Diskussion:Nährwertkennzeichnung

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Natrium oder Natriumchlorid

"weniger als 0,12 g pro 100 g oder 100 ml" - heißt das weniger als 0,12 g Natrium oder Natriumchlorid?84.115.145.169 19:09, 6. Mai 2007 (CEST)

Natrium, man braucht iegentlich nur nachzulesen. 193.171.121.30 17:11, 17. Jun. 2007 (CEST)

"natriumarm"

In der entsprechenden Verodnung "Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser (Mineral- und Tafelwasser-Verordnung)" (http://bundesrecht.juris.de/min_tafelwv/BJNR010360984.html) wird ein Grenzwert von 200mg/l und nicht 120mg/100ml ausgewiesen. Das würde auch erklären warum das Wasser, das ich gerade trinke, bei 98mg/100ml keine Kennzeichnung "natriumarm" besitzt.

Abdruckpflicht

Was mich ja brennend interessiert: Wann muss man diese Angaben denn auf die Packung - bzw MUSS man es überhaupt? Bei manchen Lebensmitteln kann ich es mir nur einem Abdruckzwang erklären, aber warum sind zum Beispiel auf der Pizza von Dr. O*tk*r keine Werte angegeben? Kann mir da jemand weiterhelfen? Danke und Gruß stutensee-express 21:15, 1. Okt. 2007 (CEST)

Steht im Artikel deutlich drin: die Angaben sind freiwillig. Wenn Sie jedoch gemacht werden, müssen Sie einer bestimmten Form entsprechen: Big Four oder Big Eight.--BMK 00:33, 2. Okt. 2007 (CEST)
Kann es sein dass bei Milchprodukten eine Abdruckpflicht besteht? Scheint auf allen abgedruckt zu sein. 84.115.145.169 00:37, 5. Apr. 2008 (CEST)

Rechtlicher Aspekt unvollständig

Zu rechtlichen Aspekten der Nährwertkennzeichnung weist der Artikel nur auf die Health-Claims-Verordnung hin. Das ist sehr unvollständig. Die Grundlage stellt die Richtlinie 90/496/EWG dar, zu deren Umsetztung in Deutschland die Nährwert-Kennzeichnungs-Verordnung erging. Diese Regelung soll ersetzt werden durch einen Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, siehe Kommissions-Dokument KOM (2008) 40 vom 30.1.2008.

Verwendung kcal

Seit 1. Januar ist die Verwendung von kcal in der EU offiziell nicht mehr erlaubt, oder gibts bei Nährwertangaben weiter ne Ausnahme? --H.A. 18:38, 2. Jan. 2010 (CET)

nein, die Verwendung zusätzlicher Angaben wie kcal ist weiterhin erlaubt, nun auch unbefristet ... siehe den Artikel zur Kalorie oder speziell die Richtlinie 2009/3/EG unter Art. 3 (2) Die Verwendung zusätzlicher Angaben ist zulässig. -- IamX 22:31, 6. Jan. 2010 (CET)

Das ist ja nett, dass die Kalorienangabe nicht herausgestellt werden darf. Ist im Artikel "Kalorie" auch gut aufgehoben. Was soll denn die Angabe hier? Das wirkt gehässig und nicht enzyklopädisch. Insbesondere, da die Regelung in der Praxis ja auch umgesetzt wird. Beim Artikel "Automobil" steht ja auch nicht <<, das von einem Motor angetrieben wird und zur Beförderung von Personen und Frachtgütern dient, wobei das Fahren ohne Sicherheitsgurt illegal ist.>> --Dittum 18:51, 13. Feb. 2012 (CET)

Link veraltet

Der 2. Link unter Weblinks "Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung Baden-Württemberg" ist veraltet --> bitte entfernen! (nicht signierter Beitrag von 84.58.216.188 (Diskussion) 17:12, 29. Mär. 2011 (CEST))

Wikiwerttabelle?

Gerade bin ich in einem Artikel über solche Angaben gestolpert. Dazu gehörte u. a. dann auch die Angabe von Spurenelementen. Der hinterlegte Link zu Eisen führe erwartungsgemäß(?) eben zu Eisen. Wäre da, an solchen Stellen, nicht eher eine Verlinkung zu „medizinischen“ Artikeln (z. B. Spurenelement angebracht? (nicht signierter Beitrag von 217.253.41.56 (Diskussion) 17:31, 21. Feb. 2015 (CET))

Undeklarierte Inhaltsstoffe

Die Nährwertangaben summieren sich ja bei vielen Produkten nicht zu 100 Prozent (bzw. 100 Gramm). Daher fände ich es für den Artikel interessant, welche Inhaltsstoffe nicht erfasst werden bzw. von der Deklarationspflicht ausgeschlossen sind.

