Diskussion:Mord (Deutschland)

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Review (03.01.2016 - 06.03.2016)

Der Artikel war mit einem unverständlich-Baustein gekennzeichnet und recht oberflächlich und unzusammenhängend. Ich habe ihn grundlegend neu gefasst und erweitert. Dabei habe ich vor allem versucht, ein gutes Mittelmaß zwischen Allgemeinverständlichkeit und irgendwie beschränktem Umfang zu erreichen. Insoweit benötige ich aber Rückmeldungen durch Fachfremde. Aber auch über jegliche andere Verbesserungsvorschläge bin ich dankbar. Ich denke, dass sich vor allem der Teil zur Kritik und zur Reformdiskussion auch noch ausbauen ließe?! --Domitius Ulpianus (Diskussion) 17:35, 3. Jan. 2016 (CET)

Schön, dass du diesen wichtigen und grundlegenden Artikel anfasst! Ich habe nicht alles komplett gelesen, trotzdem einige Anmerkungen:
Allgemein fehlen mir an diversen Stellen Belege, beispielsweise im einleitenden Absatz von „Geschichte“ oder bei dem Satz zum Thema Mord und Vereinbarkeit mit der „Doktrin des Sozialismus“. Gibt es auch einen eigenen Artikel zum Mord im DDR-Strafrecht? Falls nein, sollte dieser Abschnitt ausgebaut werden.
Auch solltest du nicht zu viel Vorwissen, gerade um Rechtstraditionen und Rechtsgeschichte, voraussetzen. Als Laie unverständlich bleibt mir zum Beispiel der Satz „Wegen ihrer römisch-rechtlichen Ursprünge wurde sie als undeutsch empfunden.“
Gut gelungen ist dagegen der Absatz Strafgrund, wobei hier noch Jahreszahlen schön wären, d.h. wann wurde welche der Auffassungen formuliert und vorrangig vertreten. Das würde auch helfen, diesen Abschnitt, der ja den Ist-Zustand darstellt, mit dem Geschichtsabschnitt zusammenzubringen.--Cirdan ± 23:18, 6. Jan. 2016 (CET)
Herzlichen Glückwunsch zu dem Mut, diesen sperrigen Artikel aufhübschen zu wollen. Vorweg: Ich habe bei Wiki wohl noch keinen Artikel zu einem juristischen Thema gelesen, geschweige denn meinen Senf dazu abgegeben. Mir sind auch die Konventionen der Fachredaktion unbekannt. Nun zu meiner Kritik:
  • Meines Erachtens nach benötigt der Artikel eine andere Struktur. Das Lemma lautet Mord (Deutschland). Vor diesem Hintergrund sollte nach dem Strafgrund die gegenwärtige Rechtslage sowie die Normanwendung (kurz und der herrschenden Rechtsprechung folgend) dargestellt werden. Erst danach sollten Geschichte und schließlich Kritik kommen. In der jetzigen Form verbraucht man seinen Lesegrips bereits auf dem Weg über Verwerflichkeitskonzeption und Sozialethik, streift dabei bereits die Mordmerkmale, ohne zu erfahren, was diese bedeuten, hat aber über § 211 StGB noch nichts erfahren.
  • Generell sollte in jedem Abschnitt die in der Rechtsprechung herrschende Meinung vornan gestellt und danach alternative Ideen aus der Lehre angesprochen werden. Bisher wird teilweise gar nicht klar, was denn nun Sache ist. Der Laie möchte nicht wissen, welche Theorien in der Hochschule diskutiert werden, sondern wieso dieses und jenes Mord oder eben nicht ist.
  • Fachausdrücke, die im Artikel nicht erklärt werden und intern nur auf rote Link verweisen (und zudem für ein Verständnis mindestens drei Semester Jura erfordern), sollten vermieden (gekreuzte Mordmerkmale, Akzessoritätslockerung usw.) oder aber erklärt werden. Da ist eine Allgemeinverständlichkeit nicht mehr geboten.
  • Manche Rotlinks können noch zurechtgebogen werden. Beispiel: Unmittelbares Ansetzen -> Versuch (StGB).
  • In den Einzelnachweisen fehlt die Auflage der zitierten Kommentare. Bei Tröndle/Fischer oder Schönke/Schröder geht so jede Nachvollziehbarkeit verloren. Im Übrigen wie der Vorredner: Viel zu viel ist unbelegt.
Das soll nur mal eine erste Einschätzung sein und zum Nachdenken anregen. Insgesamt wird es viel Mut erfordern, den Artikel grundsätzlich zu reformieren. Viel Erfolg und Gruß--Offenbacherjung (Diskussion) 04:30, 7. Jan. 2016 (CET)

Danke für die Rückmeldungen:

