Diskussion:Missbrauch ionisierender Strahlen

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Artikelqualität

Hallo, ich hab spontan hier einige Fehler im Artikel gefunden und vom Aufbau/ den Aussagen her kommt das auch recht amateurmäßig rüber. Vielleicht kann sich mal jemand die mühe machen, die Allgemeinen Aussagen zu entfernen? Komme leider selbst gerade nicht dazu... Die gehören hier imho nicht hin. Und ein allgemeines Strafrechtslehrbuch fürs erste Semester soll Wiki sicher auch nicht werden, oder? LG Stefan--+++Lakesideboy 19:25, 28. Feb 2006 (CET)

Hallo, wenn du schon einige Fehler im Artikel gefunden hast, wäre es auch nett, kurz darauf hinzuweisen, damit sie jemand berichtigen kann. Auch wäre es schön, wenn du deine Kritik etwas konkreter fassen könntest: Welche allgemeinen Aussagen meinst du? (Die Hinweise zum Rücktritt, zur tätigen Reue, zum Unternehmensbegriff? Die stehen in direktem Bezug zum Lemma und werden z. B. auch in der Kommentierung bei Schönke/Schröder angesprochen.) Welche Aussagen stören dich? Vorschläge für einen besseren Aufbau? – Danke für das Ausbessern der beiden Typos. Grüße -- kh80 •?!• 20:14, 28. Feb 2006 (CET)

Tabelle

Mir kommt die Aufklaerungsrate vom Jahr 1998 in der Tabelle reichlich komisch vor. Ich denke die Rate 66,7% bedeutet, dass 2 von 3 Faellen aufgeklaert wurden. Waeren das nicht 66,6%--Fin-Jasper 03:23, 13. Okt. 2007 (CEST) Nein, 1/3 ist 66,6666666...% und das wird zu 66.7% gerundet.-- 84.191.189.30 15:11, 3. Okt. 2009 (CEST)