Diskussion:Naturschutzgebiet Mutzbach
Thielenbruch
zum Satz "Das Schutzgebiet stellt den Anschluss an das im Stadtgebiet Köln gelegene Naturschutzgebiet Thielenbruch und Thurner Wald". Spannend, im Landschaftsplan für Bergisch Gladbach steht das genau so drin. hier ist jedoch auf der Karte klar erkennbar, dass auf Kölner Seite nicht das Naturschutzgebiet Thielenbruch und Thurner Wald sondern das Naturschutzgebiet Oberer Mutzbach angrenzt. Scheint imho ein Fehler im Landschaftsplan zu sein. --Muscari (Diskussion) 19:36, 26. Feb. 2017 (CET)
- Falsch, das ist deine WP:TF. Ich halte mich an das, was in den Einzelnachweisen steht. Ich jedenfalls kann den Text auch sehr gut nachvollziehen und werde meine Version entsprechend wieder herstellen. --der Pingsjong Glückauf! 19:46, 26. Feb. 2017 (CET)
- wirf bitte mal einen Blick auf die Karte der verlinkten Seite, das ist eindeutig ein Fehler im Landschaftsplan. --Muscari (Diskussion) 19:50, 26. Feb. 2017 (CET)
- Sehe ich anders. Bitte Einzelnachweis für deine Version vorlegen, sonst muss der Text bleiben. --der Pingsjong Glückauf! 19:56, 26. Feb. 2017 (CET)
- ist jetzt mit Einzelnachweis im Artikel. --Muscari (Diskussion) 19:59, 26. Feb. 2017 (CET)
- Sehe ich anders. Bitte Einzelnachweis für deine Version vorlegen, sonst muss der Text bleiben. --der Pingsjong Glückauf! 19:56, 26. Feb. 2017 (CET)
- wirf bitte mal einen Blick auf die Karte der verlinkten Seite, das ist eindeutig ein Fehler im Landschaftsplan. --Muscari (Diskussion) 19:50, 26. Feb. 2017 (CET)
Das ist doch kein neuer Einzelnachweis! Es ist vielmehr der Weblink, den ich auch schon vorher drin hatte. Deshalb werde ich das wieder revertieren. Wenn du das dann so fortführen willst, sehe ich keine andere Möglichkeit als ein WP:VM gegen dich. --der Pingsjong Glückauf! 20:11, 26. Feb. 2017 (CET)
Info: In der amtlichen Karte des Bundesamtes für Naturschutz kann man sich - wenn man nur den NSG-Layer aktiviert - recht gut in die Abgrenzung beider NSGs reinzoomen. Beim Anklicken findet man dann auch Angaben zum Naturschutzgebiet, Größe, CDDA-Nr, IUCN-Kategorie, Jahr der Ausweisung usw. für beide NSGs. Die amtliche Karte des Bundesamtes wird generell im Naturschutzbereich, WLE usw. als Beleg akzeptiert und verwendet. --Geolina mente et malleo ✎ 21:22, 26. Feb. 2017 (CET)