Diskussion:Norbert Juretzko

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Abteilungsleiter

der Abteilungleiter ist (...) warum wurde das gelöscht ??? das ist doch im Fernsehen und überall gelaufen !

Datenschutz. Solltest Du eigentlich wissen. --Unscheinbar 18:15, 1. Feb 2005 (CET)

sonst noch alles klar ?? naja ist jedenfalls überall im web nachzulesen für die , die es wissen wollen ...


ACHTUNG !! Versiongeschichte lesen !! Zensoren am Werk !!!


Ermittlungen gegen Volker Foertsch wurden extrem schnell eingestellt (s.o.) -- bis heute wurde nicht bekannt, wer "Rübezahl" verraten hat. Aber irgend jemand tat es. 91.60.181.116 (06:19, 10. Nov. 2011 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)


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Was sollen denn die ganzen Konjunktive?

Die von NJ vorgebrachten Vorwürfe sind a) in Listenform und b) im Konjuntiv I. Das zeigt zwar an, dass das NJs persönlich Meinung ist, liest sich aber trotzdem schlecht. Ich schlage vor, entweder die Liste beizubehalten und die Punkte in den Nominalstil zu setzen, oder, wahrscheinlich besser, diesen Abschnitt in einen Fliesstext umzuwandeln. Falls jemand denkt, dass KONJ I unbedingt sein muss, lass ich es, diese Stilfrage ist a) eindeutig und b) mir nicht wichtig genug um darüber zu diskutieren 80.126.161.176 23:18, 5. Mär. 2007 (CET)

Du kannst es gerne umschreiben.--Sanandros (Diskussion) 22:04, 28. Feb. 2019 (CET)

"kolportierte"

Diese zweifelhalfte Formulierung habe ich ersetzt, weil dieses Wort

- aus dem heutigen Sprachgebrauch weitgehend verschwunden ist und
- von vornherein Abwertung beinhaltet und somit nicht korrekt ist.

Vielleicht ist "behauptete" auch nicht fair, weil das Buch evtl. auch Belege enthält; dann korrigiere bitte jemand, der es kennt, auch dies.

Yog-S

Was interessiert es, wie sein Verteidiger hieß??

mangelhafte Neutralität

Dieser Artikel ist eindeutig pro-Juretzko und stellt ihn, einen rechtskräftig verurteilten Straftäter als Opfer dar. Besonders deutlich wird dies an folgender Stelle "sollen sich jedoch später als erfunden herausgestellt haben. Der Generalbundesanwalt untersuchte den Fall und stellte am 12. Mai 1998 das Verfahren gegen Foertsch ein, da der Verdacht ausgeräumt sei (§ 170 Abs. 2 StPO)". Es wurde rechtskräfig festgestellt, dass die Anschuldigungen gegen den ersten Direktor des BND Foertsch frei erfunden waren. Das Wort "sollen" hat hier nichts zu suchen! Auch konnte Juretzko seine angebliche Quelle "Rübelzahl" NIE vertifizieren, wodurch der begründete Verdacht entsteht, dass es diese Quelle NIE gab. Und in diese Quelle follsen Millionen. Auch die Stelle "weil er während seiner Arbeit für den BND Akten manipuliert und ihm anvertraute Gelder veruntreut haben soll." ist eindeutig pro-Juretzko. Juretzko ist rechtskräfig schuldig der Manipulation von Dienstakten und der Unterschlagung somit muss es "hat" anstatt "haben soll" heißen. Des Weitern wird mit keinem Wort erwähnt warum Juretzko den BND verlassen hat. -- 88.69.240.214 17:12, 10. Okt. 2010 (CEST)

Das ist, jedenfalls teilweise, Quatsch. Eine Einstellung nach 170 Abs. 2 besagt nur, dass kein hinreichernder Tatverdacht besteht, d.h. dass eine Verurteilung nicht wahrscheinlich ist; eine Aussage i.S. einer "Unschuld" o.ä. ist damit nicht verbunden. Rechtskräftig wird eine Entscheidung nach 170 II nie, sie ist der Rechtskraft überhaupt nicht fähig.--85.179.138.208 22:33, 21. Mär. 2011 (CET)

