Diskussion:Oberes Schloss Arnstorf

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Baubeschreibung

Besteht die ganze Baubeschreibung aus einem Zitat (woraus zitiert?) und ist in der Länge nicht von einer URV auszugehen?--Reinhardhauke (Diskussion) 16:06, 23. Dez. 2012 (CET)

Es handelt sich um die Begründung des BLfD für die Denkmaleigenschaft. Nach dem "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte" Artikel 5 sind amtliche Werke urheberrechtsfrei.Ich füge noch den Link ein, das war mein Fehler.... Gruß --Lou Gruber (Diskussion) 17:22, 23. Dez. 2012 (CET)

Verständnis Mann und Frau

Ich kenne es so: irgendwann entscheiden sich ein Mann und eine Frau zu heiraten. Manchmal gibt es auch äußere Umstände, die diese Entscheidung herbei führen. Wie auch immer die Ehe zustande kam bringt jeder seine Besitztümer (z.B. Immobilien) mit in die Ehe. Ein echten Eigentumsübergang sehe ich hier nicht. Zurück zum Artikel. Mich irritiert der Satz: "Durch Heirat ging es im 19. Jahrhundert in den Besitz der Grafen Deym über."

  • Hat das Schloß der (nicht näher erwähnten) Braut anschließend nicht mehr gehört?
  • Wie soll ich den Plural verstehen? Hat die Braut mehrere Grafen geheiratet?

Fragen über Fragen!--Kabelschmidt (Diskussion) 09:38, 28. Okt. 2019 (CET)

Ich habe zwar (fast) alle Eheformen bearbeitet (kennste „Winkelehe“ oder „Ehe zur linken Hand“? ;), nicht aber die Details der Eigentumsverhältnisse der Geschlechter. Grundsätzlich lässt sich davon ausgehen, dass bis ins späte 20. Jh. der Ehemann die rechtliche Verfügungsgewalt über familiäres Vermögen hat.
In diesem speziellen Fall müssten die genauen Details der Ehe und ihres Vertrages recherchiert werden: Was genau geschah mit dem Schloss, bis es in den Besitz der männlichen Linie überging? War es eine Mitgift, oder vielleicht auch gesperrt gegen Besitzübertrag, oder wurde einfach an einen gemeinsamen Sohn vererbt, wonach es zur männlichen Linie gehörte?
Meine spontanen Gedanken dazu… Gruß --Chiananda (Diskussion) 18:57, 28. Okt. 2019 (CET)