Diskussion:Mietzins
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Weiterleitung
Die Weiterleitung hat durchaus ihren Sinn:
- ist der ARtikel in der Form vollkommen unbelegt.
- ist es kaum sinnvoll den Mietzins (nach deutschem BGB nunmehr offiziell "Miete") völlig losgelöst von den Mängelrechten darzustellen
- bestehen rechtsvergleichende Artikel unter Mobiliarmiete und Immobiliarmiete entsprechend Portal:Recht/FAQ. Dem Problem der D-lastigkeit kann so deutlich besser begegnet werden. --UHT 16:45, 27. Apr. 2011 (CEST)