Diskussion:Nils-Johannes Kratzer

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Strafverfahren

Meines Erachtens verstößt Kratzers Betrugsverurteilung durch das LG München gegen das Bestimmtheitsgebot. Sie beruht darauf, dass Kratzer über das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs (seine angeblich fehlende Ernstlichkeit) in seiner Person getäuscht haben soll. Die Rechtsfigur der Rechtsmissbrauchs mag zwar ggf. im Zivilrecht eine gewisse Berechtigung haben, wegen seiner Uferlosigkeit nicht jedoch im Strafrecht. Darauf läuft es aber letztlich hinaus: „Strafbar ist, wer sich eines Rechtsmissbrauchs schuldig macht“. Damit wird jedes rechtstaatliche Strafrecht ad absurdum geführt. Ich hoffe stark, dass der BGH hier Grenzen zieht. --Legatorix (Diskussion) 11:46, 8. Sep. 2020 (CEST)

Mag sein, dass der BGH dir folgt. Man kann es aber auch anders sehen. Wenn Kratzer vor Gericht behauptet hat, er habe sich ernsthaft beworben, diese Behauptung aber unwahr war, so könnte ein Prozessbetrug vorliegen. Betrugshandlung wäre dann nicht das rechtmissbräuchliche Verhalten im Bewerbungsverfahren, sondern das Verhalten vor Gericht. --Bendix Grünlich (Diskussion) 14:17, 8. Sep. 2020 (CEST)
Aber nur durch das angeblich "rechtsmissbrauchliche Verhalten" wird das Vorspiegeln einer "ernsthaften Bewerbung" doch überhaupt erst zum Betrug. Ohne die strafrechtliche Anerkennung eines "Rechtsmissbrauchs" gäbe es keine "Pflicht zur Ernsthaftigkeit" und keinen Betrug. --Legatorix (Diskussion) 14:51, 8. Sep. 2020 (CEST)

Relevanz in weiten Teilen fraglich + entscheidende Aspekte fehlen

Die Angaben zu den Gerichtsverfahren halte ich zwar für per se relevant. Allerdings werden hier zahlreiche fragliche Details in überzogener Breite dargelegt, z.B. über welche Instanzen hinweg geklagt wurde, dass "parallel" (wohl: zeitgleich?) zum r+v Verfahren auch die Charité verklagt wurde, in welcher Höhe dann Zahlungen eingeklagt wurden und in welcher Höhe schließlich Zinsen zu zahlen waren. Zu welchem Zeitpunkt der Anspruchsgegner gezahlt und in welcher Höhe er daher Zinsen zahlen musste, ist für den Leser aber doch völlig irrelevant, oder übersehe ich hier etwas? Gleiches gilt für zahlreiche weitere "Ausschmückungen", die den Text erheblich "aufblähen".

Nach meinem Verständnis sollte der Text grundsätzlich auf die letztinstanzliche Entscheidung und deren Leitsatz / zentrale Aussage gekürzt werden. Trotz des sehr langen Textes fehlt die zentrale Aussage bei den Entscheidungen aber weitgehend. Hierfür könnte man "einfach" auf die Leitsätze des Gerichts abstellen und diese ggf. zum besseren Verständnis noch minimal ergänzen. Nach Lektüre dersehr sehr langen Ausführungen weiß man bei den meisten angeführten Rechtsstreitigkeiten (anders BGH 2021, dazu unten) am Ende immer noch nicht, welche relevanten Rechtsfragen denn nun mit welchem Inhalt geklärt wurden. Sogar die Bundesgerichte schaffen es meist, ihre sehr langen Entscheidungen in ein oder zwei aussagekräftigen Leitsätzen zusammen zu fassen, für die der Rechtssuchende dann wirklich dankbar ist. Einer der Leitsätze der BAG-Entscheidung in Sachen r+v lautete z.B.: "Der vom Arbeitnehmer vorgetragene Umstand, dass der Arbeitgeber bei ungefähr gleicher Anzahl von Bewerbungen von Frauen und Männern ausschließlich Frauen ausgewählt habe, die zum Teil geringer qualifiziert seien als er, lässt ohne weitere Anhaltspunkte nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen, dass der Arbeitnehmer wegen seines Geschlechts benachteiligt wurde." Diese zentrale Aussage findet sich im Text nicht wieder, vielmehr wird durch die umfänglichen Ausführungen ein ganz anderer Eindruck zum relevanten Inhalt der Entscheidung erweckt (maßgeblich war in der Entscheidung das Indiz für eine Altersdiskriminierung wegen der Forderung, Bewerber:innen sollten über einen Hochschulabschluss verfügen, der nicht länger als ein Jahr zurückliegt; darin liege ein Indiz für eine Benachteiligung i.S.d. § 22 AGG, so dass die Darlegungs- und Beweislast auf den Arbeitgeber wechselt).

Wenn man die umfänglichen Ausführungen zur Entscheidung in Sachen "r+v" ansieht, dann besteht hier auch eine deutliche Unwucht im Vergleich zu anderen Darstellungen, z.B. zu der deutlich bekannteren ARAG/Garmenbeck-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (dargestellt im Artikel "Business Judgment Rule" und dort im Satz bei Fußnote 6): Die Darstellung dieser Entscheidung ist zum einen deutlich knapper und damit übersichtlicher, zum anderen aber auch deutlich hilfreicher, weil sie den relevanten Inhalt der Entscheidung wiedergibt und man damit weiß, welche Bedeutung diese Entscheidung hat.

Allein die Darstellung der BGH-Entscheidung vom 5. Mai 2021 (letzter Absatz unter "weitere Gerichtsverfahren") ist insofern stimmig: Der Text beschränkt sich auf das Notwendige und gibt die rechtliche Kernaussage wieder ("kein Massengeschäft"), worin die Relevanz der Entscheidung für weitere Verfahren liegt. Insoweit besteht meines Erachtens auch innerhalb des Artikels "Nils Kratzer" eine deutliche Unwucht in der Darstellung.

Da dies meine erste Wikipedia-Anmerkung ist, bin ich aber auch dankbar für jeden Hinweis, wenn ich hier etwas verkannt / übersehen haben sollte. Insbesondere hätte ich auch die offene Frage, ob die einleitenden Ausführungen dazu, dass der Spiegel Herrn Kratzer einmal als "Deutschlands bekanntesten AGG-Hopper" bezeichnet hat, für die Wikipedia relevant sind? Das hat mich auf den ersten Blick verwundert, wenn man z.B. sieht, wie kurz die Wikipedia-Ausführungen zu Claus-Wilhelm Canaris sind, obwohl er für die deutsche Rechtswissenschaft und Methodenlehre einen enormen Beitrag geleistet hat. Über ihn könnte man zahllose interessante Äußerungen anführen, die publiziert wurden (exemplarisch etwa der Beitrag der Professoren Grigoleit, Hager, Heldrich, Hey, Koller, Langenbucher, Neuner, Petersen, Prölss, Singer, in: Neue Juristische Wochenschrift 2007, 2025), gleichwohl ist das nicht der Fall. Warum aber hier?

Vielen Dank! (nicht signierter Beitrag von Sternchen 1990 (Diskussion | Beiträge) 15:07, 11. Dez. 2021 (CET))