Diskussion:Paul Brockhaus

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Belegpflicht

"Aus den Gedanken des Heimatschutz verwischten sich in Kreisen des deutsch-nationalen konservativen Bürgertums wie vielerorts in Deutschland auch in Lübeck zunehmend die Begrifflichkeiten von „volkstümlich“ und „völkisch“.(FN: Siehe dazu Satzwedel (Lit.)) Auch Brockhaus erlag den „Aufbruchsvorstellungen“ der 1930er Jahre. Das führte einerseits 1931 zu seinem starken Engagement für die Berufung von Hugo Distler als Kirchenmusiker an die Jakobikirche, der auch Gedichte von Brockhaus vertonte, andererseits zu einer schnellen inneren Gleichschaltung mit dem nationalsozialistischen Regime; der Wandel der Jahrgänge des Wagens von 1933 auf 1934 lässt dies genauso deutlich werden wie die Durchsicht der Beiträge zu den Lübeckischen Blättern in der Zeit der frühzeitigen Gleichschaltung dieser Gesellschaft 1933."

Die Meta-Aussage im ersten Satz ist nach wie vor unbelegt. Ob bzw. inwieweit sie sich überhaupt auf Brockhaus beziehen lässt, geht daraus in keiner Weise hervor. Die anschließenden Aussagen sind nach wie vor völlig unbelegt. Ich hatte um Belege gebeten, damit die Aussagen ggf. Teil des Artikeltextes bleiben können. Die Voraussetzungen sind dafür weiterhin nicht gegeben.--Allonsenfants (Diskussion) 08:54, 13. Jun. 2014 (CEST)

Bitte Umschau halten, was sonst noch unbelegt ist, wenn es auch im Artikel blieb, da es zur Zeit nicht kontrovers ist. Aber die Belegpflicht gilt ja nun einmal auch hier.--Allonsenfants (Diskussion) 09:27, 13. Jun. 2014 (CEST)