Diskussion:Objektschutz

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Situation in der Schweiz

Hallo, der Absatz zur Schweiz bereitet mir etwas Magenschmerzen: Er ist äußerst einseitig, beschäftigt sich nur mit dem Schutz von Atomkraftwerken. Dabei wird nur wiederholt, was im allgemeinen Teil bereits gesagt wurde (Schutz von AKWs, Verwendung von Betonsperren z.B.) bzw. ergeht sich in irrelevanten Details (Autarke Wasserversorgung einzelner Abteilungen ist denke ich nicht unbedingt als Objektschutz zu bezeichnen, sondern vmtl. eher andere Gründe, z.B. Sicherstellung der Wasserversorgung bei technischen Störungen usw.). Von einem solchen Absatz erwarte ich die Erläuterung länderspezifischer Aspekte. Das geschieht hier nicht. Der Absatz in seiner jetzigen Form liefert also keinerlei Zusatzinformationen. Darüber hinaus erscheint er mir etwas wirr geschrieben (Der "Satz" "Dies deshalb, weil ..." ist bspw. nur ein Satzfragment). Ich schlage vor, den Absatz in seiner jetzigen Form wieder zu entfernen. Natürlich ist es wünschenswert, den verschiedenen Situationen in einzelnen Staaten Rechnung zu tragen und zu erläutern. Dieser Absatz tut dies meiner Meinung nach allerdings nicht. Tut mir leid, dass ich hier nur destruktive Kritik äußern kann, mir fehlt das Wissen, um den Absatz verfassen. Vielleicht findet sich auch jemand, der sich gut genug mit der Materie auskennt um dem Absatz neu zu erstellen? Mibeer 00:51, 23. Apr. 2010 (CEST)

Redirect von Separatbewachung

Lieber Autor, wir führen gerade eine Disk unter Separatbewachung, ob dieser Artikel zu diesem hier umgeleitet werden soll. Dazu ist mir der Abschnitt über den zivilen Objektschutz jedoch zu unzureichend. Wenn Du Dich mit einer Erweiterung des Artikels einverstanden erklären würdest, in der die rechtlichen Grundlagen und die Tätigkeit in der Separatbewachung und im Objektschutz im Allgemeinen genauer beschrieben werden, könnte ich mich vielleicht mit einem Redirect anfreunden. Gruß! 178.27.210.253 11:10, 22. Okt. 2011 (CEST)

Separatbewachung

"Als Dienstleistung durch private Unternehmen wird die Bewachung von Objekten auch Separatbewachung genannt." Der eingefügte Absatz ist falsch, Quellenangaben wurden nicht angebeben. Begründung: Separatbewachung ist die Bewachung eines Objekts durch ortsfeste Mitarbeiter, welche im Gegensatz zur Revierbewachung oder Bewachung durch eine Alarmzentrale steht. Der Absatz muss also wieder entfernt werden 178.27.203.204 22:19, 27. Okt. 2011 (CEST)

Objektschutz ist die Zusammenfassung aller Maßnahmen, die dem Schutz eines Objekts dienen, also Separatbewachung, Revierbewachung, Bewachung durch Alarmzentralen sowie durch technische Einrichtungen zur akustischen und elektronischen Alarmierung. Alles zusammen ist Objektschutz, Separatbewachung nur ein Aspekt davon 178.27.203.204 22:26, 27. Okt. 2011 (CEST)
Was Du da aufzählst, ist ein anderer Begriff als der, den der Artikel darstellt. Dieser beschreibt die Bedeutung "Gewährleistung der Sicherheit von Objekten durch Bewachung". Wenn Du belegen kannst, dass das Wort "Objektschutz" auch die von Dir beschriebenen Bedeutung hat, steht es Dir frei, einen Artikel darüber neu anzulegen.---<)kmk(>- 02:23, 28. Okt. 2011 (CEST)

Eine Verbesserung wäre hier nicht schlecht, es wird hierbei, der Objekt mit dem Werkschutz gleichgestellt, was falsch ist und eher der Klassischen Auffassung entspricht, denn beim Objekt handelt es sich um Gebäude, bei dem Werk wie man es schon "heraushört" um Produktionsanlagen.

Natürlich ist bei der Jeweiligen Firma, genauer wo die Produktionsanlagen sind, das Verwaltungsgebäude angegliedert.

Bei den Absatz für die Grundlagen: hier "nur" den 11.September,.. auch wenn es einer mit von der Zeit, Populärstes Beispiel ist, als Vorlage zu nehmen,..vielleicht ein bißchen zu kurz.

Als Vorschlag,.. würde ich die Polizei beim Deutschen Bundestag nehmen,.. woraus man sich dann glaube ich,.. eher ein Bild machen kann.

Gleichfalls, ist es Verständlicherweise besser,.. wenn man Kernkraftwerke in dem Bereich von Werkschutz hineinsetzt ( Stromproduktion ), als Nachweis das es auch Fachliche Betreiber so sehen, das kann man sich auf der Seite, der Fa. AREVA in Deutschland ansehen, wobei auch Sicherheitshinweise mitgegeben werden.--165.225.72.54 11:27, 19. Mai 2019 (CEST)Gruß Banjo