Diskussion:Mindesthaltbarkeitsdatum

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Fehlendes Mindesthaltbarkeitsdatum

Ich habe einen Karpfen (Gefriergut) bei NORMA gekauft. Selbst bei bestem Willen ist nirgends ein MHD zu finden, obwohl dies bei einem solchen Produkt wohl sicherlich vorgeschrieben ist. Wie sieht hier die rechtliche Situation aus? (Schadensersatz bei Fischvergiftung, Rückgabe usw.)84.175.184.152 20:30, 31. Dez. 2012 (CET)

Mir kommt das sehr merkwürdig vor, mir ist noch nie ein Lebensmittel untergekommen, wo das MHD fehlt, abgesehen von denen, die ausgenommen sind. Manchmal ists aber wirklich schwer zu finden und oft ist es nur ein Relief, das eventuell bei schlechter Beleuchtung kaum sichtbar ist. Du solltest es also nochmal (bei ausreichender Beleuchtung) suchen. --MrBurns (Diskussion) 17:55, 3. Jan. 2013 (CET)

Rechtliches - seltsames Rechtsverständnis bei Wikipedia

Selbstverständlich habe ich als Verbraucher einen Anspruch auf Schadensersatz wenn das Produkt innerhalb des MHB Datums verdorben ist. "Das Datum ist so zu wählen, dass das Lebensmittel mit Ablauf der angegebenen Frist die vom Verbraucher erwarteten Eigenschaften besitzt und nicht gesundheitsschädlich ist." http://www.verbraucherportal-bw.de/servlet/PB/menu/1329374_l1/index.html: Wenn ich ein Produkt kaufe, und es besitzt nicht innerhalb der Garantiezeit (MHB-Datum) die zugesicherten Eigenschaften, habe ich einen Anspruch auf Schadensersatz, Nachbesserung und/oder Wandelung (des Kaufvertrages). (nicht signierter Beitrag von 80.171.29.255 (Diskussion) 20:33, 30. Jun. 2011 (CEST))

Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises

Was intereressant wäre, für den Artikel: Gibt es einen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises, wenn trotz Einhaltung aller Anweisungen das Produkt vor Erreichen des MHDs schlecht wird? Dürfen Produkte, deren MHD bereits abgelaufen ist, verkauft werden? --DarkX2 11:08, 9. Feb 2005 (CET)

Gewiss auch etwas Interessantes: Dürfen Lebensmittel deren MHD überschritten wurde noch verarbeitet werden (In der Gastronomie)? Mit welchen Konsequenzen muss/kann gerechnet werden, wenn der WKD o.ä. auf ein überschrittenes oder auf ein falsch ausgewiesenes MHD aufmerksam wird etc. (Rechtslage usw.), hierbei wäre es auch Interessant zu beschreiben welche Paragraphen der LMKV das MHD regeln.
-- 84.159.103.115 23:12, 24. Mär 2006 (CET)

MHD und Produkte

Hallo dürfen in Pfegeheime( Küche) auch MHD abgelaufende Lebensmittel ausgegeben werden? Ist das Risiko nicht zu groß? Aus dem Artikel geht leider nicht hervor für welche Produkte das MHD gilt. So sind beispielsweise Wein, Schaumwein oder Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 10 Volumen % davon ausgenommen. Auch Frischware wie Obst und Gemüse ist nicht mit MHD versehen, aber doch teilweise abgepackt.

Das MHD wird in der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) geregelt.
Es gilt für folgende Lebensmittel: "Diese Verordnung gilt für die Kennzeichnung von Lebensmitteln in Fertigpackungen im Sinne des § 6 Abs. 1 des Eichgesetzes, die dazu bestimmt sind, an den Verbraucher (§ 6 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes)abgegeben zu werden. "
Da sind auch alle Ausnahmen aufgeführt, in denen kein MHD angegeben werden muss (§7 Absatz 6):
"(6) Die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums ist nicht erforderlich bei

1. frischem Obst, frischem Gemüse und Kartoffeln, nicht geschält, geschnitten oder ähnlich behandelt, ausgenommen Keime von Samen und ähnlichen Erzeugnissen, wie Sprossen von Hülsenfrüchten, 2. Getränken mit einem Alkoholgehalt von zehn oder mehr Volumenprozent, 3. alkoholfreien Erfrischungsgetränken, Fruchtsäften, Fruchtnektaren und alkoholhaltigen Getränken in Behältnissen von mehr als fünf Litern, die zur Abgabe an Verbraucher im Sinne des § 6 Abs. 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes bestimmt sind, 4. Speiseeis in Portionspackungen, 5. Backwaren, die ihrer Art nach normalerweise innerhalb 24 Stunden nach ihrer Herstellung verzehrt werden, 6. Speisesalz, ausgenommen jodiertes Speisesalz, 7. Zucker in fester Form, 8. Zuckerwaren, die fast nur aus Zuckerarten mit Aromastoffen oder Farbstoffen oder Aromastoffen und Farbstoffen bestehen, 9. Kaugummi und ähnlichen Erzeugnissen zum Kauen, 10. weinähnlichen und schaumweinähnlichen Getränken und hieraus weiterverarbeiteten alkoholhaltigen Getränken."

