Diskussion:Parteiverbot
Antragsrecht und Verbotsverfahren
Habe das Antragsrecht berichtigt und die Rechtsnorm eingefügt. Außerdem habe ich konkretisiert, welche Verbotsverfahren es noch gab (FAP und NPD). --172.183.163.31 17:36, 30. Aug 2004 (CEST)
POV
Die Pro- Und Contras sind nicht nur aus dem Kontext gerissen, sie sind auch POV-lastig.--81.62.143.34 07:46, 16. Apr 2006 (CEST)
Bisherige Verbote
Zitat von http://www.burks.de/forum/phpBB2/viewtopic.php?t=4979
"Die NPD hat das Personal jener verbotenen Organisationen, wie FAP, Nationale Front oder Deutscher Kameradschaftsbund, weitgehend aufgefangen, wie auch VerfassungsschützerInnen längst festgestellt haben."
Also gab es scheinbar noch 2 weitere Parteiverbote, die der Nationalen Front und des Deutschen Kameradschaftsbundes ? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.169.99.215 (Diskussion • Beiträge) 20:25, 9. Okt. 2007)
- Steht da doch: "Das Verbot etwa gegen die FAP war kein Parteienverbot, weil die obersten Richter der Organisation diesen Status absprachen. Deshalb reichte es bisher nur zu Vereins- bzw. Vereinigungsverboten, die juristisch weitaus leichter zu bewerkstelligen sind." Die Rede ist von verbotenen Organisationen, nicht von verbotenen Parteien. --80.129.115.183 23:38, 9. Okt. 2007 (CEST)
Ich finde keine Unterlagen und verweise zum wirksamen Verbot der NSdAP. Kann mir da jemand helfen? --87.187.203.88 03:15, 29. Mär. 2009 (CEST)
- Die NSdAP wurde bereits 1946 verboten, also noch vor Gründung der BRD, siehe NSDAP#Parteiverbot. --DF5GO 22:10, 3. Jan. 2012 (CET)
- Sogar schon im Okt. 1945 laut dem WP-Link. --Roentgenium111 (Diskussion) 21:09, 20. Jan. 2013 (CET)
Aufhebung eines Verbots?
Kann ein/e Verbot / Auflösung eigentlich wieder aufgehoben werden? Sagen wir mal - ganz naiv ausgedrückt - weil die Mitglieder der verbotenen Partei "Besserung" geloben und ihre Parteienideologie entsprechend abändern. Kleinalrik 01:41, 13. Jun. 2011 (CEST)
- Nein, eine aufgelöste Partei kann gar nichts mehr tun, da sie nicht mehr existiert. Aber natürlich könnten die Ex-Mitglieder eine neue Partei gründen, die dann (vielleicht) nicht verboten würde. --Roentgenium111 (Diskussion) 21:01, 25. Feb. 2013 (CET)
Einzigartig in der (demokratischen) Welt?
Beispiele aus anderen Demokratien fehlen. Sollte es die nicht geben muss das im Artikel erwähnt werden.--80.212.75.177 15:03, 24. Nov. 2011 (CET)
- Z.B. in der Türkei gab es regelmäßig Parteiverbote von kurdischen oder islamistischen Parteien. (Ob diese demokratisch legitimiert waren, kann man natürlich diskutieren.) --Roentgenium111 (Diskussion) 23:28, 7. Dez. 2012 (CET)
- PS: Zu dem Thema sagt die DW: "In den USA oder Großbritannien sei [laut CSU-Politiker Uhl] ein Parteienverbot undenkbar." --Roentgenium111 (Diskussion) 20:59, 25. Feb. 2013 (CET)
- PPS: Spanien verbot 2003 die baskische Batasuna-Partei. --Roentgenium111 (Diskussion) 19:37, 5. Mär. 2013 (CET)
Einen groben Überblick über wichtige Parteiverbote bietet die Kategorie Banned political parties in der engl. WP. --Stullkowski (Diskussion) 19:55, 5. Mär. 2013 (CET)
- USA und GB halte ich für unglückliche Fälle für den Vergleich. Eine politische Partei als Organisation/Institution und das Parteiensystem der USA unterscheidet sich deutlich vom Deutschen und GB hat keine geschriebene Verfassung. Daher wären Parteiverbote nach deutschen Sinne hier wirklich "undenkbar", aber wir haben in Deutschland eben ganz andere Rahmenbedingungen. Ein Vergleich sollte hier klar machen, warum es "undenkbar" ist.--5.147.52.150 14:51, 23. Mär. 2013 (CET)
