Diskussion:Minischwein

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Offenbar keine URV, da scheinbar von Webseitenbetreiber selbst eingestellt. Diskussion siehe: Benutzer_Diskussion:Schwentbert. (nicht signierter Beitrag von Markus Mueller (Diskussion|Beiträge) 22:10, 25. Jul. 2005)

Wohnungshaltung (erl.)

"Auf jeden Fall ist eine reine Wohnungshaltung möglich. Das Minischwein hat ähnliche Bedürfnisse wie ein normales großes Schwein. So ist eine trockene Stallung im Außenbereich ebenso wichtig,"

Wiederspricht sich das nicht irgendwie? Ist jetzt eine reine Wohnungshaltung möglich oder benötigt das Schwein eine Stallung im Außenbereich? Tippfehler? (nicht signierter Beitrag von 85.178.220.196 (Diskussion|Beiträge) 03:07, 22. Apr. 2007)

wurde von jemandem entspr. geändert u ist erl.--Yeahx3 06:18, 5. Sep. 2007 (CEST)

leider?

"Eine Einzelhaltung ist aufgrund der Schweinehaltungsverordnung nicht erlaubt, im Hobbybereich aber leider sehr oft praktiziert." Wieso leider, interessiert doch kein Schwein, was Gesetz ist, oder? --WdE:Diskussion 01:01, 8. Jul. 2007 (CEST)

Redundanz-Baustein

der baustein kann wohl weg, da es den artikel Göttinger Minischwein derzeit nicht mehr gibt--Yeahx3 06:18, 5. Sep. 2007 (CEST)

Stil

Definitiv nicht enzyklopädietauglich:

"Alle Minischweinrassen haben Hängebauch- und/oder Wildschweinblut in ihren Adern." -> Ändern in "Alle M. stammen von Hängebauch- und/oder Wildscheinrassen ab"

"Wenn man seinen Minischweinen gekochte Speisen geben will, muss man diese in einem Topf kochen, der nur für die Minis verwendet wird." -> Ändern in "der nur für die Minischweine verwendet wird."

Falls jemand fragt, warum ich's nicht selbst mache: Ich bin nicht mutig. ;D Eine IP, unsigniert. (nicht signierter Beitrag von 84.188.183.188 (Diskussion|Beiträge) 02:19, 24. Jan. 2009)

Schweinehaltungshygieneverordnung

"Einzelhaltung ist aufgrund der Schweinehaltungsverordnung nicht erlaubt, wird im Hobbybereich aber leider oft praktiziert."

Die Schweinehaltungshygieneverordnung gilt nur für Betriebe, die Schweine zu Zucht- oder Mastzwecken halten! Damit fallen Hobbyhaltungen zum Leidwesen der Tierseuchenüberwachung aus der Verordnung raus. Es sei denn, jemand denkt doch daran sein Minipig zu schlachten. Aber dies werden Hobbyhalter vehement verneinen. -- NanaHan 10:13, 8. Okt. 2009 (CEST)

"Fleisch und Küchenreste sind als potentielle Seuchenüberträger als Futter gesetzlich verboten."

Der Satz gilt doch sicherlich auch nur für Mastschweine? Wenn eine Familie ein Schwein als Hobby hält, dann erscheint es mir rätselhaft von wo nach wo das Schwein Krankheiten übertragen soll. Schließlich kann das Schwein so nichts übertragen, was die Menschen nicht sowieso schon übers Essen aufgenommen haben. -- Kersti 02:36, 10. Jun. 2011 (CEST)

tägliche Futtermenge

Absatz Ernährung: "Eine tägliche Futtermenge von ein bis zwei Prozent des Körpergewichtes ist ausreichend."

Hat dafür jemand einen Nachweis? gruß --Rottili (Diskussion) 17:41, 1. Jun. 2013 (CEST)

Umformulierung angebracht? (Absatz: Heimtierhaltung)

Absatz Heimtierhaltung: "Bei der Haustierhaltung ist deshalb darauf zu achten, den Schweinen zu zeigen, dass man sozusagen der Rangerste, also der Rottenführer ist."

Meiner Meinung nach kingt dass etwas merkwürdig, falls dass noch jemanden so geht, könnte das jemand umformulieren, mir fällt gerade nichts gescheites ein, zumal ich mit dem Thema wirklich gar nicht vertraut bin. gruß --Rottili (Diskussion) 17:50, 1. Jun. 2013 (CEST)

Bilder

Das 1 Bild wär super, ist leider etwas klein. Das 2 Bild braucht eine Altersangabe in ca. --93.184.26.78 18:27, 10. Jul. 2014 (CEST)

"Schweine sind immer hungrig"

Echt jetzt? Das wäre ja schlimm für die armen Tiere. Gibt es dafür eine Quelle? --37.201.194.23 00:01, 24. Sep. 2018 (CEST)