Diskussion:Papstwahl/Archiv1

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Zweidrittelmehrheit nicht mehr notwendig

Soweit ich weiß ist das nicht mehr nötig und eine einfach Mehrheit genügt seit 9 Jahren. Die neue Wahlordnung wurde ja auch beschrieben, aber leider nicht in den Artikel eingebaut.
Entschuldigung! Man muß halt zu Ende lesen können.

schöner artikel, nur wird eine frage aufgeworfen und nicht geklärt: was passiert, wenn es mehr als 120 wahlberechtigte kardinäle gibt? -- plasmagunman 00:31, 4. Okt 2003 (CEST)

Habe ich mich auch gefragt, aber darüber habe ich nichts gefunden. Gegenwärtig sind 135 Kardinäle wahlberechtigt, zwölf von ihnen 79 Jahre alt. Vielleicht gibt es ein Wettrennen :-) Oder man rechnet mit Absenzen... --Irmgard 00:44, 4. Okt 2003 (CEST) :-)
Die Zahl 120 ist eher eine Soll Regel, die den Papst selbst nicht bindet. --Andree 12:26, 25. Nov 2003 (CET)

Wieso wird dieser Artikel nicht mit Konklave zusammengefaßt??? -- robby 12:02, 27. Feb 2004 (CET)

Zusammenführung der Artikel Papstwahl und Konklave

Habe diese beiden Artikel zusammengeführt. Ich hoffe es gibt keine Einsprüche. Der zusammengeführte Text macht aber noch einen ziemlich "unrunden" Eindruck. lg Gugganij 23:53, 2. Dez 2004 (CET)

Das finde ich nicht so gut. Den Papst dürfen ja nur ein Teil der Kardinäle im Konklave wählen und der Begriff Konklave wird überwiegend als Zusammenkunft hinter verschlossenen Türen von wem auch immer bezeichnet, und da interessieren die Mehrheitsverhältnisse der Papstwahl gar nischts. --Braunbaer

Erweiterung der Geschichte

Der derzeitige Text unter Geschichte ersetzte folgenden Text: Nikolaus II. bestimmte 1059, dass die Kardinäle den Papst wählen sollen.

Im 3. Laterankonzil von 1179, unter Alexander III. wurde bestimmt, dass der Papst mit Zweidrittelmehrheit und in einem Konklave gewählt werden muss.

Als erstes Konklave gilt die Wahl Coelestin IV. am 25.10.1241, bei der die Kardinäle zum ersten Mal eingeschlossen wurden.

Das Konklave wurde 1274 als Konstitution des II. Konzils von Lyon kirchliches Recht (angeordnet von Papst Gregor X.) und muss sich ab dem 16. jedoch bis spätestens am 19. Tag nach dem Ableben des alten Papstes versammeln. Damals wurde bestimmt, dass die Lebensmittel nach drei und nach weiteren fünf Tagen eingeschränkt würden, wenn es zu keiner Papstwahl gekommen sei.

Das Verfahren wurde verfeinert durch Pius X., Pius XI., Pius XII. Johannes XXIII. und Paul VI. 1975 legte Paul VI. fest, dass Kardinäle über 80 Jahre nicht mehr wahlberechtigt sind und dass die Höchstzahl der Kardinäle im Konklave 120 betragen darf. Diese Vorgabe wurde auch mit dem Dekret Universi Dominici Gregis vom 22. Februar 1996 bestätigt. Überraschenderweise ignorierte Papst Johannes Paul II. diese Vorschrift in den Kardinalsernennungen von 2001 und 2003 und erhöhte die Zahl vorübergehend auf jeweils 135. Dies geschah in der Erwartung, dass sich die Zahl der papstwahlberechtigten Kardinäle durch Erreichen der Altersgrenze kurzfristig wieder auf die Höchstzahl von 120 einpendelt.

Exzellenz-Diskusion vom 14. Februar 2005

Contra. Bebilderung naja, Fachkenntnis naja. Bitte erstmal durchgängig das Konklave, dann reden wir weiter - im Review. -- Carbidfischer 18:19, 14. Feb 2005 (CET)

Contra - ich habe ein bischen an dem Artikel mit rumgeschrieben und kann Carbidfischer nur zustimmen. Der Artikel ist noch lange nicht "fertig", besonders eine detaillierte Beschreibung des aktuellen Papstwahlverfahrens fehlt. -- Und Bilder fehlen sowieso...--BS Thurner Hof 00:02, 16. Feb 2005 (CET)

Schön, dass auch die Beteiligten einsehen, dass noch viel Spielraum nach oben ist, bevor die Papstwahl kandidatenwürdig ist. Bitte zurück ins Review! -- Carbidfischer 16:26, 16. Feb 2005 (CET)
was heißt hier "einsehen"? - das war mir schon vorher klar - Hätte ihn für fertig gehalten, hätte ich ihn selber eingestellt :-))--BS Thurner Hof 00:38, 17. Feb 2005 (CET)
Schön wäre auch neuere Literatur oder ein Hinweis auf den Artikel "Papstwahl" im Lexikon des Mittelalters. --Gruß Benowar 12:40, 17. Feb 2005 (CET)


Wahlverfahren

Im artikel heisst es ... "Wenn jedoch nach insgesamt 34 Wahlgängen, die sich über zehn bis zwölf Tage erstrecken, noch kein Papst gewählt ist, können sich die Kardinäle mit absoluter Mehrheit für einen anderen Modus entscheiden. Der Papst muss dann nur noch mit absoluter Mehrheit gewählt werden. "

Muss es nicht mit "Der Papst muss dann nur noch mit einfacher Mehrheit gewählt werden." heissen?!?

So machte s keinen sinn .. ich weiss aber auch nichtr ob das richtig ist --145.243.190.18 14:57, 1. Apr 2005 (CEST)

Das stimmt schon, siehe dazu den Artikel Mehrheit. - Neville (Diskussion) 16:04, 1. Apr 2005 (CEST)

30 oder 34 Wahlgänge

Die Zahl der Wahlgänge mit Zweidrittel-Mehrheitserfordernis wurde jetzt auf 30 geändert. Was stimmt?

"Sie ist - je nach Interpretation - mindestens bis zum 30., höchstens bis zum 34. Wahlgang vorgeschrieben" http://www.wormser-zeitung.de/politik/objekt.php3?artikel_id=184404