Diskussion:Massenanfall von Verletzten/Archiv

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MANV 3

Ich habe vor 2 wochen ein praktikum beim roten kreuz durchgeführt und es kam zu einem manv3 (in neuss, gasaustritt). es gab 101 verletzte und es war ein manv3, also kann docch was bei dieser version des artikels nicht stimmen (nicht signierter Beitrag von 62.143.63.245 (Diskussion) )

Es gibt lokal anderslautende Definitionen für MANV, insbesonder in Alarm- und Ausrückeordnungen. Das ändert aber nichts daran, dass die im Artikel beschriebene vom Deutschen Städtetag definierte MANV-Stufen derzeit in der (deutschen) Fachwelt der gemeinsame Nenner sind. --Bernhard N. (Bnow) 20:30, 11. Feb. 2007 (CET)

MANV 1-5 & Ü

Ich habe heute ein Seminar über Stabsarbeit besucht. Dort wurden auch die MANV-Stufen angesprochen. Also hier der Aktuelle Stand:

MANV1: 3-5 Verletzte
MANV2: 6-10 Verletzte
MANV3: 11-16 Verletzte
MANV4: 17-20 Verletzte
MANV5: >20 Verletzte
MANV-Ü: >50 Verletzte

Ich werde versuchen mir die genauen Alarmierungspläne zu besorgen und hier einzufügen. --Matthias G. 22:30, 09. Mai 2006

Obacht: Welches Bundesland? Oder tatsächlich bundesweit - letzteres bezweifle ich! Diese "MANV"-Stufen sind viel zu winzig und detailliert, als dass sie wirklich vernünftig sind - sie sehen nach lokaler Alarm- und Ausrückeordnung aus. Alles unter 20-50 Patienten ist doch kein echter[TM] MANV... --Bernhard N. (Bnow) 08:26, 26. Jun 2006 (CEST)
Das die Stufen kleiner 50 natürlich kein Manv im Sinne des Bundesweiten oder gar internationalen Standards sind ist klar, allerdings kann man die doch wieder als MANV sehen, da sie ja per Definition einer ist nur ist die Region dann entsprechen klein gefasst. Also auf Kreis Ebene eine Stadt, für die Rettungskräfte einrer Stad, sind auch 3personen ein MAnv, da sie nur 1 oder 2 Versorgen können. Ich finden dies sollte als Abschnitt eingearbeitet werden, Vor dem Abschnitt litertur. Nur kurz beschreiben, das es je nach Bundesland und Kreis noch eigenen MANV Definition gibt, die erheblich kleiner sind, da es dann um die lokale Versorgung geht. Denn ich denke ,das gerade Feuerwehr angehörige, deren verwandten oder bekannten, bziehungsweise die die es mal werden wollen sicherlich nicht nach dem MANV mit 500 Verletzten suchen wenn sie das hier eingeben. --by Kollyn Diskussion 13:45, 27. Jun. 2007 (CEST)

ÜMANV

Die ÜMANV-Kategorien beim MANV Stufe 2 scheinen ein regionales Konzept zu sein. Bitte angeben, woher das stammt, ansonsten formuliere ich das etwas neutraler um. --Bernhard N. (Bnow) 19:24, 14. Aug 2005 (CEST)

Triage

Vielleicht sollte man bei der Verletztenablage einen Verweis zur Triage einarbeiten. --217.224.199.253 17:27, 6. Jan 2005 (CET)

Das wäre die sogenannte Bergungstriage. Ich mache mich bei Gelegenheit mal an eine Verbesserung des Artikels "Triage" bzw. eine deutliche Erklärung zur Sichtung ohne das Geschwurbel im Artikel Triage. --Bernhard N. (Bnow) 01:02, 8. Aug 2005 (CEST)

Gelöscht

Das Kapitel Behandlungsplatz wurde hier rausgenommen, weil der einen eigenen Artikel verdient (und bekommen hat). --Bernhard N. (Bnow) 01:03, 8. Aug 2005 (CEST)

Folgendes halte ich für nicht sinnvoll im Artikel - da gibt es weit mehr und es würde den Artikel sprengen. Deshalb hab' ich's rausgenommen: --Bernhard N. (Bnow) 01:02, 8. Aug 2005 (CEST)

==Verhaltensregel für Einsatzkräfte im ManV==
In Kurzform:
*Melden macht frei!
*Eigenschutz beachten (siehe Gefahren_der_Einsatzstelle)!
*Prioritäten setzen!
*Keine Eigeninitiative!
*Dokumentation!

