Diskussion:Oberster Gerichtshof (Japan)
Links zu Einzelnachweisen
Die Links zu den Einzelnachweisen 2 und 4 müssen wohl neu aufgesetzt werden. Die Website des OGH gibt zu diesen zwar nur die Fehlermeldung aus, der Server sei überlastet, aber da es sich dabei wohl, wie die URL vermuten läßt, um Session-ID-abhängige Links handelt, sind diese wohl nur beim erstmaligen Aufsuchen gültig gewesen. Es sollten entsprechende Permalinks gesucht werden, die dann die besagten, gegenwärtigen Links ersetzen müßten.
Des weiteren eine Bitte: Bitte keine snipurl-Links verwenden. Erstens besteht dazu keine Notwendigkeit, hier ist Platz genug. Zweitens lassen diese Links nicht auf den ersten Blick erkennen, was deren Ziel ist, was den einfachen Benutzer unnötigerweise verunsichern könnte. Gruß, --Asthma 22:16, 6. Sep. 2007 (CEST)
- Andererseits haben die aber den Vorteil, den Quelltext besser lesbar zu halten. Gibt es eine Richtlinie zu der Frage? Ich konnte weder bei WP:WEB noch bei Hilfe:Links nebst zugehörigen Diskussionsseiten dazu etwas finden.
- Ich habe auch eine Fehlermeldung bekommen, glaube aber nicht, dass das an den Links liegt. Falls sich das bis morgen nicht bessert, kann man ja immer noch einmal sehen, welche weitere Aktion nötig ist.--Karl-Friedrich Lenz Disk 07:34, 7. Sep. 2007 (CEST)
- Mir ist keine diesbezügliche Richtlinie bekannt. Ich halte das aber nach wie vor für einsichtig. Es kommt auch noch hinzu, dass derjenige, der die Snurl-Links (oder Tinyurl oder welcher Service auch immer) setzt, auch die alleinige die Möglichkeit hat, die Ziel-URL (für diesen oder jenen bestimmten Snurl-Link) nachträglich zu ändern. Auch das halte ich für bedenklich. Am besten wäre wohl, wenn es eine Wikipedia-interne Lösung gäbe, also eine eigene Datenbank zur Abkürzung von Links, die ihre Ziel-URLs automatisch transparent macht und auch sonst für jeden einsehbar ist. --Asthma 08:21, 7. Sep. 2007 (CEST)
- Gut, solange es das noch nicht gibt, verzichte ich erst einmal auf Abkürzungen. Die Links funktionieren allerdings leider im Moment immer noch nicht. Ich hoffe, dass sich dies durch Zeitablauf bis morgen von selbst erledigt.--Karl-Friedrich Lenz Disk 09:03, 7. Sep. 2007 (CEST)
- Habe die Links jetzt noch einmal neu gesetzt, sie funktionieren jetzt wieder.--Karl-Friedrich Lenz Disk 02:50, 10. Sep. 2007 (CEST)
Geschichte
Mir fehlt in diesem Artikel noch ein Abschnitt zur Geschichte des OGH. Momentan liest sich der Artikel, als wäre der OGH zusammen mit der Nachkriegsverfassung ex nihilo erschaffen worden. Insbesondere zum ja:大審院 und zu den politischen Umständen der Entstehung des OGH hätte ich gerne etwas erfahren. --Asthma 09:57, 7. Sep. 2007 (CEST)
Verfassungswidrigkeit
Da die Urteile, in denen Verfassungswidrigkeit festgestellt wurde, ja laut Artikel stark begrenzt sind, wäre es lohnenswert und den Artikel sicher nicht überfrachtend, diese mal alle aufzuzählen und kurz zu erläutern. --Asthma 09:58, 7. Sep. 2007 (CEST)
Interessant ist auch der Vergleich mit dem englischen Text. Es scheint keine abstrakte Normenkontrollklage zu geben, es muss also einen konkreten Fall geben. --212.202.113.214 10:39, 7. Sep. 2007 (CEST)
Einen Hinweis auf die Rechtsprechung, wonach eine abstrakte Normenkontrolle nicht zulässig ist, habe ich nunmehr eingebaut.--Karl-Friedrich Lenz Disk 02:39, 10. Sep. 2007 (CEST)
Altersgrenze
Ist das eine obere oder untere Altersgrenze (ich nehme mal an, obere)? Bitte im Artikel ergänzen! --Gruß, Constructor 10:10, 7. Sep. 2007 (CEST)