--BMK 21:53, 4. Dez. 2006 (CET)

Wie wird das MHD ermittelt

mich würde interessieren wie das Mindesthaltbarkeitsdatum bei verschiedenen Produkten ermittelt wird.

Hallo erst mal. Es wäre schön, wenn du deine Diskussionsbeiträge signiertest. (Mit 4 Tilden – so ~~~~).
Aber nun zum MHD: Jeder Hersteller legt das in seinem Ermessen fest. Es gibt natürlich bestimmte Erfahrungswerte, an denen er sich orientieren kann. Er muss aber eben garantieren, dass eine ungeöffnete und optimal gelagerte Packung bis zum angegebenen Datum mindestens verzehrbar ist. --BMK 12:59, 13. Dez. 2006 (CET)
Hallo BMK! Wo steht, dass jeder Hersteller das MHD selbst festlegt? Stell Dir vor, ich bin Hersteller eines Kartoffelsalates. Hierzu verwende ich Pellkartoffeln, Mayonnaise etc. Kann ich als MHD des Kartoffelsalates das MHD der Zutat angeben, die das kürzeste MHD aufweist? -- CTHOE 11:39, 20. Sep. 2009 (CEST)
Definitiv nicht, denn bei der Verarbeitung der Zutaten werden im Regelfalle die Verpackungen geöffnet, sodass verkeimte Umgebungsluft an die Lebensmittel kommt.--Rotkaeppchen68 00:09, 11. Jul. 2010 (CEST)
Moin, moin, CTHOE, es steht nirgendwo so geschrieben, ist aber in der Lebensmittelindustrie und im Handel in praktisch allen Betrieben so gelebte Praxis, dass der Hersteller (genauer der Inverkehrbringer) das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) im eigenen Ermessen festlegt. Manchmal beruht die MHD-Angabe auf experimentellen Untersuchungen, meist sind es bestimmte Erfahrungswerte oder Angaben der Konkurrenz, die man einfach für eigene ähnliche Produkte übernimmt. Oft spielen wirtschaftliche Überlegungen und manchmal auch Risikobetrachtungen dabei eine wichtige Rolle. [In der Pharmaindustrie sind die Verhältnisse anders, dort basieren die Haltbarkeitsangaben auf schriftlich dokumentierten experimentellen Lagerversuchen unter kontrollierten Bedingungen (Verpackung, Temperatur, Luftfeuchtigkeit ...) und schriftlich dokumentierten mikrobiologischen, chemischen und physikalischen Analysen und Bewertungen der Untersuchungsergebnisse.] MfG -- 11:10, 11. Jul. 2010 (CEST)

Frische

Was ist die "Frische"? Was soll "Abnahme der Frische" heißen? Die Frische ist ja eher ein etwas schwammiger Oberbegriff für die anderen genannten Veränderungen. Icek 03:34, 12. Dez. 2007 (CET)

Habe diesen Punkt daher nun gelöscht. Icek 20:35, 2. Feb. 2008 (CET)

Die Geschichte des Mindeshaltbarkeitsdatum

Hallo kennt jemand eine Seite wo man die Geschichte des Mindeshaltbarkeitsdatum nachlesen kann? Und wo man sieht seid wann dies auch in der Automobilindustrie angewannt wird? Ich würde dies gern wissen!!! Danke

MHD-Dauer

Kann man irgendwo nachlesen, wie lange die Dauer der Mindesthaltbarkeit bestimmter Lebensmittel ist? Kann ich also aus dem MHD von Frischmilch etc. auf das Abfülldatum schließen? Muss ein Hersteller diese Dauer offenlegen? --Suricata 12:41, 31. Jan. 2008 (CET)

siehe oben: „Wie das MHD ermittelt wird“. Es gibt keine Vorschriften, wie lange das MHD gilt. -- BMK 15:11, 31. Jan. 2008 (CET)

Wann muß das MHD angegeben werden?

