Diskussion:Max Ernst Mayer

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

@ Jergen Danke für den Hinweis. Der Text wurde vom Verfasser des Originaltextes -- von mir -- in Auszügen zur Verfügung gestellt. Beste Grüße, S. Ziemann.

Satz

Im November desselben Jahres folgte neunzehn Jahre nach seiner Straßburger Habilitation die lang ersehnte Ernennung zum ordentlichen Professor für die Fächer Strafrecht, Strafprozess und Rechtsphilosophie neben Berthold Freudenthal, als zweitem Strafrechtler neben Mayer und erster Dekan der Fakultät. Klar ist: Freudenthal war zweiter Strafrechtler. Und Mayer erster Dekan? Und was ist ein erster Dekan? Gab es damals mehrere? Oder war die Fakultät erst gegründet worden? Offenbar nicht. Ich schlage vor, den Satz noch einmal zu überarbeiten. Gruß--Malabon (Diskussion) 23:41, 20. Mai 2012 (CEST)