Diskussion:Montesquieu (Begriffsklärung)
Über Gewaltentleitung
17 Jahre nach seinem Englandaufenthalt legt Montesquieu
1748 sein politisches Hauptwerk"Vom Geist der Gesetze"vor.
Es gibt in jedem Staat drei Arten von Vollmacht: die legislative Befugnis in Sachen,die vom Völkerrecht abhängen, und die exekutive Befugnis in Sachen , die vom Zivilrecht abhängen. Auf Grund der ersten schafft der Herrscher oder Magistrat Gesetze auf Zeit oder auf die Dauer, ändert geltende Gesetze oder schafft sie ab. Auf Grund der zweiten stiftet er Frieden oder Krieg , sendet oder empfängt Botschaften, stellt die Sicherheit her, sorgt gegen Einfälle vor. Auf Grund der dritten bestraft er Verbrechen oder sitzt zu Gericht über Streitfälle der Einzelperasonen[...]. Sobald in ein und derselben Person oder derselben Beamtenschaft die legislative Befugnis mitr der exekutiven verbunden ist,gibt es keine Freiheit.Es wäare nämlich zu befürchten, dass derselbe Monarch oder derselbe Senat tyrannische Gesetze erließe und dann tyrannisch durchführte. Freiheit gibt es auch nicht ,wenn die richterliche Befugnis nicht von der legislativen und von der exekutiven Befugnis geschieden wird[...]. Alles wäre verloren, wenn ein und derselbe Mann bzw. die gleiche Körperschaft entweder der Mächtigen oder der Adligen oder des Volkes folgende drei Machtvollkommenheiten ausübte: Gesetze erlassen, öffentliche Beschlüsse in die Tat umsetzen, Verbrechenund private Streitfälle aburteilen. (nicht signierter Beitrag von 91.48.68.137 (Diskussion) 21:36, 4. Okt. 2010 (CEST))