Diskussion:Meldevorschriften im Außenwirtschaftsverkehr

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War Löschkandidat

Redlinux···RM 00:21, 11. Mär. 2010 (CET)

Inhalt der Meldung

Der Abschnitt "Inhalt der Meldung" behauptet, dass Meldender und Empfänger gemeldet werden und verweist dabei auf § 67 Abs. 5 AWV. Der referenzierte Gesetzestext lautet allerdings: In den Meldungen sind aussagefähige Angaben zu den zugrunde liegenden Leistungen oder zum Grundgeschäft zu machen (Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/awv_2013/__67.html) Insbesondere werden bei telefonischen Meldungen lediglich Betrag, Datum und Empfängerland (bzw. Quellland) erfragt. (nicht signierter Beitrag von 95.90.247.231 (Diskussion) 11:56, 20. Jul. 2020 (CEST))