  • Änderung der Struktur werde ich mal versuchen. Zum Problem dürfte aber werden, dass die tatstrafrechtliche Auslegung nur mit dem historischen Hintergrundwissen verständlich ist. Allerdings ist die für das Verständnis nicht so zentral wie die Frage des Strafgrundes. Insofern macht die vorgeschlagene Struktur gerade auch Sinn. erledigtErledigt
  • Laienverständlichkeit bzgl. historischer Hintergründe und Fachausdrücken. erledigtErledigt
  • mehr Belege und diese mit Auflagen/Jahreszahl versehen erledigtErledigt
  • mit Mord im DDR-Strafrecht kenne ich mich überhaupt nicht aus. Ich bin nicht in der Rechtsgeschichte der DDR unterwegs und habe das auch nie gelernt. Gibt es hier vielleicht jemanden mit entsprechenden Kenntnissen???
  • Position der Rechtsprechung mehr hervorheben ist schwierig, weil die auch nicht einheitlich ist. Die höchstrichterliche Rechtsprechung greift sich da auch Argumente aus verschiedenen Positionen heraus und vermischt die so miteinander, dass es zum Ergebnis passt. Ich versuche aber zumindest die in den jüngsten Urteilen eingenommene Position des BGH zu kennzeichnen. erledigtErledigt
  • Rotlinks zurecht biegen. erledigtErledigt

--Domitius Ulpianus (Diskussion) 17:16, 7. Jan. 2016 (CET)

Wenn zur DDR nur wenig drinsteht, ist das an sich nicht problematisch, das könnte ja durchaus auch ein eigener Artikel werden, wenn es dazu viel interessantes zu berichten gibt. Nur sollte dann der Abschnitt nicht den Eindruck erwecken, mit den ein oder zwei Sätzen wäre alles dazu gesagt.--Cirdan ± 17:34, 7. Jan. 2016 (CET)
Nochmals zur Struktur: Wenn man eine Kurzbeschreibung des Tatbestands voran stellt? Dann kann man Strafschärfungsgrund und Geschichte hintenan stellen und schließlich die Mordmerkmale ausführen und entwickeln. Nur mal so als Idee…. Gruß--Offenbacherjung (Diskussion) 05:41, 8. Jan. 2016 (CET)
Habe versucht die Vorschläge soweit umzusetzen. Zur DDR kann ich leider halt wenig sagen. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 21:43, 23. Jan. 2016 (CET)

Bei dem Satz Sehr umstritten ist ferner die Frage, ob politische Motive einer Tötung als niedere Beweggründe einzuordnen sind solltest du einen Beleg angeben. --Chewbacca2205 (D) 22:46, 13. Feb. 2016 (CET) erledigtErledigt

Ausländeranteil bei den Tatverdächtigen

Aus welchem Grund ist hier der “Ausländeranteil” bei den Tatverdächtigen relevant? Bei der Aufschlüsselung nach Geschlecht werden immerhin nur die Verurteilungen gezählt.

Weder gibt die Quelle an, wie der mehrdeutige Begriff “Ausländer” hier zu interpretieren ist - Migrationshintergrund oder Staatsbürgerschaft - noch wird erwähnt, dass für einen in der Polizeistatistik geführte “Verdächtigen” keine Begründung des Verdachts erforderlich ist, es genügt, wenn ein Polizist eine Person für verdächtig hält, hier gehen natürlich wie bei allen anderen Verbrechen auch Vorurteile des einzelnen Polizisten in die Bewertung. Diese Zahlen dienen daher nicht dem Erkenntnisgewinn, sondern bedienen allerhöchstens rassistische Vorurteile. Ich empfehle daher, den betreffenden Satz und die Spalte in der Tabelle zu löschen. --2003:CF:F07:A500:4BF:47F5:6115:7BF4 07:58, 9. Dez. 2021 (CET)

"Rassistische Vorurteile": Welcher Rasse gehören Ausländer denn an? --77.6.84.165 23:10, 22. Mai 2022 (CEST)

Statistik

Statistiken sind immer schwierig und wurden hier auch schon ausführlich kritisiert. Ich halte eine Statistik der Morde für ziemlich sinnlos für die Beantwortung der vermutlich interessierenden Frage, wieviele Angriffe mit Tötungsabsicht stattgefunden haben, denn ob ein solcher Angriff als Mord- oder Totschlag(sversuch) einzustufen ist, ist eine Frage der juristischen Bewertung, nicht der Täterabsicht. Und natürlich ist es sinnlos, nach vollendeten und versuchten Taten zu unterscheiden, denn der Täter weiß ja vorher nicht, ob seine Tat mißlingen wird oder nicht. Schließlich ist es auch noch ein Unterschied, ob die Zahlen auf rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren oder auf Verdachtsfällen beruhen - zu letzteren könnten durchaus auch die ziemlich zahlreichen Vermißtenfälle gehören. Und die Aufklärungsquote ist auch reichlich fragwürdig, weil bei der Zahl nur die auch als solche erkannten Tötungsfälle berücksichtigt sein können - ohne die Dunkelziffer der unerkannten Tötungsdelikte ist auch diese Zahl nicht valide. Dies alles berücksichtigend ist es praktisch aussichtslos, eine valide Kriminalstatistik, die die tatsächliche Gefährdung widerspiegelt, auf- oder auch nur darzustellen. --77.6.84.165 23:25, 22. Mai 2022 (CEST)

