Diskussion:Mofa-Prüfbescheinigung

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Aufwand

Ist der Aufwand fuer eine Mofa-PB mit dem fuer einen Fuehrerschein vergleichbar? Gibt es eine praktische Pruefung, wie viele Fahrstunden sind erforderlich, wie hoch sind typischerweise die Kosten, etc. ? --129.70.14.65 20:48, 20. Jul. 2008 (CEST)


hey eine freundin von mir hat vor kurzem den mofa-führerschein gemacht. daher weiß ich dass man einmal mit dem mofa eine 90 minütige fahrt absolvieren muss , dies jedoch keiner prüfung entspricht.man muss nur eine theoretische pfrüfung bestehen .die beaarbeitungsgebühr für den führerschein beträgt ungefähr 10 €. es kann sein dass dies nur in meinem wohnort so ist. mfg


Ich habe meine Prüfbescheinigung 1981 gemacht, damals gabs nur eine theoretische Prüfung beim TÜV. Nach Führerscheinentzug 1996, hab ich mir dann beim Tüv eine neue Prüfbescheinigung ausstellen lassen und fahre auch noch heute damit. (nicht signierter Beitrag von 77.186.15.70 (Diskussion | Beiträge) 12:54, 9. Mai 2009 (CEST))

Ein Entzug der Fahrerlaubnis beinhaltet nie den Entzug der Mofa-Prüfbescheinigung. Das Geld hättest du dir sparen können. --92.194.13.20 11:39, 8. Feb. 2011 (CET)

Alter

In der Fahrerlaubnissverordnung steht: die vor dem 1. April 1980 das 15. Lebensjahr vollendet haben. Wenn ich am 01.04.1965 geboren bin, dann vollende ich mit ablauf des 31.03.1965 mein 15tes Lebensjahr. Somit darf jemand der am 1. April 1980 seinen 15ten Geburtstag feiert, ohne Prüfbescheinigung fahren. (nicht signierter Beitrag von 92.194.72.23 (Diskussion | Beiträge) 14:43, 3. Nov. 2009 (CET))

Wenn Du am 1.4.1965 geboren bist, kannst Du unmöglich am 31.3.1965 dein 15. Lebensjahr vollenden! :-))
Aber klar doch, denn wenn du am 01.04.65 ein erstes Lebensjahr beginnst, dann beginnst du am 1.04.80 ein 15tes lebensjahr. Was bedeutet, daß man am Tag vorher, also mit dem Zeitpunkt 31.03.80, 24 Uhr, das 14te Lebensjahr vollendet. Am 01.04.80 0:00 Uhr beginnt das das neue. Gleiche Rechnung wie Sylvester/Neujahr.--2001:1A81:23C0:D100:1CDF:F50:3A73:D7CB 13:29, 15. Mai 2021 (CEST)

FeV §76 Satz 4; Ablauf des 15ten Lebensjahres

In der Fahrerlaubnisverordnung §76 Satz 4 steht, daß Personen die vor dem 01.04.1980 das 15te Lebensjahr vollendet haben keine Prüfbescheinigung brauchen.
Wenn jemand am 01.04.1965 geboren ist, vollendet derjenige sein 15tes Lebensjahr mit Ablauf des 31.03.1980.
Somit verändere ich den Satz die vor dem 1. April 1965 geboren wurden in die nach dem 1. April 1965 geboren wurden.
Grüße --92.194.27.219 00:26, 24. Mär. 2011 (CET)

Warum steht im Artikel dann die vor dem 1. April 1965 geboren wurden?
Wer vor dem 1sten April 1980 sein 15tes Lebensjahr vollendet hat ist spätestens am 1ten April 1965 geboren und nicht nach dem 1sten April 1965. --92.194.104.183 08:38, 18. Nov. 2014 (CET)

Definition "gültige Fahrerlaubnis"

