Diskussion:Patent/Archiv/2005

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Patentkritik

Tät es nicht Sinn machen die ganzen Beechtigten Kritikpunkte des Patentwesens als Patentkritik zusammenzufassen?

Mir fallen da mehrere Punkte ein:

- Problem der Sichtung alles dessen was _ist_: Eine fast unbegrenzte Informationsflut kann durch einen endlichen Geist eines Bearbeiters nicht in endlicher Zeit hinreichend tiefgründig bewertet werden; oder anders: die prinzipiell mangelde Möglichkeit Neuigkeit und Erfindungshöhe hinreichend zu bewerten.

- Damit Zusammenhängend: wie können Fehlentscheidungen der Patenterteilung (zur Zeit aktuell: ca.30.000 unrechtmäßige Patente auf Software und Verfahren beim EPA) angezeigt und anuliert werden, ohne das für den Anzeigenden horrende Aufwendungen entstehen.

- Problem der Gleichzeitigkeit ähnlicher Erfindung aufgrund ähnlicher zu lösender Probleme: Die Begünstigung erhält der, der den Verwaltungsweg Patentanmeldung beschreitet, die Benachteiligung derer die kein Interesse am Patentwesen haben.

- Problem des Abstraktion und Verallgemeinerung der Patentschriften um möglichst weitreichende Ansprüche zu bekommen

- Damit zusammenhängend das Problem der Abgrenzbarkeit eines Patentgegenstandes von Anderen, hier ist ja die Diskussion um swpat / Softwarepatente bzw. die EU-Richtlinie interessant.

- Problem der Verschleierung in Patenschriften, die den Veröffentlichungsanreiz konterkarieren, welcher ja eh schon mit der wirtschaflichen Ausbeutung konkurriert.

- Problem unangemesen langer Laufzeiten

- Problem der Trivialpatente,

- moralisches Problem das Patente es erlauben das Menschen aus wirtschaftlichen Gründen über Leben und Tod andere entscheiden können: AIDS Medikamente in Afrika, Vergabe von Hilfen an arme Länder gekoppelt an die Anerkennung und Umsetzung des Patentwesens im Land.

- usw.

Wie wäre es?

Ausserdem bin ich immer noch auf der Suche nach nachvollziehbaren Beweisen, die die positive Wirkung der Patente auf unsere Evolution stützen oder als untauglich hinstellen...

--Ervin Peters 06:52, 30. Jan 2005 (CET)

Was kann alles nicht patentiert werden

Bekanntermaßen kann die Erfindung eines sogenannten "Perpetuum mobiles" nicht patentiert werden, weil dies physikalisch nicht realisierbar ist. Wie ist das generell mit der Patentierbarkeit, wenn die physikalische Realisierbarkeit ein bißchen dubios ist? (Benutzer:217.95.50.207 20:29, 17. Feb 2005 Nachgetragen von Markus )

Siehe Einführung: Die Erfindung ist in der Patentanmeldung so deutlich und vollständig zu offenbaren, dass ein Fachmann sie ausführen kann. Das ist z.B. dann nicht der Fall, wenn nach physikalischen Grundsätzen etwas nicht funktionieren kann, wie ein Perpetuum mobile, das laut Thermodynamik nicht möglich ist. --Markus 19:25, 19. Feb 2005 (CET)

Neuheitsschädlich ist, was dem Fachmann durch moderne Kommunikationsmittel zugänglich ist. Das Beispiel mit der Mumie im Text stimmt nicht. Es gab aber einen Fall in Deutschland, da hat ein Prüfer mit einem Mikey-Maus-Heft entgegengehalten. Soweit so gut ...

Strafverfahren

Ein unbekannter Nutzer hat eingestellt:

Es sei jedoch angemerkt, dass sich nach Schätzungen die Anzahl von Strafverfahren wegen Patentverletzung innerhalb der letzten fünfzig Jahre auf unter fünf beläuft; in den letzten zehn Jahren soll es überhaupt kein solches Verfahren gegeben haben.

