Diskussion:Objektives Recht

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Tatbestand

Ich kann mir kein Beispiel für einen Tatbestand und die Rechtsfolge vorstellen ohne komplizierte Definitionen mit Anträgen zu lesen kann mir da Jemand helfen?! (nicht signierter Beitrag von 95.33.175.31 (Diskussion) 11:28, 28. Sep. 2010 (CEST))

Hinweis

In Recht#Begriffliche Differenzierungen#objektives und subjektives Recht habe ich es etwas anders formuliert. Das Begriffspaar ist eines der allgemeinen Rechtslehre. Die Beschränkung auf "Hoheitsträger" ist daher verfehlt. Das subjektive Recht nur der Staatstheorie zuzuordnen m.E. falsch. --Karl-Hagemann 17:34, 15. Okt. 2011 (CEST)