Der Satz Weiterhin benötigt man keine Prüfbescheinigung, wenn man eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. sagt so aus, dass man auch mit einem Führerschein der Klasse L Mofa fahren dürfte. Laut Polizeibeamten ist dies aber untersagt - man benötigt entweder die Prüfbescheinigung oder mindestens einen Klasse M Führerschein. Gibt es da eine Sonderregelung, da Klasse L eine Sonderklasse ist oder hat der Satz so wie er hier steht seine Richtigkeit und man darf auch mit Klasse L Mofa fahren? Hat jemand vielleicht noch ein Zitat aus dem Gesetzestext, das als Quelle dienen könnte? mfg Chris -- 87.161.92.65 (15:46, 16. Jun. 2011 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)


Siehe §5 Abs 1 FeV: Die Prüfung muss nicht ablegen, wer eine Fahrerlaubnis nach § 4 oder eine zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigende ausländische Erlaubnis besitzt.

Somit reicht jede Fahrerlaubnis, auch Klasse L, als Ersatz für eine Prüfbescheinigung aus. Die Polizei hat nicht mehr zu sagen als der Gesetzgeber. (nicht signierter Beitrag von 93.193.241.156 (Diskussion) 22:13, 8. Mai 2021 (CEST))

URL defekt

die zu Nummer 3.

--212.255.25.26 20:57, 7. Mär. 2012 (CET)

Danke! Gruß, --Martin1978 /± WPVB 20:59, 7. Mär. 2012 (CET)

Alter zum Erwerb

Im Artikel heißt es ja, die Prüfbescheinigung würde ab dem 15. Lebensjahr ausgestellt werden. Eigentlich wird sie doch aber ab dem 16. Lebensjahr ausgestellt, da man ja 15 sein muss, oder?--Cvb3 (Diskussion) 17:30, 4. Okt. 2013 (CEST)

In den Vorschriften steht garantiert: "Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr". Vollendeten ! (nicht signierter Beitrag von 93.201.163.16 (Diskussion) 23:11, 5. Sep. 2016 (CEST))

Keine Prüfbescheinigung für vor dem 1.4.1965 geborenen

Wie kommt es, dass der o.g. Personenkreis keine Prüfbescheinigung benötigt? Wie begründet der Gesetzgeber dies? das ist in meinen Augen eine Diskriminierung von Mofafahrern, die nach dem 1.4.1965 geboren wurden. --Historiker21 (Diskussion) 13:54, 4. Dez. 2016 (CET)