Zumindestens in Österreich muß bei Lebensmitteln, die sehr lange (also viele Jahre lang) aber nicht ewig halten trotzdem kein MHD mehr angegeben werden. Weiß jemand, wo da die Grenze liegt und wies in anderen Ländern ausschaut? --MrBurns 01:08, 28. Mai 2008 (CEST)

Guckst du:
  • unter Einzelnachweise im Artikel findest du den Verordnungstext, da steht alles drin. Wird in Österreich auch nicht viel anders sein.
  • weiter oben auf der Diskussionsseite steht es auch schon mal
-- BMK 22:23, 29. Mai 2008 (CEST)

Aufbewahrungspflicht?

Ich habe gehört, es gäbe für die Hersteller Aufbewahrungspflichten von Chargen ihrer Produkte bis zum Ablauf des jeweiligen MHD, um im Zweifel die Zusammensetzung nachvollziehen zu können. Stimmt das? Wenn ja, könnte ein Hinweis darauf im Artikel sinnvoll sein, und dass die Hersteller dann aus wirtschaftlichen Gründen möglicherweise ein wesentlich früheres MHD als nötig angeben, um die nötigen Lagerkapazitäten zu reduzieren. --Karl,134.130.4.46 14:54, 13. Okt. 2008 (CEST)

Fachlich nicht ganz richtig

Hallo, es gibt hier an verschiedenen Stellen Überarbeitungsbedarf, ich schaffe das im Moment aber nicht selbst. Kritisch ist zum Beispiel:

"Da es sich um ein Mindesthaltbarkeitsdatum handelt, ist das Lebensmittel in der Regel auch nach dem angegebenen Datum noch verzehrbar." Das stimmt teilweise, darf man aber so nicht generalisieren. Es gibt Produktgruppen, auf die trifft das zu, z. B. Joghurts und andere Sauermilchprodukte, die halten durchaus länger, es gibt aber auch Produktgruppen, die erfahrungsgemäß das MHD mit Mühe und Not erreichen, zum Beispiel Räucherfisch und das ist auch nicht ganz ungefährlich, siehe [http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/download/ernaehrung/faltblatt-lachs.pdf Faltblatt der Verbraucherzentrale Bremen.

Zum Absatz "Nach Ablauf" "In den ersten Fällen kann der Verbraucher selbst entscheiden, ob er das wertverminderte Produkt noch verzehren möchte, während bei Bakterien- oder Pilzbefall Gefahr für die Gesundheit besteht." Diese Formulierung ist unklar. Wer soll denn entscheiden, ob ein Bakterienbefall vorliegt? Woran erkennt man einen Bakterienbefall? Es gibt auch Bakterienbefall, den riecht man und schmeckt man nicht, z. B. Listerien. Diese Hinweise helfen nicht wirklich. Besser wäre: Woran erkenne ich Verderb und bei welchen Lebensmitteln muss ich besonders vorsichtig sein? Aber das ist eigentlich ein anderes Thema (Lebensmittelverderb). Vielleicht den Absatz "Nach Ablauf" ganz streichen.

Zum Absatz "Rechtliches" "Weder aus dem MHD, noch aus dem Verbrauchsdatum leitet sich rechtlich ein Anspruch ab, wenn das Produkt bereits vor dem angegebenen Datum nicht mehr verzehrsfähig ist und der Hersteller die Seriosität seiner Angaben nachweisen kann." Das stimmt nicht. Wenn ein Produkt vor Ablauf des MHD verdorben ist (und so etwas kommt immer wieder vor, zum Beispiel bei Toastbrot) dann hat der Kunde natürlich einen rechtlichen Anspruch, nämlich Recht auf Umtausch. Die Überwachung würde das Produkt natürlich auch beanstanden.

Auch der Absatz "Vorschriften" ist nicht ganz eindeutig. Der Satz: "Die Angabe von Tag, Monat und Jahr kann auch an anderer Stelle erfolgen" ist unvollständig und daher nicht verständlich. Es fehlt auch der Hinweis auf die Lagerbedingungen nach § 7 Abs 5 LMKV zum Beispiel: Ist die Haltbarkeit nur bei bestimmten Lagerbedingungen gewährleistet, müssen diese zusätzlich genannt werden. Beispiel: "Bei 4-8 Grad Celsius mindestens haltbar bis ..." oder "Kühl und trocken lagern."

Einen schönen Gruß --Marie Makkaroni 21:39, 30. Okt. 2008 (CET)

Nun gut, wenn der Hinweis, daß "mindestens haltbar bis" grammatikalisch verkehrt ist, angeblich für einen Deutschunkundigen so irrelevant ist, daß er meint, es löschen zu müssen, zeugt dies nur von seinem Unwissen über Relevanzen !