- Mit Quellen kann dies gerne erläutert werden; die DW sagt dazu nichts. Ich halte den Vergleich durchaus für sinnvoll, da USA und GB ja gemeinhin als die klassischen Demokratien angesehen werden. Und eine fehlende Verfassung sollte, abstrakt gesehen, Parteiverbote eher erleichtern als erschweren; im Grundgesetz werden Parteien schließlich weitgehende Freiheiten garantiert (Stichwort Parteienprivileg). --Roentgenium111 (Diskussion) 19:29, 16. Mai 2013 (CEST)
Vor-BRD-Verbote
Da sollte man noch die entsprechende Rechtsgrundlage einfügen. Im damaligen Deutschen Reich (also in der Zeit der Weimarer Republik und des Dritten Reiches) dürften da andere Gesetze als heute gegolten haben. --Constructor 09:01, 2. Mär. 2016 (CET) In der NS-Zeit wurden nach dem 22.06.1933 alle anderen Parteien aufgelöst. Das Verbot betraf also nicht nur die SPD. (nicht signierter Beitrag von 85.232.13.65 (Diskussion) 16:26, 9. Aug. 2016 (CEST))
Kritik an Parteiverbotsverfahren
Ich bin der Meinung, es fehlt hier an Kritik am Parteienverbot.
Das Verbot ändert nichts an der verfassungsfeindlichen Haltung der Mitglieder und sie organisieren sich dann eben im Untergrund ganz ohne Parteibuch, wie das bei Freien Kameradschaften der Fall ist.
Links:
http://www.internet-law.de/2011/11/warum-ein-npd-verbotsverfahren-falsch-ware.html http://www.der-postillon.com/2012/12/ratgeber-alles-was-sie-uber-das.html https://de.wikipedia.org/wiki/Freie_Kameradschaften ("Als freie Kameradschaften bezeichnen sich informell organisierte Neonazi-Gruppen. Sie sind rechtlich nichtrechtsfähige Vereine und daher hinsichtlich ihrer Struktur und der Mitglieder nur schwer greifbar, da z. B. in einem Zivilprozess alle Mitglieder namentlich genannt und verklagt werden müssten.") (nicht signierter Beitrag von 83.117.68.244 (Diskussion) 18:26, 8. Jun. 2016 (CEST))
Kriminalisierung einer Partei durch bloße Anstrengung eines Parteiverbotsverfahrens
Die Hürden für das Verbot einer Partei sind hoch. Doch allein die Anstrengung eines Parteiverbotsverfahrens durch politische Mitbewerber(insbsondere etablierte Parteien, oder Organsisationen, die aus solchen bestehen), unabhängig davon, ob überhaupt realistische Aussichten auf Erfolg einer Klage bestehen, kriminalisiert eine Partei bereits derart, dass, unabhängig vom Prozessausgang, die angeklagte Partei in ihrem grundgesetzlichen Auftrag, an der politischen Meinungsbildung mitzuwirken, behindert wird. Diese Vorfeld-Wirkung einer Anklage sollte im Artikel auch Platz finden. --2003:89:EF1B:BBB5:94EA:60BA:162D:9C8A 18:47, 8. Jun. 2016 (CEST)
Weitere Anträge?
Zitat: „Auch wenn es mehrere entsprechende Eröffnungsanträge [für Parteiverbote] gegeben hat …“
Welche gab es denn? Weitere Verbotsanträge müssten unbedingt im Artikel auftauchen! Grüße, --Urgelein (Diskussion) 15:50, 1. Apr. 2017 (CEST)
Abschnitt Tatbestandsmerkmale
Da ist offensichtlich etwas kaputt. Jemand sollte das korrigieren. Mangels juristischer Expertise kann ich das nicht tun. Allerdings hab ich den Eindruck, dass Art 21 (2) GG nur zwei Merkmale beinhaltet, nicht drei. (nicht signierter Beitrag von 87.193.181.170 (Diskussion) 12:30, 19. Feb. 2020 (CET))