Diskussion:Medizintechniker
Anwenderpflichten
„obwohl die aktuellen Gesetze vorschreiben, jeden Anwender adäquat durch den Hersteller zu schulen“
- stimmt nicht, daher heute gelöscht. Die MPBetreibV schreibt in § 2 lediglich „erforderliche Ausbildung oder Kenntnis oder Erfahrung“ vor.
Auch aus § 5 Abs 1 Ziff. 2 lässt sich kein Zwang zur Schulung durch den Hersteller ableiten, wird hier doch lediglich eine Einweisung vorausgesetzt, die auch durch eine befugte Person erbracht werden kann. --Dullnraamer 09:40, 24. Jan. 2008 (CET)
Redundanz zu Medizintechnik
Dieser Artikel ist, angesichts der Darstellung in Medizintechnik, überflüssig. Ich wäre dafür, die wesentlichen Infos nach Medizintechnik zu übertragen, und diesen Artikel dann zu löschen, bzw. ein Redirect auf Medizintechnik zu erstellen. Meinungen? --totes_huhn hab mich lieb 14:50, 16. Jul. 2009 (CEST)