Diskussion:Persönlicher Arrest
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Die Worte "oder eines Individualanspruchs" im ersten Satz dürften in dieser Form zu weit gehen ("oder eines Anspruchs, der in eine Geldforderung übergehen kann", § 916 ZPO). --wau > 07:29, 5. Okt 2006 (CEST)
- Der Begriff "Individualanspruch" steht zumindest so auch im Thomas/Putzo, allerdings fehlte der entscheidende Nebensatz, den ich ergänzt habe. Danke übrigens, wau, dass du meinen groben Schnitzer mit dem dinglichen Arrest korrigiert hast. --Alkibiades 08:50, 5. Okt 2006 (CEST)
Und was IST Arrest?
Wird da eine Sache "festgelegt" (arrestiert) oder ein Mensch, und wenn ja wie (in einem Gefägnis? zu Hause?)? --Haraldmmueller (Diskussion) 15:29, 21. Aug. 2016 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 11:23, 27. Sep. 2019 (CEST)