Diskussion:Pauschalreise

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fehlendes Verb + Unklarheiten

Im Abschnitt Rechtliche Behandlung

  • 2. Absatz: "... (z. B. fällt eine solche Reise nicht unter das Pauschalreiserecht, das beispielsweise eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit)." fehlt das Verb nach dem Wort Urlaubszeit.
  • Im ersten Absatz "... Auf Pauschalreisen findet in Deutschland das Reisevertragsrecht Anwendung", im Zweiten "... so gilt das Reiserecht nur eingeschränkt ...". Heisst es nun Reisevertragsrecht oder Reiserecht, die Verlinkungen verwirren mich. In Reiserecht steht "Einteilung im deutschen Recht * Reisevertragsrecht für Pauschalreisen", also gilt es doch nicht eingeschränkt? Und gehört das o.g. (rot verlinkte) Pauschalreiserecht nun zum Reiserecht, es sind ja lt. Artikel dieselben §§ - ich bin da nun etwas verwirrt. Könnte da mal jemand der sich mit der Materie auskennt etwas entwirren?. Danke -- 84.147.215.42 06:59, 17. Mai 2011 (CEST)

Einzelnachweise

Der unter 1. aufgeführte Link kann nicht aufgerufen werden (nicht signierter Beitrag von 109.42.142.27 (Diskussion) 17:35, 17. Mai 2011 (CEST))

Weiterverkauf und Stornogebührentfall

http://help.orf.at/stories/1768562/ Urlaub: Reisen verkaufen statt teuer stornieren, 20. März 2016. Verkauft ein Reisebüro eine stornierte Reisebuchung wem anderen, fällt keine Stornogebühr an. Der Konsument kann das versuchen nachzuweisen, indem er kurz vor Reisebeginn eine Testbuchung macht.

In diesem Artikel der Konsumentenschützer wird auch das Weiterverkaufen durch den Konsumenten an einen anderen Reiseinteressierten etwa über Webportale behandelt. --Helium4 (Diskussion) 09:41, 20. Mär. 2016 (CET)

EU-Pauschalreiserichtlinie

Habe einen Artikel zur neuen weil geänderten Richtlinie reingestellt und im Artikel verlinkt. --JARU69 (Diskussion) 06:53, 8. Jun. 2018 (CEST)

Begriff neu gefasst

Eine Pauschalreise ist ein „Paket“ von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für die gleiche Reise. Es gibt folgende Reiseleistungen:

(1): Beförderung von Personen mit sämtlichen Beförderungsmitteln. Dazu gehö-ren auch kleinere Beförderungsleistungen, wie beispielsweise ein Transfer zwischen einem Hotel und einem Flughafen bzw. einem Bahnhof oder eine Personenbeförderung im Rahmen einer Führung.

(2): Beherbergung unabhängig von der Unterkunftsart (Hotel, Pension, Ferien-wohnung, Hostel, Campingplatz etc.).

(3): Vermietung vierrädriger Kraftfahrzeuge sowie von Krafträdern

(4): Jede weitere touristische Leistung, die nicht unter (1) bis (3) erfasst ist und die kein Bestandteil einer anderen Reiseleistung ist. Dazu gehören z. B. Stadtführungen, Skipässe, Eintrittskarten in Theater oder Wellnessbehandlungen.

Ausnahmeregelung: Es handelt sich nicht um eine Pauschalreise, wenn nur eine der Reiseleistungen der Nummern (1) bis (3) (also Personenbeförderung, Beher-bergung, Vermietung von Kraftfahrzeugen bzw. Krafträdern) mit einer oder mehreren touristischen Leistungen (4) zusammengestellt wird, die touristischen Leistungen keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Zusammenstellung (weniger als 25 %) ausmachen und auch kein wesentliches Merkmal der Zusammenstellung darstellen oder als solches beworben werden.

Werden Begriffe wie „Pauschalreise“, „Pauschale“, „Package“ oder „Arrange-ment“ vom Anbieter in der werblichen Kommunikation verwendet, wird das Angebot automatisch zur Pauschalreise und auch so behandelt.

An welcher Stelle soll dies in den Artikel eingearbeitet werden? --JARU69 (Diskussion) 07:34, 11. Jun. 2018 (CEST)

Kein Widerruf möglich

Bei einer Pauschalreise gilt kein 14-tägiges Widerrufsrecht. Man kann nur stornieren; zu entsprechenden Storno-Gebühren. Sollte womöglich erwähnt werden. Gruß --Sir James (Diskussion) 10:34, 29. Nov. 2018 (CET)