- Ein Blick auf die Liste der Richter auf der Website des OGH genügt zur Feststellung, dass nur eine obere Altersgrenze gemeint sein kann. Gruß, --Asthma 14:12, 7. Sep. 2007 (CEST) PS: Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Zählweise hier die traditionell japanische ist, wonach man für den Zeitraum der Geburt bis zum 1. Geburtstag das 1. Lebensjahr veranschlagt und dementsprechend ab dem 1. Geburtstag 2 ist, usw. Ich vermute auch mal, dass mit Erreichen der Grenze der entsprechende Richter automatisch aus dem Amt ausscheidet und man ihn nicht extra verscheuchen muß. --Asthma 14:20, 7. Sep. 2007 (CEST)
Volksabstimmung
Ich würde mal vermuten, dass die meisten Japaner garnicht zur Wahl gehen. Das wird aber üblicherweise nicht als Enthaltung gewertet und die Prozentanteile nur von den Abstimmenden errechnet werden. Wie es sich nun genau verhält, bleibt im Artikel unklar. --212.202.113.214 10:42, 7. Sep. 2007 (CEST)
- Vom Hörensagen weiß ich, dass Wahlberechtigte in Japan auf dem Stimmzettel der Unterhauswahlen die Möglichkeit haben, die obersten Richter abzuwählen. Jetzt wäre es natürlich super, wenn jemand einen japanischen Stimmzettel auftreiben und das Verfahren genauer erläutern könnte.--Peter 12:06, 7. Sep. 2007 (CEST)
- Richter müssen sich einer Wahl stellen und können abgewählt werden. Die große Mehrheit der Wähler enthält sich aber hier. Und nach der im Artikel dargestellten Rechtsprechung braucht eine Ablehnung eine Mehrheit der insgesamt abgegebenen Stimmen, die praktisch nicht zu erreichen ist. Zahlenbeispiel: Richter X steht auf dem Stimmzettel. 12.000 Wähler wollen ihn ablehnen, 10.000 unterstützen die Wahl des Kabinetts. Und 20 Millionen Wähler haben weder eine Meinung zu der Frage noch je von dem Kandidaten gehört, sie enthalten sich daher in dieser Wahl und wählen nur einen Kandidaten für das Unterhaus. Die für die Ablehnung erforderliche Mehrheit wäre 10 Millionen 11.001. Die wird nie erreicht. Wenn man anders als die geschilderte Rechtsprechung des OGH entscheidet, reicht es, dass mehr Wähler den Richter ablehnen als Wähler ihn unterstützen, so dass im obigen Beispiel der Richter abgelehnt wäre.--Karl-Friedrich Lenz Disk 17:03, 7. Sep. 2007 (CEST)
- Das ganze sollte jetzt noch irgendwie im Artikel erklärt werden. Frage: Ist jemals ein Richter vom Volk abgewählt worden?--Peter 17:23, 7. Sep. 2007 (CEST)
- Richter müssen sich einer Wahl stellen und können abgewählt werden. Die große Mehrheit der Wähler enthält sich aber hier. Und nach der im Artikel dargestellten Rechtsprechung braucht eine Ablehnung eine Mehrheit der insgesamt abgegebenen Stimmen, die praktisch nicht zu erreichen ist. Zahlenbeispiel: Richter X steht auf dem Stimmzettel. 12.000 Wähler wollen ihn ablehnen, 10.000 unterstützen die Wahl des Kabinetts. Und 20 Millionen Wähler haben weder eine Meinung zu der Frage noch je von dem Kandidaten gehört, sie enthalten sich daher in dieser Wahl und wählen nur einen Kandidaten für das Unterhaus. Die für die Ablehnung erforderliche Mehrheit wäre 10 Millionen 11.001. Die wird nie erreicht. Wenn man anders als die geschilderte Rechtsprechung des OGH entscheidet, reicht es, dass mehr Wähler den Richter ablehnen als Wähler ihn unterstützen, so dass im obigen Beispiel der Richter abgelehnt wäre.--Karl-Friedrich Lenz Disk 17:03, 7. Sep. 2007 (CEST)
"poplitischen Parteien"
Hä? Zurücksetzen? --Asthma 01:45, 8. Sep. 2007 (CEST)
Das ist völlig falsch, gemeint sind die Parteien des Verfahrens (z. B. in einem Zivilprozess Kläger und Beklagter). Damit ein derartiges Missverständnis ausgeschlossen werden kann, habe ich nunmehr etwas ergänzt, es heißt jetzt "Parteien des Prozesses". Die anderen Änderungen können bleiben, daher habe ich nicht zurückgesetzt.--Karl-Friedrich Lenz Disk 02:09, 8. Sep. 2007 (CEST)