Diskussion:Motiv (Recht)
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Unvollständig
Der Artikel ist unvollständig, da er das Motiv nur aus strafrechtlicher Perspektive beschreibt. Das deutsche Zivilrecht kennt aber den Motivirrtum, arbeitet also auch mit dem Begriff. --Bendix Grünlich (Diskussion) 16:17, 31. Dez. 2020 (CET)
- @Bendix Grünlich: werd ich bald tun, danke!--Keimzelle talk 18:41, 31. Dez. 2020 (CET)
„Im Strafrecht ist das Motiv – im Gegensatz zur Absicht – kein Element der Straftat.“
Stimmt das? Z. B. bei den Mordmerkmalen? --Malabon (Diskussion) 22:07, 31. Dez. 2020 (CET)
- Das war eine rhetorische Frage, aus Höflichkeit. Der Satz ist definitiv falsch. Ein Versehen auch in folgendem Satz: „Eine sonst straffreie Tat wird mit einem geächteten Motiv begangen, wodurch die Tat straffrei wird.“ --Malabon (Diskussion) 11:25, 2. Jan. 2021 (CET)