Diskussion:Matthias Kollatz
Promotion in Physik oder Volkswirtschaft?
Thema?--Wikiseidank (Diskussion) 11:46, 10. Dez. 2014 (CET)
- Steht jetzt im Artikel. --Komischn (Diskussion) 14:39, 29. Dez. 2014 (CET)
Kollatz macht Verjährung geltend
Dieses ab... Stück S.... (Luft musste erstmal raus) hat einer gerichtlichen Aufarbeitung des staatlich organisierten Kindesmissbrauchs von sogar Teils behinderten Kindern im Kentler-Experiments (lief von ca. 1960 bis 2005) verhindert, in dem er ein klagewilliges Opfer die Prozesskostenbeihilfe versagte, mit der Begründung, die Taten seien verjährt. Obwohl die Bildungssenatorin und Parteifreundin Sandra Scheeres auf die Einrede der Verjährung verzichtet hätte und so eine gerichtliche Aufarbeitung des grausamen Missbrauchs ermöglicht hätte, lehnte Matthias Kollatz die gerichtliche Aufarbeitung ab, in dem er die Prozesskostenbeihilfe verhinderte (weil er die Einrede der Verjährung nicht verzichten wollte).
Neben einer Vielzahl an würdiger Kritik am Rechtsstaat ist die Verhinderung der gerichtlichen Aufklärung und Aufarbeitung ein schwerwiegender Fall im Themenkomplex Kindesmissbrauch, da die Berliner Jugendämter vorsätzlich Kinder zu Pädophilen vermittelt haben (das war das Kentlers Experiment). Das die Praxis bis in die 2000er Jahre weitergeführt wurde, lässt die wirkliche Dimension dieses Verbrechens nur erahnen. Und Dank Matthias Kollatz (Finanzsenator) ist der Mut der wenigen Opfer, die sich trauten Gerechtigkeit zu fordern, umsonst gewesen, einfach nur, weil dem Matthias Kollatz das Unrecht zu teuer war.
Ich weiß gar nicht was ich nicht alles sagen würde. /Quelle Tagesspiegel (Frank Bachner) vom 27.04.2021 -online --146.52.12.204 11:14, 27. Apr. 2021 (CEST)
- Zitat: "Scheeres hätte gerne, im Juristendeutsch, „auf die Einrede der Verjährung verzichtet“ und damit dem Betroffenen den Weg vors Gericht finanziell erleichtert. Sie wies in einem Brief an Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) „auf die besondere Fallkonstellation“ hin. Aber die Finanzverwaltung lehnte einen Verzicht ab. Der Betroffene legte Beschwerde vor dem Kammergericht ein, doch das gab dem Land Recht, es regte aber gleichzeitig eine außergerichtliche Einigung bei der Entschädigung an. Die hat es nun gegeben." [1] In der Quelle steht weder, dass Kollatz etwas unrechtmäßiges getan hat, noch, dass er eine bestimmte Agenda hat. Die Frage ist, ob in diesem Fall die gesetzlich festgelegte Verjährung ausgehebelt werden kann und soll; das dürfte kaum im Verantwortungsbereich allein des Finanzsenators liegen. (Und bitte künftig die Quellen verlinken und korrekt wiedergeben.) --Logo 11:41, 27. Apr. 2021 (CEST)