Lesenswert Diskussion vom 3.10.2006, abgelehnt nach 5 Contra Regel

Recht umfangreicher und anschaulicher Artikel des Portal:Katastrophenschutz. --88.134.156.213 12:23, 3. Okt 2006 (CEST)

  • contra "umfangreich", naja; "anschaulich" finde ich ihn eher nicht. Ich bezweifle eher, dass sich ein Laie auf Grund dieses Artikels ein halbwegs fundiertes Bild von einem MANV machen kann. Hauptproblem ist für mich aber die sachliche Richtigkeit: Der Artikel definiert "Der Massenanfall von Verletzten und Erkrankten (MANV) bezeichnet nach deutschem Recht eine Situation ..." und schon das ist m.E. falsch. Meines Wissens ist MANV ein eher unscharf definierter und in Gesetzen garnicht oder nur beiläufig erwähnter Begriff. Derzeit also eher ein "Meldestichwort" mit viel Lokalkolorit als eine justiziabel definierte Situation, was im Artikel später durchaus zur Sprache kommt. Wenn der Artikel dann auch noch die möglicherweise einzige halbwegs verbindliche Definition (in einer DIN-Norm) ohne Angabe von Quellen als irreführend bezeichnet, mag ich kaum noch weiterlesen. Tut man es doch, dann folgen weitere Ungereimtheiten: Die behauptete Abgrenzung zum Katastrophenfall (dessen Beschreibung "Der Katastrophenfall hingegen geht von einer zerstörten medizinischen Infrastruktur aus ..." schlichtweg falsch ist) wird im folgenden Kapitel scheinbar selbst negiert, denn "Die höchste MANV-Stufe 4 ist gekennzeichnet durch zerstörte Infrastruktur...". Für lesenswert reicht das imho nicht, sorry. JHeuser 15:05, 3. Okt 2006 (CEST)
  • Kontra Abgesehen von inhaltlichen Mängeln (siehe Vorredner) finde ich Artikel mit vielen Ein-Satz-Kapiteln schon vom Wortsinn her nicht "lesenswert". --Thomas Roessing 20:21, 3. Okt 2006 (CEST)
  • Neutral - der Artikel gefällt mir schon länger nicht. Werde mich am Wochenende (sofern ich die Zeit finde) mal an eine umfassende Überarbeitung und Neugestaltung machen und ihn danach ins Review stellen. Insofern kann er hier aus der Kandidatur eigentlich rausgenommen werden. --Steffen85 (D/B) 20:26, 3. Okt 2006 (CEST)
  • Contra Ich schließe mich JHeuser an: Für einen Laien ist gerade die Einleitung zu unverständlich. Die Spitzfindigkeiten mit der DIN sollten in einem eigenen Absatz erklärt werden (sofern das überhaupt notwendig ist). Hadhuey 20:41, 3. Okt 2006 (CEST)
  • Kontra Listen sind nicht lesenswert. -- Andreas Werle d·c·b 20:53, 3. Okt 2006 (CEST)
  • Kontra - Jürgen, Du sagst es. --Uwe 21:02, 3. Okt 2006 (CEST)

Kritik

Wer hat den Artikel verfasst? … da stimmt nichts von. Es ist klar strukturiert was ein MANV in welcher Stufe ist.... und zur WM06 wurde eine Ausweitung des Wortes Katastrophenfall unternommen. Das wäre ja der totale Schwachsinn bei einem MANV3 schon ganz Deutschland zu alarmieren... darf ich das ganze löschen und der Autor bearbeitet das ganze noch einmal?n (nicht signierter Beitrag von Dipmedia (Diskussion | Beiträge) 28. Feb. 2009, 23:30:16)

