Diskussion:Nationalratspräsident (Schweiz)

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Protokollarische Rangordnung in der Schweiz

Auf der Seite "Protokollarische Rangordnung in der Schweiz" wird der Präsident des Nationalrats auf dem vierten Platz geführt. In diesem Artikel wird jedoch vom neunten Platz in der protokollarischen Rangfolge gesprochen, was ist nun richtig? (nicht signierter Beitrag von 78.35.65.35 (Diskussion | Beiträge) 01:48, 15. Mär. 2010 (CET))

In der Liste auf der 4. Stelle, was heisst hinter Bundespräsident (1), dem Vizepräsidente (1), den übrigen Bundesräten (5), dem General (1) = also 8 Prsonen vorher auf der Liste, also 9. Platz. Da es den General nur in Kriegszeiten gibt könnte man auch sagen auf dem 8. Platz. Da es nur die protokollarische Liste betifft, hat das ganze aber nicht wirklich etwas damit zu tun wer denn nun wirklich die höchste Schweizerin ist. Nach der Verfassung ist es klar die Nationalratspräsidentin. Als Ratspräsidentin ist sie der Ständeratspräsidentin gleichgestellt, in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende der vereinigten Bundesversammlung ist sie jedoch klar die höchste Schweizerin. -- Pikett 09:07, 30. Mär. 2010 (CEST)

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