Diskussion:Martina Kaesbach

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Ok, aber dieser Artikel gehört doch erwähnt, oder? http://www.taz.de/Sexuelle-Kindesmisshandlung-in-Hamburg/!91569/

-- 217.39.8.68 20:16, 16. Apr. 2012 (CEST)

Nein, das ist nur ein einzelner Zeitungsartikel, dem auch zu entnehmen ist, daß sie sich nicht zu dem Thema äußern darf. In D gilt die Unschuldsvermutung, deshalb müssen erstmal halbwegs gesicherte Informationen vorliegen. In diesem Artikel stehen aber nichts als Vermutungen. Objektiv betrachtet hat eine in einer Angelegenheit beteiligte Person nach eigener Aussage Anzeigen erstattet. Das darf jeder, sagt aber überhaupt nichts aus. Wenn ich (hypothetisch) morgen losgehe und eine Anzeige gegen einen Politiker wegen XYZ mache, so darf ich das natürlich, es ist aber keinerlei Aussage darüber, welchen Wahrheitsgehalt das hat. Deshalb dürfte man nicht bei Angela Merkel einfügen, daß sie des ___ verdächtigt ist - oder bei Gauck, daß er womöglich ___ begangen hat. So eine Anzeige ist rein Garnichts. Die Presse stürzt sich natürlich mit Vorliebe auf sowas, Wikipedia ist aber kein Klatschblatt. --Marcela Miniauge2.gif 20:51, 16. Apr. 2012 (CEST)

Defekter Weblink

GiftBot (Diskussion) 03:02, 1. Feb. 2016 (CET)