Diskussion:Max Hödel

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Stark Kurzsichtig

Ich hab gelesen das Herr Högel stark Kurzsichtig war. Er hatte im Gedränge seine Brille verloren und hat einfach auf gut Glück in der Richtung Kaiser geschossen. Er lag um einige Meter falsch.So erklärt sich das er Niemanden getroffen hat.

Michel--91.36.251.105 10:02, 11. Mai 2010 (CEST)

genannt Lehmann

Warum wurde er Lehmann genannt. Gibt es dafür eine Erklärung?--Iclandicviking 22:48, 15. Mai 2010 (CEST)

Siehe verlinktes Bebel-Tagebuch (?): Er war ein unehelicher Sohn seiner Mutter, die danach einen gewissen Lehmann geheiratet hatte. --MachtaUnix (Diskussion) 17:37, 28. Okt. 2012 (CET)

Hödel ein Anarchist?

Unter Kategorie wird er als "Person des Anarchismus" eingereiht. Nichts dagegen im Prinzip, nur: Aus dem Artikel geht nicht hervor das er ein Anarchist war. Von sich selbst sagte er einmal in prahlischer Weiße das er Anarchist sei. Ist das glaubwürdig? Innerhalb anarchistischer Strömungen hatte er keine Rolle gespielt. Deshalb meine ich das man dies im Artikel berücksichtigen und erwähnen sollte. --F2hg.amsterdam 16:04, 17. Aug. 2010 (CEST)

wundert mich auch, dass der als anarchist geführt wird, obwohl das nirgends dargelegt wird. Nur weil man auf "Staatsmänner" schießt ist, man noch lange keiner--93.207.179.14 16:53, 29. Nov. 2010 (CET)
Was den Artikelinhalt betrifft ist noch einiges undeutlich bzgl. dieses "Anarchisten". In der Einleitung steht "deutscher Attentäter", das ist ja schon fraglich weil hier der Zusammenhang mit "Anarchist" gezogen wird. "Regenbogenpresse-Argumente"?? -- F2hg.amsterdam 10:13, 30. Nov. 2010 (CET)
Vorliegende Quellen bezeichnen Hödel als Attentäter, arbeitsloser Klempnergeselle oder Gelegenheitsarbeiter, aber nicht als Anarchist: Klempnergeselle Hödel.. / Arbeiterbewegung, Sozialistengesetz / Germany History Documents / Arbeitsloser Klempnergeselle. Die Kategorie: "Person des Anarchismus" entferne ich (vorläufig) mal, im Artikel wird er auch nicht Anarchist genannt. Zudem wären Belege notwendig ihn in die Kategorie einzureihen. -- F2hg.amsterdam 17:01, 24. Dez. 2010 (CET)

Motiv fehlt

Was irgendwie deutlich fehlt, ist jedwede Angabe oder Aussage des Angeklagten zum Motiv. Warum wurde Oskar Becker hingegen nur zu 20 Jahren Zuchthaus verurteilt, sogar begnadigt? Obwohl er immerhin Wilhelm verletzte? --46.115.66.113 00:59, 18. Okt. 2012 (CEST)

Nach Bebel erhielt er im Prozess eine Pflichtverteidiger, der wohl weitgehend untätig blieb. Bebel selbst scheint ebenfalls keine besonders gute Meinung von Hödel zu haben, er scheint auch Hödels Zurechnungsfähigkeit zu bezweifeln. Zum Tatzeitpunkt soll Hödel mittellos gewesen sein und sich sowohl mit den Sozialdemokraten und den Konservativen überworfen haben. --MachtaUnix (Diskussion) 17:46, 28. Okt. 2012 (CET)
Das mit Oskar Becker ist eigentlich rein rechtlich einfach zu erklären. Becker hat einen versuchten Mord begangen nach § 205 des Badischen Strafgesetzbuches stand auf Mord die Todesstrafe, versuchter Mord wurde aber nach § 114 nur mit mehr als zehn Jahren Zuchthaus bedroht Vgl.: http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10395520_00005.html
Dahingegen hat Hödel durch die versuchte Ermordung am deutschen Kaiser einen versuchten Hochverrat durch Mord begangen, nach §80 des Reichsstrafgesetzbuches ([[1]] zwangsläufig mit dem Tode bedroht (Ein normaler versuchter Mord wäre nach RStGB zu lebenslänglichem Zuchthaus gemildert worden, nicht so aber der versuchte Hochverrat).
Becker konnte im Großherzogtum Baden jedenfalls am preußischen König schon gar keinen Hochvverat begehen, dazu hätte er auf den Großherzog schießen müssen oder in Preußen. Denn Hochverrat war für ein Badisches Gericht eben nur der Mord oder Mordversuch an dem Badischen Souverän. (Vgl. § 586 ff. Badisches StGB)
Daß der Kaiser sich für Becker aber nicht für Hödel verwendet hat (Begnadigung), mag wohl an der besonderen politischen Lage und dessen Motiv gelegen haben,einmal nationale Einheit, einmal sozialistischer Umsturz.--Scribist (Diskussion) 11:37, 15. Feb. 2015 (CET)
Das RStGB galt auch in Baden, und der Kaiser als gesamtdeutsches Staatsoberhaupt war auch dort durch den Hochverratstatbestand geschützt. Richtig ist, daß wer, ohne Bayer zu sein, auf den bayrischen König in Baden geschossen hätte, nur als Mordversucher bestraft worden wäre, aber beim deutschen Kaiser liegt der Fall anders.--2001:A61:260C:C01:4802:C8B:B488:75D3 21:32, 11. Mai 2018 (CEST)
- Aber ersteres Attentat war vor der Reichsgründung.--2001:A61:260C:C01:4802:C8B:B488:75D3 21:32, 11. Mai 2018 (CEST)
Das Gericht wird ja wohl nach dem Tatmotiv geforscht und es auch im Urteil genannt haben, außerdem sollte es bereits in der Anklageschrift vorkommen? Könnte mal schlicht und einfach jemand in die Akten reinschauen oder wenigstens in die Fachliteratur? Unabhängig von juristischen Feststellungen: er wird ja wohl ein Tatmotiv gehabt haben? So mir nichts, dir nichts schießt man schließlich nicht grundlos auf Leute. --77.0.236.196 02:42, 22. Sep. 2021 (CEST)