… und dein Beitrag zeugt von der Unkenntnis der Rechtslage: Die Formulierung („mindestens haltbar bis:“ Datum) ist so, wie sie im Artikel steht, vorgeschrieben!--BMK 00:24, 2. Nov. 2010 (CET)

Eier

Auf der Verpackung von Eiern steht: "Haltbar bis". Damit ist sicherlich das Verbrauchsdatum gemeint. Da Haltbarkeitsdatum ein Redirect auf Mindesthaltbarkeitsdatum ist, war ich erst mal bei diesem Artikel verwirrt. Vielleicht sollte irgendwo weiter oben im Artikel noch stehen, dass mit Haltbarkeitsdatum auch manchmal das Verbrauchsdatum gemeint ist; bzw. wenn auf dem Lebensmittel steht "zu verbrauchen bis" das Verbrauchsdatum gemeint ist. Dieser Unterschied kommt mir im Artikel nicht an ausreichend prominenter Stelle vor. --Kamel15 19:03, 20. Nov. 2008 (CET)

Eier

Hi, auf Eiern gibt es nur ein Mindesthaltbarkeitsdatum, kein Verbrauchsdatum. Die Angabe "Mindestens haltbar bis..." ist immer ein MHD nie ein Verbrauchsdatum. Nicht verwirren lassen...Mehr zur Eierkennzeichnung findest du auf was-wir-essen.de unter http://www.was-wir-essen.de/abisz/eier_einkauf_kennzeichnung_kennzeichnung.php Gruß MM--Marie Makkaroni 17:43, 28. Nov. 2008 (CET)

Shelf-life-test?

Was ist das?

Shelf-Life-Test ist meines Wissens quasi das Entnehmen und überprüfen einer Stickprobe an Waren mit MDH, um zu Prüfen, ob das Produkt schon abgelaufen bzw. aus dem Handel zu nehmen ist.--DaPivo (Diskussion) 19:53, 5. Nov. 2012 (CET)

LOT

Auf manchen Produkten steht LOT und dann das Datum. Was bedeuted dass? 14.02.2009(Motorpsycho)

Lot bedeutet das gleiche wie "Charge" oder "Posten einer Ware" und vereinfacht die Rückverfolgbarkeit im Betrieb. -- BMK 21:11, 26. Jun. 2009 (CEST)
Lot ist englisch für "Los" im Sinne von "Charge". Man könnte etwa alle Brote, die man aus einem Teig gebacken hat, als "Lot" bezeichnen. Maikel 15:19, 5. Aug. 2009 (CEST)

Hackfleisch und GB

  1. Für Hackfleisch gilt das Verbrauchsdatum und nicht das MHD
  2. Bei den Regelungen zum MHD ist keine Mindesttemperatur angegeben
  3. Die Temperaturvorschriften stehen in der "Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs"
  4. Die Abschaffung des MHD in GB ist Spekulation
  5. Die Rechtschreibung in Artikeln soll sich gemäß Übereinkunft an der neuen deutschen Rechtschreibung orientieren

-- BMK 21:09, 26. Jun. 2009 (CEST)

MHD ausschließlich auf Lebensmitteln?

Ich höre immer wieder dass Leute MHDs auch auf Produkten sehen die keine Lebensmittel sind, etwa Reinigungsmitteln.

Halluzinieren diese Leute? Maikel 15:21, 5. Aug. 2009 (CEST)

In Deutschland muss auf Reinigungsmitteln ganz sicher kein MHD aufgebracht werden. Für Kosmetikprodukte mit einer Haltbarkeit von weniger als zweieinhalb Jahren allerdings schreibt die deutsche Kosmetikverordnung § 5, in Umsetzung der europäischen Kosmetikrichtlinie, die Angabe eines MHD vor. Ansonsten ist die Verwendungsdauer anzugeben. Was hat das mit Hallizinationen zu tun? --79.245.91.7 19:53, 5. Aug. 2009 (CEST)
Wenn einige Hersteller z.B. auf Reinigungsmitteln ein "MHD" angeben, bedeutet das nicht unbedingt, dass das vorgeschrieben ist, der Hersteller kann das auch freiwillig machen. Auf Batterien wird auch oft eine Art Ablaufdatum angegeben, obwohl es nicht allgemein vorgeschrieben ist und auch nicht auf jeder Batterie zu finden ist. --MrBurns (Diskussion) 01:14, 6. Nov. 2012 (CET)

