Diskussion:Ombudsman für die Wissenschaft
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Lemma
Was soll denn ein/eine Ombudsman (mit einem n) sein? 79.217.177.79 22:12, 18. Jan. 2014 (CET)
- ganz einfach: eine Funktionsbezeichnung. Diskussion bei Gelegenheit ganz streichen, nicht weiterführend. --Cholo Aleman (Diskussion) 08:16, 6. Jun. 2016 (CEST)
- Ganz toller Kommentar. Mir scheint eher sinnvoll: "Benutzerzugang von Cholo Aleman ganz streichen. Nicht weiterführend."
- User, die alte Diskussionen verschwinden lassen, liebe ich ja ganz besonders.
- Die völlig legitime und notwendige Frage ist doch, ob das Lemma so korrekt ist, oder ob es im Deutschen "Ombudsmann" mit zwei n heißen muß. Oberflächlich bekomme ich den Eindruck, daß die DFG den Posten wohl genau so benennt, aber nachprüfen wäre sicher sinnvoll.
- --BjKa (Diskussion) 11:20, 19. Apr. 2018 (CEST)