Diskussion:Nico Schulz
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.Laufende Ermittlungen
Guten Morge, BILD berichtet exklusiv dass die Ex von vom Anzeige wegen häuslicher Gewalt erstattet hat, wie bauen wir es in den Artikeln? (nicht signierter Beitrag von 2001:1C04:3B04:B400:D0A0:546A:D3F2:78FE (Diskussion) 07:37, 7. Aug. 2022 (CEST))
- Aktuell gar nicht. Zum einen ist WP kein Newsticker, zum anderen nicht die BILD. Und die BILD im Zweifel keine geeignete Quelle. --WvB 07:41, 7. Aug. 2022 (CEST)
- BILD hat aber exklusiv Screenshots von Whatsapp, und andere Medien berichten auch über die Vorfälle.--12:11, 7. Aug. 2022 (CEST) (unvollständig signierter Beitrag von 2001:1c04:3b04:b400:d83d:6c82:282b:12b6 (Diskussion) )
WP:BIO verbietet uns reine Verdachtsberichterstattung, und laut seinem Verein (zur Abwechslung mal eine seriöse Quelle) handelt es sich bisher (!) um nichts anderes. Es gibt offenbar noch keinerlei Verfahren. Von einer Einfügung in den Artikel ist daher zum jetzigen Zeitpunkt Abstand zu nehmen. --Stepro (Diskussion) 20:16, 7. Aug. 2022 (CEST)
- +1 --KurtR (Diskussion) 22:45, 7. Aug. 2022 (CEST)
- Laut mehrerer Medien läuft bereits ein Ermittlungsverfahren, das ja im Grunde ein Event ist, das zeitlich seiner Bedeutung überdauert. Es handelt sich ja dann nicht mehr um Mutmaßungen, wenn der Fall Nico Schulz von offizieller Seite (hier Strafanzeige) bearbeitet und das publik gemacht wird. --LasseHey22 (Diskussion) 14:01, 8. Aug. 2022 (CEST)
- Nein, ein Ermittlungsverfahren muss eingeleitet werden, wenn jemand eine Strafanzeige oder einen Strafantrag stellt. Egal, ob da irgendwas dran ist, oder nicht. Wenn ich Dich wegen Körperverletzung anzeigen würde, käme zunächst ein Ermittlungsverfahren. Auch wenn wir uns nie begegnet sind. Das hat erst einmal noch gar nichts zu sagen. Und eine Anzeige kann absolut jeder erstatten. --Stepro (Diskussion) 15:32, 8. Aug. 2022 (CEST)
- Ein abzubildender Fakt, der in seiner Bedeutung nicht an Wert verlöre, wäre eine Verurteilung. Aber nicht auch noch so viele Zeitungsberichte im Stile von, „soll vor mehreren Jahren und wurde nunmehr angezeigt“. Und dies vollkommen frei von den Umständen die zur Disposition stehen.
- Zudem: Ermittlungsverfahren ungleich schuldig und zudem ungleich Verurteilung. Und wenn unschuldig hier einer Vorverurteilung Vorschub geleistet würde .... dazu dient die WP nicht. Nochmals: s. WP:WWNI. --WvB 16:24, 8. Aug. 2022 (CEST)
- Nein, ein Ermittlungsverfahren muss eingeleitet werden, wenn jemand eine Strafanzeige oder einen Strafantrag stellt. Egal, ob da irgendwas dran ist, oder nicht. Wenn ich Dich wegen Körperverletzung anzeigen würde, käme zunächst ein Ermittlungsverfahren. Auch wenn wir uns nie begegnet sind. Das hat erst einmal noch gar nichts zu sagen. Und eine Anzeige kann absolut jeder erstatten. --Stepro (Diskussion) 15:32, 8. Aug. 2022 (CEST)