Diskussion:Obligation (Recht)
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.Mängel
Dieser Artikel ist mehr als knapp gehalten. Der Inhalt ist ausserdem so vage formuliert, dass er teilweise schon als falsch angesehen werden muss (Obligation ist aus dem schweizerischen Recht entstanden?). --TheRealPlextor 12:57, 10. Nov. 2009 (CET)}}
- Ich habe den Artikel mal komplett überarbeitet. Korrekturen, Verbesserungen und Erweiterungen sind natürlich gerne gesehen. --TheRealPlextor 23:46, 15. Nov. 2009 (CET)
- Vielen Dank, ich hab der Vollständigkeit halber mal dennoch die alte Versionsgeschichte wiederhergestellt, manchmal interssiert so was ja.. -- Schwalbe Disk. 23:51, 15. Nov. 2009 (CET)
- Super, danke. --TheRealPlextor 23:52, 15. Nov. 2009 (CET)
- Vielen Dank, ich hab der Vollständigkeit halber mal dennoch die alte Versionsgeschichte wiederhergestellt, manchmal interssiert so was ja.. -- Schwalbe Disk. 23:51, 15. Nov. 2009 (CET)
Schweizer Recht
ich werde den Button "Schweizer Recht... bitte hilf mit die Situation in anderne Ländern darzustellen" entfernen. Grund: unsinniger Button, denn den Ausdruck "obligation" verwendent man praktisch nur noch im Schweizer Recht für das, was man im Deutschen Recht als Schuldverhältnis bezeichnet. Da es diesen Artikel bereits gibt, scheint es mir überflüssig, die Inhalte aus diesem Artikel jetzt nochmal hierein zu holen, so dass wir dann eine "schöne" redundanz haben... wenn ihr nicht einverstanden seid, könnt ihr ja reverten.--N.Al-Saratan 20:45, 20. Dez. 2009 (CET)