Es gibt lokale Alarm- und Ausrückeordnungen, die die MANV-Stufen unterschiedlich definieren, je nach örtlichen Gegebenheiten/Möglichkeiten oder Gusto des Systemadministrators. Die im Artikel angegebenen MANV-Stufen entsprechen den mühsam deutschlandweit vereinbarten "Standards" (und MANV3 ist da schon wirklich groß), auch wenn es da ebenfalls schon wieder mehrere Interpretationen gibt. Leider sind im Einzelnen in den Artikel tatsächlich schon wieder Ungenauigkeiten eingeflossen. Löschen wäre nicht der richtige Weg, überarbeiten schon. :) --84.152.53.5 09:34, 31. Jul. 2010 (CEST)

Wünsche zum Abschnitt Definitionen

Der Abschnitt gibt die deutsche Norm DIN 13050 (Begriffe im Rettungsdienst) wider (von wann eigentlich?) und trennt ihn von der Katastrophe. War das früher eine andere Definition und wie sieht es in anderen Ländern aus? Sonst müßte der Artikel das Nationalfarben-Etikett tragen. Allerdings kann es zu Katastrophen kommen, auch wenn die örtlichen Behörden sie nicht zum Katastrophenfall erklären. Es sind also objektive Merkmale gegeben.

Im Gegensatz dazu enthält der DIN 13050-Artikel folgenden Satz: Gegenüber ihrer Vorläufernorm, der DIN 13050:1996-06 werden die Begriffe des Laienhelfers, der Lebensrettenden Sofortmaßnahmen und der Großschadenfall im Rettungsdienst nicht mehr definiert.
Hm? Ist hier also die Überschrift falsch?

Weggelassen wurde: "Weitere manchmal synonym gebrauchte Begriffe sind "Großunfall", "Massenunfall", "Großschaden" und "außergewöhnliches Ereignis". "

Mir war noch der Begriff Großschadensereignis geläufig. Warum, oder anders gefragt, was ist der Vorteil des neuen, sehr gekünstelt wirkenden, Begriffs? Und wird er tatsächlich benutzt?

Ich denke, dass mit Antworten auf diese Fragen, der Artikel verbessert werden kann. - MfG - asdfj 14:32, 24. Jul. 2009 (CEST) -

Ein paar Antworten, leider ohne Zeit, den Artikel komplett zu überarbeiten, was unbedingt notwendig wäre: 1. Die zitierte Norm ist veraltet, ja. Die Definition ist aber dennoch so verwendbar. 2. Der Begriff "MANV" wird in der Fachwelt verwendet, ohne Wenn und Aber (Konzepte, Alarmpläne, Ausbildung, Stammtischunterhaltung von Helfern, ...). HTH. --84.152.53.5 09:37, 31. Jul. 2010 (CEST)
Schon mal ersten Dank. -- asdfj 18:34, 31. Jul. 2010 (CEST) -

Rolle der Triage

Im Artikel gibt es nur einen Verweis auf die Triage: schon am Ablage platz kann "ggf. eine erste Triage" stattfinden. Im späteren Artikel sieht man sie gar nicht mehr, obwohl sie beim MANV zwingend notwendig ist. Sie kommt immer, aber ein Verweis darauf nicht. Der Artikel macht den Eindruck "Wenn man Zeit hat macht man's, wenn nicht, dann eben nicht." Dabei zählt das sicherlich für viele andere DInge, aber garantiert NICHT für die Triage, die eine GRUNDLAGE der MANV-Versorgung darstellt.--JR natural scientist (Diskussion) 18:23, 20. Sep. 2014 (CEST)

ÜMANV-S in NRW

Ich zitiere "Solche ÜMANV-Gruppen sind in Hessen und Nordrhein-Westfalen aufgrund behördlicher Vorgaben etabliert.Solche ÜMANV-Gruppen sind in Hessen und Nordrhein-Westfalen aufgrund behördlicher Vorgaben etabliert." und habe folgende Anmerkungen:

a) Es gibt in NRW keine derartigen behördlichen Vorgaben. Gelebte Praxis trifft es wohl besser. b) Es gibt in NRW nur ÜMANV-S, jedoch nicht die anderen der genannten Typen.

--JoanFine (Diskussion) 07:29, 15. Jul. 2020 (CEST)