Diskussion:Mutterschaftsurlaub

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Terminologie

"Mutterschaftsurlaub ist die umgangssprachliche, nicht ganz korrekte Bezeichnung ...":

Kann nicht so stehen bleiben. Art. 33 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union spricht selbst von "bezahltem Mutterschaftsurlaub", womit das gemeint ist, was in der deutschen Rechtssprache "Beschäftigungsverbot nach der Entbindung" heißt (§ 6 MuSchG). Wenn eine der obersten Normen der EU dieses Wort gebraucht, kann es nicht als umgangssprachlichh abgetan werden.

-- 85.58.19.214 22:11, 5. Jun. 2011 (CEST)

Mutterschaftsversicherung

"Mutterschaftsversicherung" ist ein absolut ungängiges Wort und sollte daher - auch wenn es so irgendwo in den Tiefen des Sozialrechts stehen sollte - der Bevölkerung nicht einfach an den Kopf geworfen werden! Klingt ja fast wie Haftpflichtversicherung! Ich möchte nicht wissen, wie viele Rundumversicherte jetzt aufschrecken: O je - hab ich vergessen, da eine Versicherung abzuschließen?? - Oder mancher assozieert womöglich noch Empfängnisverhütung damit! Kampf dem Bürokratendeutsch!!! (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 213.102.98.93 (DiskussionBeiträge) 9:14, 26. Mar 2007) -- PvQ Bewertung - Portal 09:15, 26. Mär. 2007 (CEST)

Rechtsvergleichung

Bei zahlreichen der in der Tabelle genannten nationalen Regelungen drängen sich Zweifel auf, ob es sich hierbei tatsächlich um das Äquivalent zum deutschen Muterschaftsurlaub (Beschäftigungsverbote nach MuSchG) handelt - oder nicht vielmehr um das Gegenstück zum Erziehungsurlaub. Besonders gilt dies, soweit den "Mutterschaftsurlaub" (wie in Skandinavien) auch die durch die Geburt nur mäßig beanspruchten Väter nehmen können.--91.12.97.171 22:19, 14. Jan. 2008 (CET)

Überarbeiten des Abschnitts über Finnland

Den Text, der in "Mutterschaftsversicherung" stand habe ich in "Mutterschaftsurlaub" übertragen aber dann den Überarbeitungsbaustein gesetzt, weil die Information inkonsistent ist (wieviel Prozent des Gehalts, wieviel Euro Basissatz pro Tag...) --Carolin 07:47, 1. Mär. 2008 (CET)

Mutterschaftsurlaub Deutschland

das zum Mutterschaftsurlaub in Deutschland kann man so wie es jetzt da steht eigentlich nicht stehen lassen.


Der Begriff Mutterschaftsurlaub wurde in Deutschland erstmals mit dem Gesetz zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs vom 25. Juni 1979 verwendet. Dieser Mutterschaftsurlaub berechtigte Arbeitnehmerinnen zu einer Erwerbsunterbrechung bis zu 6 Monate nach der Geburt des Kindes - die postnatale Mutterschutzfrist wurde abgerechnet (vgl. die nunmehr gestrichenen §§ 8a-8d des Abschnitts 2a des Mutterschutzgesetzes). Mit der Einführung des Erziehungsurlaubs 1986 wurde der Mutterschaftsurlaub ersetzt. 2001 wurde der Begriff Erziehungsurlaub dann durch den Begriff Elternzeit ersetzt.


Das stimmt so nicht: In Deutschland besteht während 14 Wochen Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub (6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und 8 Wochen nach der Entbindung, bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen), bei dem 100 % des bisherigen Einkommens bezahlt wird. -> Das ist Mutterschutz und nicht Mutterschaftsurlaub. (nicht signierter Beitrag von 213.196.250.58 (Diskussion | Beiträge) 16:36, 6. Jul 2009 (CEST))

Widersprüche!

Ein aktuelles Rating (Sendung Heute Morgen, Schweizer Radio DRS vom 30.7.2010) sieht Deutschland zusammen mit Schweden an der Spitze, die Schweiz auf Rang 18 von 21 untersuchten OECD-Staaten. Der Widerspruch zu hier könnte ja offensichtlicher nicht sein... Vermutlich liegts an den bezahlten Leistungen, oder D hat den Urlaub mittlerweile aufgestockt. Die Leistungen sollten auch dargelegt werden--62.202.224.11 06:49, 30. Jul. 2010(CEST)

Europaparlament:Oktober 2010

Das Europaparlament beschließt im Oktober 2010 einen EU-weiten einheitlichen Mutterschaftsurlaub von 20 Wochen. 188.118.128.46 21:01, 20. Okt. 2010 (CEST)

Unglücklich formuliert

Der Satz:

"Falls das Gehalt nicht weniger als 6,00 Euro am Tag ist, wird das letzte Monatsgehalt 100-prozentig ausbezahlt."

ist etwas unglücklich formuliert. Heißt das, dass man bei weniger als 6 Euro (also z.b. 3 Euro), keine 100-Prozent mehr bekommt - sondern nur mehr 50%? Ich vermute mal, dass die 6€/Tag das Minimum sind. (nicht signierter Beitrag von 80.120.60.130 (Diskussion) 12:09, 5. Jun. 2015 (CEST))

Defekter Weblink

GiftBot (Diskussion) 05:38, 21. Dez. 2015 (CET)