Diskussion:Ombudsman für die Wissenschaft

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Lemma

Was soll denn ein/eine Ombudsman (mit einem n) sein? 79.217.177.79 22:12, 18. Jan. 2014 (CET)

ganz einfach: eine Funktionsbezeichnung. Diskussion bei Gelegenheit ganz streichen, nicht weiterführend. --Cholo Aleman (Diskussion) 08:16, 6. Jun. 2016 (CEST)
Ganz toller Kommentar. Mir scheint eher sinnvoll: "Benutzerzugang von Cholo Aleman ganz streichen. Nicht weiterführend."
User, die alte Diskussionen verschwinden lassen, liebe ich ja ganz besonders.
Die völlig legitime und notwendige Frage ist doch, ob das Lemma so korrekt ist, oder ob es im Deutschen "Ombudsmann" mit zwei n heißen muß. Oberflächlich bekomme ich den Eindruck, daß die DFG den Posten wohl genau so benennt, aber nachprüfen wäre sicher sinnvoll.
--BjKa (Diskussion) 11:20, 19. Apr. 2018 (CEST)