Gar nicht: Ist doch allgemein bekannt, daß die Jahrgänge vor 1965 noch nicht so voll kraß scheiße waren wie die späteren, Alda. Außerdem war das zur Einführung schlicht eine Altersbeschränkung: Die höheren Semester waren schließlich schon erwachsen und brauchten nicht geprüft zu werden. --80.171.175.17 18:02, 3. Feb. 2017 (CET)
Diese Ausdrucksweise ("krass schei*e") verbitte ich mir, keine Fäkalsprache hier bitte. Wenn jemand einen plausiblen Grund hat, bitte hier angeben. --Historiker21 (Diskussion) 20:55, 4. Feb. 2017 (CET)
Es gibt in vielen Gesetzen den so genannten "Bestandsschutz" so auch bei der Mofa-Prüfbescheinigung. Früher brauchte man für ein Mofa keine Fahrerlaubnis und auch keine Mofa-Prüfbescheinigung. Als der Gesetzesgeber aber gemerkt hat, dass auch mit einem Mofa ein erhebliches Unfallrisiko besteht, hat man sich dazu entschlossen, ab den 01.April 1980 die Mofa-Prüfbescheinigung einzuführen. Alle Personen, die ab diesen Datum ihr 15 Lebensjahr vollenden und die ein Mofa führen wollen, müssen eine theoretische Prüfung ablegen. Wer vor dem 01.April 1980 sein 15.Lebensjahr vollendet hatte, der hatte diesen so genannten "Bestandsschutz" und brauchte keine Prüfung ablegen, eben weil er vor der Einführung der Mofa-Prüfbescheinigung zum 01. April 1980 sein 15. Lebensjahr vollendet hatte.So einfach ist das --Paternoster72 (Diskussion) 12:47, 14. Sep. 2017 (CEST)
Wie Historiker21 schon erwähnt hat, kann dies durchaus als Diskriminierung jüngerer Mofafahrer angesehen werden. Würde mich nicht wundern, wenn sich deswegen jemand näher mit dem Sachverhalt beschäftigen würde und vor Gericht zieht. Da mich die Hintergründe auch interessieren, habe ich nun die Pressestelle des Bundesverkehrsministeriums kontaktiert. Mal schauen, was die antworten. --H.A. (Diskussion) 09:07, 26. Aug. 2018 (CEST)
Da wird keiner vor Gericht ziehen, da ist auch noch niemals jemand vor Gericht gezogen und eine Diskriminierung ist es auch nicht. Eine Diskriminierung würde es sein, wenn jemand oder eine ganze Gruppe ohne Grund davon ausgeschlossen wird, eine Mofa-Prüfbescheinigung zu erlangen. Von jemanden zu fordern, dass er dafür eine Prüfung ablegt, ist keine Diskriminierung. Vorher mal nachschauen, was eine Diskriminierung ist und nicht einfach das Recht und die Gesetze nach den eigenen Vorstellungen einfach beliebig auslegen und umdeuten. --Paternoster72 (Diskussion) 07:15, 17. Sep. 2018 (CEST)
So, Antwort vom Bundesverkehrsministerium habe ich die Antwort nun erhalten: Es war bis zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 6.11.1979 nicht notwendig, dass die Mofafahrer die Verkehrsegeln kennen mussten. Sprich, jeder der damals 15 Jahre alt war, konnte sich ein Mofa kaufen, musste aber die Regeln nicht kennen. 1980 hat sich das dann geändert. --H.A. (Diskussion) 14:24, 19. Sep. 2018 (CEST)
@H.A. Danke für die Info, könnten Sie mir die E-Mail vom Ministerium zur Verfügung stellen? der Wortlaut würde mich auch interessieren. Wäre ja wirklich ein starkes Stück, wenn man bis 1980 wirklich keine Verkehrsregeln kennen musste, um ein Mofa zu fahren. Und trotzdem bleibt es eine Benachteiligung der jüngeren Mofahrer gegenüber den älteren. Besonders interessant ist der Hinweis im Artikel, dass man in anderen europäischen Ländern eine solche Prüfbescheinigung nicht kennt. --Historiker21 (Diskussion) 08:05, 21. Sep. 2018 (CEST)
In den anderen Ländern muss man gleich die Klasse AM machen. Wenn ein Land eine solche Prüfbescheinigung nicht kennt, bedeutet das nicht, dass man in dem Land Mofas ohne jegliche Fahrerlaubnis fahren darf. In den Ländern, die keine Mofa-Prüfbescheinigung oder eine ähnliche Fahrerlaubnis kennen, braucht man immer den Führerschein der hier bei uns der Klasse AM entspricht, also Kleinkrafträder bis 45 Km/H--Paternoster72 (Diskussion) 23:55, 29. Sep. 2018 (CEST)
@H.A.. vielen Dank für die Übersendung der E-Mail. Da wird doch der Hund in der Pfanne verrückt, die vor dem 1.4.1965 geborenen brauchten tatsächlich keine Kenntnisse der Verkehrsregeln. Daraus kann man schlusssfolgern, gegen Vorlage eines Altersdokuments, welchen einen als 15 oder älter auswies, konnte sich jeder ein Mofa kaufen. Das nötige Kleingeld vorausgesetzt. Es stellt sich mir aber eine ganz andere Frage: wenn keine Kenntnisse der Verkehrsregeln (Stand Oktober 1979) notwendig waren, was passiert dann, wenn z.B. ein vor dem 1.4.1965 geborener Mofafahrer falsch in eine Einbahnstraße fährt, oder einen für motorisierte Fahrzeuge verbotenen Weg befährt, und es dann zu einem Unfall kommt? der könnte ggfs. damit argumentieren, er kennt die Verkehrsregeln nicht (fehlende Mofa-Prüfbescheinigung) --NomenNominandum007 (Diskussion) 10:28, 1. Nov. 2018 (CET)
Auch das ist Falsch. Selbst als Fußgänger und Fahrradfahrer muss man die Verkehrsregeln kennen. Ebenso wenn man mit einen Boot mit maximal 15 PS auf dem Wasser unterwegs ist, muss man die gängigen Seezeichen und Verkehrsregeln auf dem Wasser kennen, obwohl man für so ein Boot keinen Sportbootführerschein braucht. Wenn man für etwas keinen Führerschein braucht, bedeutet auch das nicht, dass man die entsprechenden Verkehrsregeln nicht kennen muss.--Paternoster72 (Diskussion) 14:50, 2. Jan. 2019 (CET)
Wenn Prof. Dr. Paternoster72 das sagt, wird es stimmen. So gesehen müssen dann auch Fußgänger eine Prüfung ablegen, ob sie die Regeln kennen. QED. --NomenNominandum007 (Diskussion) 10:22, 22. Mär. 2019 (CET)

