Diskussion:Nichtehe

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  1. bei den Verlobten handelt es sich nicht um zwei Personen verschiedenen Geschlechts oder

Veraltet, oder? (nicht signierter Beitrag von 84.132.59.89 (Diskussion) 15:26, 22. Jul. 2005 (CET))

Die "Verlobten" können jetzt Personen des gleichen Geschlechts sein, aber wenn sie versuchen eine "Ehe" einzugehen, dann endet das in der Tat noch in einer "Nichtehe". Im Kontext also richtig. --Sigur 09:46, 15. Sep 2005 (CEST)

Wo genau ist hierfür der Beleg? Ich finde im BGB die Stelle nicht, welche besagt, dass eine Ehe nur zwischen verschiedengeschlechtlichen Personen geschlossen werden kann. --Malberten (22:34, 3. Jun. 2016 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

-- Das ist nicht durch Gesetz vorgeschrieben, sondern durch Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX entschied es nicht darauf ob das BGB mit dem Grundgesetz vereinbar ist, sondern XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX als "christlich-abendlaendische Tradition", und damit rechtens.92.40.248.231 (21:14, 4. Nov. 2016 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Hab das jetzt mal für die Übergangszeit (zw. Bundestagsbeschluss bzw. Unterzeichnung des Gesetzes zur Öffnung der Ehe durch den Bundespräsidenten und Inkrafttreten des Gesetzes) angepasst. Das Kriterium ist momentan in der Tat veraltet, aber noch in Kraft. Es kann dann am 1. Okt. wegfallen.--Jordi (Diskussion) 17:52, 2. Sep. 2017 (CEST)
Mit diesem Edit wurde die Änderung jetzt umgesetzt, vielen Dank! Der Bearbeitungskommentar ist lustig, es waren gerade mal 10 Tage seit Inkrafttreten! :-) --Jordi (Diskussion) 12:33, 20. Okt. 2017 (CEST)