Auf dem Orangennetz im Artikelbild ist beispielsweise angegeben (Übersetzung geraten):

  • 0g Fett (davon 0g gesättigte Fettsäuren)
  • 8,6g Kohlenhydrate (davon 5,2g Zucker)
  • 2g Ballaststoffe
  • 0,8g Eiweiß
  • 7,5mg Salz
  • 50mg Vitamin C

Ergibt zusammen: 11,4575g, es fehlen also mehr als 88g.

Dem bisherigen Artikeltext ist zu entnehmen, daß die Angabe von Vitaminen, Ballaststoffen und Mineralstoffen optional ist (Wobei die Vitamine doch eigentlich schon in den Eiweißen enthalten sein müßten?). Bei den Orangen sind die fehlenden 88g von 100g sicherlich größtenteils Wasser. Dem Artikel Nährwert ist zu entnehmen, daß es noch sekundäre Pflanzenstoffe gibt, welche wiederum Carbonsäuren, Kohlenhydrate und Aminosäuren beinhalten können. Die Aminosäuren fallen ja unter die Pflichtangabe "Eiweiß", die Carbonsäuren hätte ich unter Kohlenhydrate subsummiert, aber da scheint man bei Lebensmitteln ja zu differenzieren. Ansonsten fallen mir noch die Lebensmittelzusatzstoffe ein (z.B. Konservierungsstoffe oder Verdickungsmittel), die ja auf der Verpackung nur teilweise angegeben werden müssen. Ob es da wohl welche gibt, die nicht in die Pflichtkategorien der Nährwerttabelle passen? Sonstige Ideen, was noch fehlen könnte? --85.181.138.251 13:36, 13. Mär. 2017 (CET)

Trickserei

https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/vitalis-muesli-hersteller-duerfen-bei-kalorienangaben-tricksen-a-1272339.html (passt zu der Abbildung im Artikel).

Es gibt noch mehr Tricks. Beispiel Saft: Der eine Hersteller gibt zusätzlich zu den vorgeschriebenen Nährwerten pro 100 ml direkt daneben die Nährwerte pro Portion sowie in Prozent der Referenzmenge an, wobei er eine Portion als 250 ml definiert. Ein anderer Hersteller kippt in den selben Saft mehr Zucker rein, definiert eine Portion aber nur als 100 ml, und kommt somit - wie durch Zauberhand - trotzdem zu niedrigeren Kalorienangaben und Prozentanteilen der Inhaltsstoffe an der Referenzmenge, als sein Konkurrent. Selbst wenn der Verbraucher den Portionsgrößentrick bemerkt, muss er schon gut im Kopfrechnen sein, um die Angaben auf eine einheitliche Basis umzurechnen.

Nutri-Score, BLL-Modell, Keyhole oder MRI-Modell ?

Erweitertes Nährwertkennzeichnungs-Modell für Deutschland:

https://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/Kennzeichnung/FreiwilligeKennzeichnung/_Texte/Naehrwertkennzeichnungs-Modelle-MRI-Bericht.html

Stand: 28.06.2019

Bundesministerin Julia Klöckner beteiligt die Verbraucher bei Entscheidung für eine erweiterte Nährwertkennzeichnung. Eine repräsentative Befragung wird durch das Max_Rubner-Institut ab Juli 2019 durchgeführt.

--2003:D2:DF03:C640:609A:46D4:C7F2:FE4C 10:07, 7. Jul. 2019 (CEST)

Wenn in einer US-amerikanischen Nährwerttabelle

die Bezeichnung Ash drin steht, wird das dann als "davon Zucker" übersetzt? Ich frage, weil ich gerade eine solche zur Hand habe und dort die Menge an Kohlenhydraten und die Menge an Ballaststoffen angegeben ist und diese Bezeichnung Ash steht zwischen der Angabe für die Ballaststoffe und die Angabe für Calcium oder geht es dabei um die Menge an Kohlenstoff? Bin da leider etwas ratlos im Moment. Danke für die Auskunft--2001:16B8:2847:D100:F143:5AF8:DD7B:FE71 15:18, 6. Sep. 2020 (CEST)

Nein. Ash --> übersetzt: Asche steht für die Menge an unverbrennbaren Mineralstoffen. In der Mehlmüllerei wird die Laboruntersuchung zur „Asche“ zur Bestimmung der Mehltypen verwendet. Zitat: „Die Mehltype gibt den mittleren Mineralstoffgehalt in mg je 100 g Trockenmasse an“. --BMK (Diskussion) 16:00, 6. Sep. 2020 (CEST)

Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 doppelt genannt und verlinkt

gegen Ende der Einleitung PeterTrompeter (Diskussion) 16:15, 8. Apr. 2022 (CEST)