Diskussion:Mietzins

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Weiterleitung

Die Weiterleitung hat durchaus ihren Sinn:

  1. ist der ARtikel in der Form vollkommen unbelegt.
  2. ist es kaum sinnvoll den Mietzins (nach deutschem BGB nunmehr offiziell "Miete") völlig losgelöst von den Mängelrechten darzustellen
  3. bestehen rechtsvergleichende Artikel unter Mobiliarmiete und Immobiliarmiete entsprechend Portal:Recht/FAQ. Dem Problem der D-lastigkeit kann so deutlich besser begegnet werden. --UHT 16:45, 27. Apr. 2011 (CEST)