Es war schon immer an einfachsten, totalen Blödsinn zu schreiben, sieht man hier mal wieder hier überdeutlich. Und andere durch die Blume zu beleidigen, noch viel einfacher. Jemanden als "Professor" zu bezeichnen ist sinngemäß jemanden einen "Klugscheißer" zu nennen. Und ja, du Sprücheklopfer, ein Fußgänger muss wissen, dass er erst bei Grün über die Ampel gehen darf und wie er sich am Zebrastreifen zu verhalten hat und das ohne erst einen Führerschein zu machen. Den gibt es sowieso für Fußgänger und Radfahrer nicht, aber offensichtlich in deiner Einbildung sehr wohl. Also kannst du deine sarkastischen Beleidigungen wieder einpacken. --Paternoster72 (Diskussion) 21:55, 3. Jul. 2019 (CEST)

Bleibt es bei 15 Jahren oder steht eine Senkung auf 14 Jahre an?

Nachdem nun das Alter für den Erwerb des Mopedführerscheins auf 15 Jahre gesenkt werden soll, stellt sich mir die Frage: bleibt dann das Alter für die Mofa-Prüfbescheinigung unabhängig davon bei 15 Jahren, oder wird das Alter dann auf 14 gesenkt, wie in der Schweiz? --H.A. (Diskussion) 13:52, 17. Mai 2019 (CEST)

Wie sind die eigentlich die Erfahrungen aus der Schweiz (Verkehrssichereit, Unfälle etc.), dort dürfen mit 14 Töfflis (so heißen die Mofas dort) gefahren werden? --H.A. (Diskussion) 19:23, 10. Jul. 2019 (CEST)
Mir scheint, das Thema ist in der ganzen Corona-Pandemie untergegangen. --Grüße, Gustl (Diskussion) 20:05, 28. Apr. 2020 (CEST)
Das Thema ist wohl während der Corona-Pandemie untergegangen. Und falls die Grünen an die Regierung kommen, die werden diese stinkenden Mofas verteufeln, da wird dann nix mit Mofa-Prübescheinigung mit 14. --NomenNominandum (Diskussion) 08:32, 14. Aug. 2021 (CEST)
Man wird sehen, ob eh nicht langfristig im Zuge der EU-Harmonisierung eine EU-weite einheitliche Prüfung Vorschrift wird. --H.A. (Diskussion) 20:02, 11. Sep. 2021 (CEST)