Lustmord

Ok, das wird jetzt finsterste WP:TF ;-) Es gibt so einige traditionelle Begriffe in der Kriminalistik, die heutzutage nicht mehr richtig verstanden werden oder als anstößig erscheinen, wie z. B. Notzucht, Sittlichkeitsdelikt, aber eben auch Lustmord. Der Punkt ist, daß sich die Bedeutung des Begriffs "Lust" gewandelt hat. Während darunter heutzutage hauptsächlich etwas in Richtung "Spaß haben" verstanden wird, hatte früher "Lust" überwiegend die Bedeutung "Sucht" (z. B. in Gebäudeaufschriften "Bauen ist eine Lust", die nicht bedeutet "hat dem Bauherrn Vergnügen gemacht", sondern "es war zwanghaft, er konnte nicht anders"). (Und ganz früher hatte "Sucht" wiederum die Schwerpunktbedeutung "Krankheit" iSv "Seuche" wie in "Das walt' die Sucht!", was bedeutet, daß der Sprecher Luther die Pest an den Hals wünscht.) Diese Begriffsgeschichte verweist insbesondere auf den Aspekt der Unzurechnungsfähigkeit des "Lusttäters", der für seine "Krankheit" nicht verantwortlich ist. Insofern war die Qualifikation als "Lustmord" wahrscheinlich ein Entschuldigungs- und Strafmilderungsgrund; in historischen Verfahren wurde vom Beschuldigten auch nicht so selten zu seiner Verteidigung angeführt, "sie hätte ihn verführt etc.", d. h. "er konnte gar nichts dafür". Das entsprechende Mordmerkmal ist also nicht ein Element des Katalogs allgemein als Ausfluß besonders verachtenswerter Gesinnungen betrachteter Verhaltensweisen, sondern eine positive Setzung, einen bisher als Milderungsgrund betrachteten Tatbestand zusätzlich in die Merkmalsliste aufzunehmen, also den Entschuldigungswert aufzuheben und zu negieren. Das hat also genau nichts mit Frivolität oder Herabwürdigung des Opfers zu tun, sondern die genau entgegengesetzte Intention des intensivierten Lebensschutzes auch "Solcher". --77.6.3.184 08:08, 16. Sep. 2022 (CEST)

Schwerpunktsetzung, öffentliche Wahrnehmung

Es ist nicht verwunderlich, daß der Artikel sich mit dem Lemma juristisch auseinandersetzt. Es stört aber, daß es ein rein juristischer Artikel ist, der die große öffentliche Aufmerksamkeit für Morde und die von ihnen ausgehende Faszination ignoriert. (Die meisten Morde finden in Deutschland nicht "da draußen im Lande", sondern im Fernsehen statt, jeweils mit mörderisch hohen Einschaltquoten). Es wäre sicherlich angebracht, die öffentliche Rezeption und deren zeitgeschichtliche Entwicklung darzustellen. Dazu wären Listen und Statistiken "typischer Mordtypen" und prominenter Mordfälle bzw. Tötungsdelikte sicherlich sinnvoll. Mögliche Einteilungen: Morde im Prominentenmilieu, Serienmorde, Raubmorde, Kindsmorde, Sexualmorde, Polizistenmorde, Brief- und Paketbomben- und andere Sprengstoffanschläge, Bandenkriminalität, Terroranschläge und politisch motivierte Morde, Massenmord (z. B. der vorsätzlich und suizidal herbeigeführte Flugzeugabsturz in den Alpen), Cold cases, eben alles, was die Volksseele so bewegt und zum Kochen gebracht hat, wie z. B. die Serie von Taximorden, die zur Trennscheibenpflicht und Kopf-ab-Forderungen geführt hatte. (Der einzige im Artikel erwähnte Fall ist der "Kannibale" M.) Und sinnvoll wäre natürlich noch die Einordnung der statistischen Relevanz einzelner "Aufreger" wie z. B. der "Fall Kevin". Insgesamt muß man natürlich feststellen, daß das Thema "Mord" in der Öffentlichkeit objektiv völlig überbewertet ist im Verhältnis zu anderen tödlichen Risiken z. B. aufgrund von Sport-, Arbeits-, Haushalts- und Verkehrsunfällen, ärztlichen Behandlungsfehlern, Krankenhauskeimen, Suchtmitteln, Fehlernährung etc. All das blendet die trockene juristische Betrachtung des Themas völlig aus, und auch die seriöse forensische journalistische Berichterstattung ist in Deutschland ein seltener Exot, meistens ist der typische Zeitungsartikel über Mordprozesse und Urteile nur eine Kollektion von in juristischer Hinsicht ausgemachtem Blödsinn. --77.6.3.184 08:47, 16. Sep. 2022 (CEST)

Teilnahme am Strassenverkehr mit Todesfolge als Mord im Artikel nicht berücksichtigt

S. u. a. https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Freddok%2Fbecklink%2F2015521.htm&anchor=Y-300-Z-BECKLINK-N-2015521 --51.154.213.107 19:05, 16. Sep. 2022 (CEST)