Das trifft sicher nicht zu. Kann es sein, dass die Zahl der Verurteilungen mit der Zahl der Strafverfahren verwechselt worden ist? --Andrsvoss 20:26, 25. Jul 2005 (CEST)

Ich habe den Abschnitt Strafverfahren noch ein wenig ergänzt. Sorry, hätte vorher wohl mal fragen sollen... Mir persönlich ist jedoch kein Strafverfahren bekannt, ich weiß aber, daß es dazu verschiedene Diskussionen gibt, um gegen Importeure vorzugehen, die wiederholt Billigimitate aus Fernost importieren. -- PAss. Martin Steinmetz 09:53, 8. Jan 2006 (CET)

Wer es ausführlich will: "Das Plagiat aus strafrechtlicher Sicht" hat einen eigenen Anschnitt Patentrecht Carl Heymann Verlag ISBN 3-452-203/9-4 Gravenreuth 19:23, 14. Aug 2006 (CEST)

Ich habe das Strafrecht überarbeitet, da die Regelungen der Nr. 261 und 261a RiStBV (Bejahung des öffentlichen/besonderen öffentlichen Interesses an einer Strafverfolgung) mit dem bisherigen Text (= Privatklagewegverweisung) nicht im Einklang standen. Auch habe ich hierzu etwas Rechtsgeschichte eingearbeitet. Gravenreuth 20:00, 14. Aug 2006 (CEST)

Mittlerweile ist das bestehende Patentrecht immer mal wieder ein Hindernis für Trikontstaaten. Sei es, daß bestimmte Medikamente, die dringend benötigt werden,(z.B. Aidsmedikamente) nicht als Generikum eingesetzt werden kann, sei es daß Biopiraterie betrieben wird. In Mexiko eine bestimmte Maissorte, die dort schon lange angebaut wird, nun aber von einem US-konzern patentiert wurde, sei in Indien eine bestimmte Reissorte, die von einer US-Firma vereinnahmt wurde. Dsbzgl. gibt es international heftige Patentauseinandersetzungen. --HorstTitus 17:43, 4. Nov. 2006 (CET)

Zu Geschichte und Einführung / Stichwort Myriad

Der letzte Absatz zu Geschichte und der erste Absatz der nachfolgenden Einführung sprechen von Brustkrebspatenten der Firma Myriad. Dies entspricht nach meinem Verständnis zum einem keinem NPOV und ist zudem (in einigen Teilen) von der heutigen Sach- und Rechtslage überholt. (Natürlich sind erstinstanzliche Entscheidungen von Einspruchsabteilungen des Europäischen Patentamtes noch nicht das Ende, da dagegen die Beschwerde erhoben werden kann (und wurde)). Man kann aber und darf der Auffassung sein, dass die damals erteilten Patente von Myriad, die das entsprechende Echo auslösten, in ihrer Breite im Widerspruch mit der derzeitigen Rechtsprechung der Beschwerdekammern des EPA stehen und somit die erstinstanzlichen Entscheidungen auch letztinstanzlich bestätigt werden.

Daher sollte der Verweis auf Myriad im ersten angegebenen Abschnitt entsprechend überarbeitet werden und an die Sachlage angepasst werden. Als Neuuser schau ich mir das erst mal aus der Entfernung an. Infos hierzu:

http://www.managingip.com/?Page=9&PUBID=198&ISS=13088&SID=484269&SM=&SearchStr=

http://my.epoline.org/portal/public (und dann bei File Inspection bei Veröffentlichungsnummer beispielsweise EP705902 oder EP0705903 eingeben.. Datenbank nur an Wochentagen aktiv)

Der zweite zitiere Absatz beginnt mit "Zwar wird in Patentanmeldungen ..... Brustkrebs-Genpatente der Firma Myriad."

Neutraler kann das so klingen:

"Eine Patentanmeldung besteht aus einer Beschreibung und Patentansprüchen, ggf. Zeichnungen. In der Beschreibung werden im Zusammenhang mit den Zeichnungen konkrete Ausführungsbeispiele einer Erfindung beschrieben, in den Patentansprüchen werden, speziell wenn eine grundsätzliche Idee beansprucht werden soll, Verallgemeinerungen der Ausführungsbeispiele und somit weitere nicht direkt beschriebene Implementierungen der technischen Lehre beansprucht."

--Patsenga 16:13, 30. Okt 2005 (CET)