Diskussion:Nils Melzer

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Infosperber

[1] Lieber Carmol7, dies war keine Verbesserung. Im Artikel haben wir die Kritik von Hörnle und die Replik von Melzer. Damit ist das Thema abgeschlossen. Was dann dazu noch die Internetzeitung Infosperber dazu meint, ist nicht von Belang für die Biografie von Melzer. Auch musst du beachten, dass Wikipedia sich auf bekannte Qualitätsmedien stützt, eine kleine Internetzeitung gehört nicht dazu. Bitte mach deine Änderung rückgängig, danke. --StarWars9Fan (Diskussion) 00:32, 4. Mär. 2020 (CET)

@Carmol7, ich habe es deshalb entfernt. --StarWars9Fan (Diskussion) 21:12, 4. Mär. 2020 (CET)
Benutzer:StarWars9Fan Hast du das, was ich unter Zusammenfassung und Quellen angegeben habe, nicht gesehen? Bitte um Stellungnahme dazu bzw. um Wiedereinfügung des Infosperber-Artikels. Carmol7 (Diskussion) 01:10, 9. Mär. 2020 (CET)
Das ist kein Argument, weil an einem anderen Ort Infosperber verwendet wird, dass man es überall entfernen muss. Auch hast du die Kritik nicht verstanden, es ging nur darum, dass die NZZ den Hörnle-Beitrag nicht als "Gastbeitrag" gekennzeichnet hat. Für Wikipedia unwichtig. --StarWars9Fan (Diskussion) 01:49, 9. Mär. 2020 (CET)

"Schwere Vorwürfe: Mutmaßliches Assange-Opfer kritisiert Uno-Folterexperten."

"Schwere Vorwürfe: Mutmaßliches Assange-Opfer kritisiert Uno-Folterexperten. Der Uno-Sonderberichterstatter über Folter, Nils Melzer, setzt sich vehement für WikiLeaks-Gründer Julian Assange ein. Nun beschuldigt eine Schwedin den Juristen nach SPIEGEL-Informationen, Unwahrheiten zu verbreiten." [2]. --StarWars9Fan (Diskussion) 23:24, 6. Mär. 2020 (CET)

Jeder Angeklagte oder Beschuldigte hat das Recht zu schweigen. Wer einen Rechtsanwalt hat, der schweigt normalerweise auf Anweisung seines Rechtsanwaltes. Denn diejenigen, die Beschuldigungen erheben, haben oft zunächst keine gerichtlich ausreichenden Beweise, sondern die Ankläger ersetzen fehlende konkrete Beweise meistens dadurch, daß sie das Gericht zu überzeugen versuchen, daß der Angeklagte, wenn er nicht geschwiegen hat, sondern sich geäußert hat, bei der Äußerung gelogen habe, und das dies ein indirekter Beweis seiner Schuld sei. Deswegen raten Anwälte den Angeklagten oder Beschuldigten immer, keine Aussage zu machen, also vom Recht zu Schweigen Gebrauch zu machen. Im Falle von Julian Assange gehen die Ankläger nun aber noch einen Schritt weiter, und unterstellen nun, ein Angeklagter der schweige zeige damit daß er schuldig sei - damit werden die Anköäger zwar bei Gericht wohl nicht durchkommen, aber bei wohl Teilen der Medien und der Öffentlichkeit.--2003:E7:7F13:9501:7122:FDFC:5DE1:63D1 04:57, 28. Jul. 2021 (CEST)

Abschnitt "Befassung mit und Stellungnahmen zu dem Fall Julian Assange"

Sollte man alles, bis auf den Verweis auf den Julian-Assange-Artikel, aus diesem Abschnitt herausnehmen, um die "doppelte Buchführung" zu vermeiden? Carmol7 (Diskussion) 01:01, 9. Mär. 2020 (CET)

Literatur

Bei "Literatur" wurde von User "KurtR" ein Artikel aus der Süddeutschen verlinkt Zum einen ist es ein Artikel hinter der Bezahlschranke, also kann sich nicht jeder seine eigene Meinung formen (Thomas Kirchner, Ronen Steinke: Die fragwürdigen Methoden des Nils Melzer. In: SZ.de, 24. Januar 2022 (Paywall).)

zum andern hat die SZ eine Replik von Nils Melzer auf medium.com verweigert. Sollte die dann nicht wenigstens auch aufgenommen werden? https://medium.com/@njmelzer/fragw%C3%BCrdige-methoden-56f6b3340357 --Zophobas (Diskussion) 19:40, 28. Jan. 2022 (CET)

@Zophobas: Nun hat Benutzer:Tulumi den Artikel gelöscht[3], auch eine Möglichkeit. Einen Vorwurf im SZ-Artikel halte ich aber relevant für eine Einarbeitung, die niedländische Polizeigewerkschaft hat eine Beschwerde bei der UN gegen Melzer eingereicht. --KurtR (Diskussion) 03:55, 30. Jan. 2022 (CET)
Diese Diskussion hatte ich verfolgt. Melzer hat hier sicher zu schnell und vor Kenntnis aller Fakten geurteilt. Hier ist der Text der Niederländer zugänglich. Das ist imo von Interesse. --Zophobas (Diskussion) 10:56, 30. Jan. 2022 (CET)

Systemversagen Deutsche Polizeigewalt

[[4]] Eine einzige Verurteilung von Polizeigewalt innerhalb von 2 Jahren voller Demonstrationen. Das Fazit des UN-Sonderberichterstatters ist Systemversagen bei deutscher Polizeigewalt.--2A02:810A:10C0:3C54:C096:A283:AB43:A084 11:21, 29. Apr. 2022 (CEST)