Diskussion:Pari-passu-Klausel
Richtigkeit des Eintrags ist zweifelhaft und Stellungnahme ist ungeeignet
Der Eintrag ist meines Erachtens äußerst unklar geschrieben. Bis zum Schluss war mir nicht klar, was die Klausel eigentlich bewirkt. Das liegt am Schreibstil, aber auch an den folgenden inhaltlichen Punkten:
Die Pari-passu-Klausel ist im internationalen Anleihegeschäft üblich. Eine Art Verkehrssitte. Aber das bedeutet nicht, dass sie überall die gleiche Wirkung hat. Historisch kommt sie wohl aus dem römischen, in neuerer Zustand englischen oder amerikanischen Recht (vermute ich). Vielleicht hat sie da eine echte Relevanz. Aber in Deutschland ist das wieder etwas ganz anderes. Es sollte im Eintrag klargestellt werden, auf welches anwendbare Recht es sich bezieht.
Vor der Insolvenz: Fraglich ist bereits, ob die Klausel vor der Insolvenz irgendeine Relevanz hat. Wenn ein Gläubiger befriedigt wird, ist alles ok. Wenn er nicht befriedigt wird, so wird er klagen oder Schadensersatz verlangen, weil er nicht befriedigt wurde, aber nicht wegen Verstoßes gegen die Klausel.
Das Beispiel mit der Sicherung eines anderen Gläubigers im Artikel finde ich ganz gut. Die Frage ist aber, was aus einer solchen Vertragsverletzung folgt. Schadensersatz ist sinnlos, da der Gläubiger bei Zahlung entweder keinen Schaden hat, bei Nichtzahlung schon wegen der Nichtzahlung klagen kann (s.o.). In der Insolvenz ist die Klausel sinnlos, weil das Geld weg ist. Denkbar als Rechtsfolge ist ein Kündigungsrecht. Das müsste man dann aber auch im Eintrag erwähnen.
Insolvenzrechtlich ist übrigens zu erwähnen, dass gegen die Einräumung einer Sicherheit an einen anderen Gläubiger im deutschen Recht viel wirksamer mit der Insolvenzanfechtung vorgegangen werden kann. In der Hinsicht ist die Klausel also sinnlos.
In der Insolvenz: Nach meiner Kenntnis kann einem ungesicherten Gläubiger durch Vertrag kein Vorrang gegenüber anderen ungesicherten Gläubigern eingeräumt werden. Wenn der Eintrag diesen Eindruck erweckt, ist er falsch. Es kann aber der Nachrang vereinbart werden, 39 abs 2 InsO.
Dass der Eintrag Stellung bezieht gegen den Autor Stadler finde ich falsch. Die Wikipedia sollte objektiv sein, da viele Benutzer die Aussagen der Wikipedia ungeprüft übernehmen. Außerdem ist die Wikipedia anonym. Daher ist sie für fachliche Diskurse nicht geeignet.