Diskussion:Neulußheim
Bürgermeisterliste
Habe die Bürgermeisterliste mit Hilfe des Buches "Hockenheim in Raum und Zeit" von Dr. Kurt Buchter (Schimper-Verlag, Schwetzingen 1995) ergänzt. Leider fehlen teilweise genaue Jahreszahlen, aber immerhin sind die Namen aufgeführt.
Tarec
Fläche
Habe mir erlaubt, die Fläche gemäß den Angaben der Gemeinde selbst und des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg von 3,39 auf 3,38 km² zu korrigieren. Nur eine Kleinigkeit.
Tarec (nicht signierter Beitrag von 91.89.60.169 (Diskussion | Beiträge) 06:30, 24. Feb. 2010 (CET))
Zugehörigkeit zu Baden
Der Artikel vertritt die Ansicht, dass Neulußheim mit der Rheinbundakte zu Baden kam, dieser Meinung ist wohl auch diese Seite. Allerdings kann ich in der s:Rheinbundakte nichts zu Neulußheim erkennen, vielleicht übersehe ich aber auch etwas. Daher hier die entsprechenden Auszüge der Akte:
- Art. 14. Se. Maj. der König von Wirtemberg tritt an Se. Hoheit den Großherzog von Baden ab: die Grafschaft Bondorf, die Städte Breunlingen und Villingen mit demjenigen Theile des Gebiets dieser letztern, welcher auf der rechten Seite der Brigach liegt, desgleichen die Stadt Tuttlingen mit den auf dem rechten Donauufer liegenden Zugehörden des Amtes dieses Namens.
- Art. 19. Se. Hoheit der Großherzog von Baden wird mit seinen Staaten vereinigen, und mit vollem Eigenthum und Souverainetät besitzen: die Grafschaft Bondorf, die Städte Breunlingen, Villingen und Tuttlingen, nebst den im vierzehnten Artikel verzeichneten Theilen ihrer Gebiete und Dependenzen, so wie sie Sr. Hoheit von Sr. Maj. dem Könige von Wirtemberg abgetreten worden sind.
- Se. Hoheit wird ferner mit vollem Eigenthum besitzen: das Fürstenthum Heitersheim, nebst allen jenen dazu gehörigen Theilen, welche in Höchstihren vermöge des gegenwärtigen Vertrags bestimmten Besitzungen liegen.
- Auf gleiche Weise wird Höchstderselbe die Teutsch-Ordens-Commenden Beuggen und Freiburg mit vollem Eigenthum besitzen.
- Art. 24. Ihre Majestäten die Könige von Baiern und Wirtemberg, Ihre Hoheiten die Großherzoge von Baden ... werden alle Souverainetätsrechte ausüben und zwar:
- Se. Hoheit der Großherzog von Baden: über das Fürstenthum Fürstenberg (wovon jedoch die Herrschaften Gundelfingen, Neufra, Trochtelfingen, Jungnau und der auf der linken Seite der Donau gelegenen Theil des Amtes Möskirch ausgenommen sind), über die Herrschaft Hagnau, die Grafschaft Thengen, die Landgrafschaft Klettgau, die Aemter Neudenau und Billigheim, das Fürstenthum Leiningen, die auf der linken Mainseite liegenden Besitzungen des Fürsten und der Grafen von Löwenstein-Wertheim, wovon jedoch die Grafschaft Löwenstein, der den Grafen von Löwenstein gehörige Antheil an Limburg-Gaildorf, so wie die Herrschaften Heubach, Breuberg und Habizheim, ausgenommen sind, und endlich über die Besitzungen des Fürsten von Salm-Reiferscheid-Krautheim auf der Nordseite der Jagst.
Wie gesagt, ich kann darin nichts erkennen, das Neulußheim beinhaltet. Ich kenne mich dort oben aber auch nicht aus. Auf jeden Fall wird der Ort explizit im Tausch- und Epurationsvertrag erwähnt.
Anderer Ansatz: Leo-bw spricht auch nur von 1806 im Tausch bzw. sogar von 1803. Daher meine Frage:
1. Wurde Neulußheim wirklich durch den Rheinbund badisch? 2. Warum? Was wurde dort getauscht, in dem Neulußheim enthalten war?
Danke und Gruß, --Flominator 20:25, 8. Nov. 2012 (CET)
- Nochmal gekramt. Hier steht auch, dass der Übergang erst 1806 stattfand. Daher habe ich das nun erst einmal geändert. Wer einen Beleg hat, darf mich gerne eines besseres belehren! Gruß, --Flominator 16:46, 9. Nov. 2012 (CET)