Diskussion:Musikwerk (Urheberrecht)
Eine Person, die ein Musikwerk erschafft, heißt Komponist.
Diese Formulierung im Artikelt repräsentiert eine 'Bedeutungsvariante', welche man wohl dem GEMA-Werken entnommen hat. Das 'Musikwerk' bei der GEMA ist hingegen das Veröffentlichungswerk der Musiker und Sänger, dem gegenüber es gar kein 'ureigenes Werk der Komponisten und Textdichter' darin gibt. Hingegen gibt es im UrhG einzig den Bezug zu 'Werken der Musik', sodaß es sich auch daraus zwangsläufig ergibt, daß man es 'dem' zuordnet. Hingegen handelt es sich ausgehend bei den Werken der Komponisten und Textdichtern um Schriftwerke und grundlegend beruht auch deren Werk, auf dem der 'musikalischen Begründung', dem gegenüber die 'Notation' hingegen eine Notiz repräsentiert. Gemäß dem hingegen Musiker und Sänger NICHT als Werkschaffende erachtet werden, ergibt sich 'genau daraus' hingegen auch einzig ein reines Sprachgewusel, welches einzig alles durcheinander bringt. --Jörg Lenaut@lk 21:38, 21. Jul. 2022 (CEST)