Diskussion:Normenklarheit

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Allgemeines

Ich denke, der Eintrag bedarf einer Vertiefung und Präzisierung. Das Verhältnis des Grundsatzes der Normenklarheit zum Bestimmtheitsgebot wäre ein Punkt, wichtig wären außerdem bessere Quellen (die verlinkten Seiten sind ziemlich ungenaue Sekundärquellen, die ihrerseits nicht deutlich machen, worauf sie sich stützen. --Fl.schmitt 16:46, 31. Mai 2011 (CEST)

Habe den folgenden Satz: "Erstmals definiert wurde er vom Bundesverfassungsgericht im Arbeitsrecht." entfernt, er ist m.E. unzutreffend. Anderenfalls bitte Quellenangabe nachreichen. --Fl.schmitt 16:54, 31. Mai 2011 (CEST)