Film "Frisch auf den Müll"

Hallo, wäre http://www.spiegelfechter.com/wordpress/4333/frisch-auf-den-mull#more-4333 bzw.http://web.ard.de/themenwoche_2010/?p=1486&showBody=true&page=1&postComment=false&browseComment=false nicht einen Verweis hier wert? Da gehts ja u. a. auch ums MHD. Ich kann die Sendung jedenfalls wärmstens empfehlen, will aber nicht einfach so draufloseditieren ... (nicht signierter Beitrag von 88.70.134.251 (Diskussion) 22:16, 21. Okt. 2010 (CEST))

Herstellungsdatum auf EPA-Konserven (Militärrationen)

Hallo, um die Diskussion in eine weitere Bahn zu lenken. Wie kann ich als Verbraucher feststellen, wie lange eine Combat-Ration (EPA, BW-Konserve) haltbar ist, wenn nur das Herstellungsdatum aufgedruckt ist? Danke. Ben (nicht signierter Beitrag von 88.65.59.180 (Diskussion) 14:47, 27. Feb. 2011 (CET))

Steht doch im entsprechenden Artikel. --MrBurns (Diskussion) 01:16, 6. Nov. 2012 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --MrBurns (Diskussion) 01:16, 6. Nov. 2012 (CET)

Produkte ohne MHD

Eine Auflistung der Lebensmittel ohne MHD wäre sehr sinnvoll! (nicht signierter Beitrag von 80.150.189.222 (Diskussion) 13:44, 9. Mär. 2012 (CET))

Steht doch im Abschnitt »Produkte ohne MHD-Pflicht«.--BMK (Diskussion) 22:29, 4. Mär. 2014 (CET)

Buchstabencode

Ich erinnere mich, dass früher (vor ca. 25 Jahren) in der Lebensmittelindustrie ein Code bestehend aus zwei Buchstaben verwendet wurde. Der Code wechselte jede Woche: Auf "MN" folgte "MO", "MP", usw. Weiss jemand etwas darüber? Vielleicht war das auch nur eine firmeninterne Bezeichnung, glaube ich aber nicht. Man könnte vielleicht einen Abschnitt "Historisches" hinzufügen. --Rplucke (Diskussion) 11:16, 26. Mai 2013 (CEST)

"Selbst entscheiden"

"In den ersten Fällen kann der Verbraucher selbst entscheiden, ob er das wertverminderte Produkt noch verzehren möchte, während bei Fäulnis, Bakterien- oder Pilzbefall Gefahr für die Gesundheit bestehen kann."

Dieser Satz wurde weiter oben schonmal aus anderen Gründen moniert, und zwar schon im Jahr 2008. Ich sag's jetzt nochmal: Der Satz ist schlicht unsinnig. Und zwar nicht nur aus den oben angemerkten sachlichen Gründen, sondern wegen der Formulierung. Der Verbraucher kann nämlich auch in den anderen Fällen selbst entscheiden, ob er das Produkt noch verzehren möchte. Jeder Verbraucher hat die volle Entscheidungsfreiheit, auch verdorbene und gesundheitsgefährdende Lebensmittel zu sich zu nehmen.

Eine sinnvolle Formulierung könnte z.B. lauten:
"In den ersten Fällen ist der Verzehr des Produktes normalerweise unbedenklich, während bei Fäulnis, Bakterien- oder Pilzbefall Gefahr für die Gesundheit besteht."

Ein paar weitere kleine Änderungen: Das "wertvermindert" erscheint mir komplett überflüssig, und "es besteht Gefahr" im Indikativ besagt bereits, dass noch keine Katastrophe eingetreten ist, sondern lediglich die Möglichkeit einer solchen. Da muss man nicht noch ein "kann" nachschieben.

Hat jemand Einwände gegen eine solche Umformulierung? --93.212.238.50 01:54, 9. Nov. 2016 (CET)

RLZ im Handel

Als RLZ wird wohl auch die Restlaufzeit für Lebensmittel im Handel bezeichnet (in direktem Zusammenhang mit dem MHD). Quasi spätester Verkaufstermin bis zum Verkauf an den Endkunden (vertragliche Regelung zwischen Hersteller und Handel - nicht gesetzlich geregelt). -- --2003:4B:EF2D:450B:95C2:F09F:9FE5:F907 17:59, 9. Feb. 2018 (CET)

Produkte ohne MHD-Pflicht

Die LMKV ist seit 12.07.2017 außer Kraft und wurde durch die LMIV ersetzt. Die Ausnahmen stehen unter [LMIV] Anhang X