Diskussion:Markus Hess (Hacker)

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Verurteilung

In der englischen WP steht, dass Hess sehr wohl verurteilt wurde. Was stimmt jetzt? --zeno 12:45, 23. Nov 2005 (CET)


Würde mich auch interessieren. Eine Google-REcherche ergibt ein Urteil des OLG Celle v. 15.2.1990, durch das Markus Hess zu 1 Jahr 8 Monate mit Bewährung und 10.000 DM Geldstrafe verurteilt wurde.

Weiß jemand genaueres? --Alexa427 16:21, 25. Nov 2005 (CET)

Wenn es sich um den hier im Artikel behandelten Markus Hess handelt, dann sollte der Artikel korrigiert werden. --zeno 14:10, 27. Nov 2005 (CET)


In der Liste fehlt die UCB..<eg>--80.136.134.157 07:56, 3. Feb. 2007 (CET)

ist er jetzt tot? "war" eigentlich nur bei toten. sonst: ...ist ein ehemaliger deutscher hacker oder so --Spiros 22:30, 25. Jun. 2007 (CEST)

War Markus Hess der, der in Berlin tot aufgefunden wurde?

Oder war das ein anderer Hacker?

Nein das war Tron --Joho345 20:48, 10. Apr. 2007 (CEST)

kp aber eine legende ist er auf jeden fall

Pressemitteilung OLG Celle

[1] behauptet: "Seit dem 11. Januar 1990 wird in der Strafsache gegen drei Hacker verhandelt, die an den KGB Informationen verkauft haben.

Wie das Oberlandgericht Celle mitteilt, werden zwischen dem 11.1. und dem 8.2. mehrere Zeugen, sachverstaendige Zeugen (wie sinnig: Was ist den da der Unterschied?) und Sachverstaendige an 12 Verhandlungstagen gehoert (werden).

Den Angeklagten wird "gemeinschaftliche geheimdienstliche Agententaetigkeit fuer den sowjetischen Nachrichtendienst KGB" vorgeworfen. Es handelt sich um die erste Anklage der Bundesanwaltschaft wegen einer Straftat gegen die aeussere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, die sich gegen Angehoerige der sog. "Hacker-Szene" richtet.

Als Betrag werden Lieferungen erwaehnt die mit ca. 90.000 DM bezahlt worden seien.

Clifford Stoll sagte am 30. Januar in Celle aus. Allerdings hat man von ihm nicht viel neues erfahren, ausser dem dem Teil der auch in seinem Buch steht. Andere Zeugen litten unter der beliebten Politikerkrankheit: Erinnerungs- verlust.

Der Staatsanwalt forderte fuer die Angeklagten Haftstrafen ohne Bewaehrung. Fuer Peter Carl 4 Jahre, fuer Brezinski 20 Monate und fuer Hess 2 Jahre. Die Anwaelte forderten fuer ihre Klienten Carl 1 Jahr mir Bewaehrung, fuer Brezinski 14 Monate mit Bew. und fuer Hess ebenfalls 1,5 Jahre mit Bewaehrung.

Am 15.2. wurde nun das Urteil gesprochen. Peter Carl wurde zu 2 Jahren mit Bewaehrung sowie 3000 DM Geldstrafe verurteilt. Brezinski zu 1 Jahr, 2 Monaten und 5000 DM Geldstrafe und Markus Hess zu 1 Jahr 8 Monate mit Bewaehrung und 10.000 DM Geldstrafe. In der Urteilsbegruendung heisst es, dass der Schaden durch Desinteresse und fehlendem technischen Know-How der Sowjets nicht sonderlich gross gewesen sei.

Quellen: Pressemitteilung 1273 I , OLG Celle

        MIK"

Rechner "gehackt"

ich finde nicht, dass man das so schreiben sollte... siehe Hacker (Computersicherheit) demnach ist der die Bezeichnung "cracken" wohl besser --95.33.188.168 23:57, 23. Mär. 2011 (CET)

Deutsche Telekom '95

Ist Hess der selbe Urmel, der 1995 SIM-Karten der Telekom gehacked hat und damit Firmen wie HP, BASF,... Schäden in den hunderttausenden zugefügt hat? -- 91.42.186.83 02:21, 4. Mai 2011 (CEST)