Wie aus den öffentlich zugänglichen Unterlagen des Generalbundesanwaltes hervorgeht wurden die Ermittlungen NICHT wegen eine zu geringen Wahrscheinlichkeit einer Verurteilungen eingestellt. § 170 Abs. 2 StPO sieht zwar diese Möglichkeit auch vor, es war jedoch nicht die Grundlage dieser Einstellung. Des Weiteren wurde von der oberen IP die Rechtskraft nicht mit § 170 Abs. 2 StPO begründet. Quatsch sind also viel mehr die Äußerungen von 85.179.138.208-- 81.62.186.69 04:34, 20. Mär. 2012 (CET)

88...214 blickt offenbar nicht durch: Das Material von Rübezahl war offensichtlich kein "Vogelfutter" (George Smiley), also war Rübezahl doch wohl eher real. 91.60.181.116 (06:19, 10. Nov. 2011 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Wenn das Material der vermeindliche Quelle "Rübezahl" so gut gewesen wäre, dann hätte man es verifizieren können. Die Informationen daraus haben ja nicht einmal für Untersuchungshaft gereicht. Hinzu kommt, dass selbst ehemalige Mitarbeiter des KGB wie Mitrochin die Quelle für eine Einbildung Juretzkos halten. Es gibt viele Möglichkeiten wer die Quelle ist und wie richtig die Informationen sind. Am unwahrscheinlichsten ist der Fall, dass die Beschuldigungen gegen Foertsch doch wahr sind. -- 81.62.186.69 04:34, 20. Mär. 2012 (CET)

Bürgermeisterkandidat

Bitte einbauen: http://www.taz.de/Kommunalwahlen-in-Niedersachsen/!77656/ --Ktesias 09:19, 10. Sep. 2011 (CEST)

Scheint drin zu sein.--Sanandros (Diskussion) 22:04, 28. Feb. 2019 (CET)

faktisch keine Quellen

Faktisch keine in diesem Artikel dargestellt Aussage ist durch Quellen belegt. Es sind in Summe nur 4 Quellen und zwei Quellen sind der Homepage von Herrn Juretzko zuzuordnende URLs. Der ganze Bereich "Buchveröffentlichungen und Gerichtsverfahren" kommt ohne Quellen aus sieht zumindest verdächtig nach PR für die Bücher des Herrn Juretzko aus. Anzumerken ist hierzu, dass diese Bücher im Sinne de wikipedia-Regeln nicht aus Quelle (aufgrund mangelnder Neutralität) zulässig sind. Ich halte es somit für geboten diese Artikel entweder um den Abschnitt "Buchveröffentlichungen und Gerichtsverfahren" zu kürzen, ganz zu löschen oder für jede Behauptung mit seriösen und neutralen Quellen zu belegen.--88.67.79.31 02:31, 13. Mai 2013 (CEST)

Nun ja willst du refs haben?--Sanandros (Diskussion) 22:07, 28. Feb. 2019 (CET)

Hinweis

Eintrag aus Mentorenprogramm-Feedback vom 30. Mai
Kopie von --H.Parai (Diskussion) 14:11, 15. Jun. 2015 (CEST)
In dem Bericht über Norbert Juretzko wird behauptet, der im Strafverfahren gegen Herrn Juretzko in München verantwortliche Vorsitzende Melchior habe vor dem Verwaltungsgericht Leipzig "einräumen müssen", dass Juretzko "eigentlich hätte freigesprochen werden müssen". Ich bin der damalige Vorsitzende. Die mir unterstellte Aussage ist völlig aus der Luft gegriffen und falsch. Ich habe eine solche Aussage nicht gemacht. Juretzkos Verurteilung im Strafverfahren beruhte auf der Sach- und Rechtslage, die sich in einer mehrtägigen unter Ausschluss der Öffentlichkeit (gesetzliche Geheimhaltungspflicht) geführten Verhandlung ergab. Wie es zu der Falschbehauptung in Wikipedia kam, entzieht meiner Kenntnis. Grundsätzlich wäre darauf hinzuweisen, dass die Mitteilungen von Verurteilten mit äußerster Vorsicht behandelt werden sollten.

Dr. Melchior, Vors. Richter am Landgericht a.D.

@Boeniusser: Die Zitate "einräumen müssen" und "eigentlich hätte freigesprochen werden müssen" sind nicht im Artikel drin.--Sanandros (Diskussion) 15:21, 15. Jun. 2015 (CEST)