Diskussion:Notaufnahmeverfahren
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
der link zu lastenausgleich bringt wenig, weil es nicht den historischen Lastenausgleich betrifft, der in der Folge der deutschen Teilung abgewickelt wurde, sondern den aktuellen Finanzausgleich zwischen den Ländern. "Lastenausgleich (Deutsche Teilung)" (o.ä.) als individuelle Leistung scheint eine Lücke in der WP zu sein. Cholo Aleman 07:00, 13. Mär. 2009 (CET)
- Danke für den Hinweis. Hab den Link mal auf Lastenausgleichsgesetz umgebogen, da brauchts m.E. keinen neuen Artikel für. UweRohwedder 14:18, 13. Mär. 2009 (CET)
Ah, danke! - ich hatte nicht danach gesucht, gibt es ja natürlich doch, das hat sich dann erledigt. Übrigens: wir sollten die Text wie von Dir vorgeschlagen zusammenlegen - das Verfahren fußt auf dem Gesetz, insofern ist das Gesetz logischerweise der Hauptartikel. Vielleicht mache ich es heute abend. Cholo Aleman 15:03, 13. Mär. 2009 (CET)