Diskussion:Ortskirche
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ortskirche als (ausschließlich) römisch-katholischer Begriff
Ich kann mich erinnern, im LexMA mehrmals über den Begriff "Ortskirche" im Kontext der Ostkirchen gestolpert zu sein. Es handelt sich jedenfalls um keinen ausschließlich römisch-katholischen Begriff. Es bestehen lediglich unterschiedliche Auffassungen darüber, welche Bedeutung der Ortskirche beizumessen ist. Ich werde die Passagen raussuchen und den Artikel entsprechend ergänzen. --El Cazangero 11:49, 27. Dez. 2007 (CET)
- Das gleiche gilt selbstverständlich auch für Suffraganbischof und ähnliche Artikel. --El Cazangero 12:26, 27. Dez. 2007 (CET)
- Dann warte ich selbstverständlich erst mal ab. Grüße --Sokkok 13:13, 27. Dez. 2007 (CET)
- H. M. Biedermann: Ostkirchen, LexMA Bd. VI, Sp. 1536f.:
- I. KIRCHEN DER BYZANTINISCHEN TRADITION: Ausgang ist das Kirchenverständnis des NT: ἐκκλησια als Gemeinschaft der Gläubigen an einem bestimmten Ort (Jerusalem, Antiocheia…), d.i. als Ortskirche; wie als sichtbares Äquivalent der geistig-geistl. Gemeinschaft aller Gläubigen in der Einheit des einen »Leibes« unter dem einen »Haupt« Christus. Die beiden Bedeutungen konkurrieren während der ganzen Gesch. des chr. O., die jeweils zutreffende ist aus dem Kontext, in dem der Terminus begegnet, zu entnehmen. Dabei steht im O eher die einzelne Kirche (K.) am Ort (κατὰ τὸν τόπον) im Vordergrund, während in der Gesch. des w. Christentums schon früh mehr die Gesamtheit der Gläubigen, die »universale« K. im Blick steht. Für das ö. K.verständnis bedeutet dies, daß K. wesentl. in der Ortsk. verwirklicht gesehen wird, und diese wird grundsätzl. als »selbständig« verstanden. Selbständigkeit meint aber nicht Autarkie, vielmehr bleibt die Ortsk. verwiesen auf die Gemeinschaft mit allen anderen, mit ihnen verbunden in der Einheit des einen Glaubens und des gleichen sakramentalen Lebens, bezeugt durch die Gemeinschaft ihrer Bf.e, die wiederum ihrer gemeinsamen Verantwortung für den ganzen »Leib« der K., v.a. seit dem ausgehenden 2. Jh., in den Synoden nachkommen, deren Urbild in Apg 15, dem »Apostelkonzil« gesehen wird. Die synodale Verfassung gehört darum zum Selbstverständnis aller O. Geradezu notwendigerweise mußte sich ziemlich bald unter den Ortsk.n eine (Rang-)Ordnung herausbilden. Dabei fiel den →Metropoliten, d. h. den Bf.en am Sitz der (staatl.) Prov.verwaltung, der μητρόπολις, wie von selbst eine Führungsrolle zu […] Damit war der Weg von der einzelnen Ortsk. (παροικία) über die Metropolie, die »Urautokephalie« gewissermaßen, zum Patriarchat ausgeschritten. […]
- H. M. Biedermann: Orthodoxie, LexMA Bd. VI, Sp. 1483:
- […] Die Existenz der Autokephalien betrachtet die O. als die legitime Fortsetzung der apostol. Ortskirchen, schon im NT bezeugt (vgl. Apg 14,23; 1 Kor 1,2 u.ö.). Die der gesamten O. und den einzelnen Autokephalien zugrundeliegende und sie bestimmende synodale Verfassung versteht sie als Bewahrung eines wesentl. Moments der apostol. Paradosis (vgl. Apg 15). Haupt der Kirche, die Christi Leib ist, kann allein der Herr sein (Eph 1,22; Kol 1,18), weshalb sie jeden universalen Primat glaubt ablehnen zu müssen. Oberste Autorität der Kirche ist das ökumen. Konzil, die »Hl. und große Synode«, in Sachen des Glaubens wie der Leitung und Disziplin. Dabei entscheiden die Bf.e als ordentl. Teilnehmer nicht über die Wahrheit einer Lehre, sondern bezeugen, als authent. Zeugen ihrer Ortskirchen, den überlieferten Glauben. […]
- H. M. Biedermann: Metropolit, LexMA Bd. VI, Sp. 584:
- […] Offenbar sind seit dem 4. Jh. bereits die Metropolien, nicht das einzelne Bm., die wirkl. »Ortskirchen« mit einer vollständigen Struktur der kirchl. Verwaltung. […]
- --El Cazangero 15:19, 27. Dez. 2007 (CET)
Katholische Edits?
Sind die letzten Edit zu katholisch? Meine Quelle ist der Berckers Taschenkalender. --Weissmann 15:52, 27. Dez. 2007 (CET)