Diskussion:Person des öffentlichen Lebens

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IANAL --MBq 10:54, 8. Jun 2006 (CEST)


Grundgesetz

"Artikel 1,2 I des Grundgesetzes" -- wofür steht denn das "I"? Für den ersten Absatz? --Mweber 16:02, 29. Mär. 2007 (CEST)

Ja, das bezeichnet den Absatz (Artikel 1 und Artikel 2 Absatz 1). Ich formuliere das mal um, damit es für Nicht-Juristen klar wird. --Phlyz 17:55, 3. Okt. 2007 (CEST)

Beispiel: Monica Lierhaus

Hinweis für Interessierte: In dem Artikel über Monica Lierhaus hat sich eine nicht uninteressante Diskussion über die Rechtlichkeit des Verbots von Berichterstattung entwickelt -- eine Diskussion, die eigentlich hierher gehört. --Delabarquera 12:22, 7. Feb. 2010 (CET)

Danke, Dela, dort wird ernsthaft behauptet eine bekannte TV-Moderatorin sei keine Person des öffentlichen Lebens und ihr Anwalt könne die Berichterstattung über ihren Gesundheitszustand "verbieten" (wörtlich zitiert). Wenn solche Behauptungen und Mindermeinungen nicht so traurig wären, wären sie lustig. Und dazu ist der Artikel auch noch für ein halbes Jahr vollgesperrt worden. Da waren wahrlich keine Juristen am Werke... Ist das alles ok bzw. die Argumente der Gegenseite haltbar? Ich bitte hier um Meinungen und die Aufnahme von TV-Moderatoren in den Artikel. Hat ein Medienjurist eine Quelle dafür, müsste doch einfach zu beschaffen sein? --Rudolfox 17:43, 7. Feb. 2010 (CET)

Ist den Juristen tatsächlich irgendetwas klar und sicher? Ich höre immer, dass alles im Einzelfall entschieden werden müsste... --2003:62:4C15:2161:5C6D:45E5:B0F0:1D25 00:07, 30. Nov. 2017 (CET)

??? - natürlich sind die abstrakten Regeln, die durch Gesetze, Verordnungen usw. vorgegeben werden, im Rahmen ihrer Interpretation klar und sicher - so klar und sicher, wie Sprache eben ist. Auch Deine Frage habe ich hier mit einer nicht-formalen, im Laufe meines Lebens induktiv erlernten Semantik interpretiert, und ich bin mir total sicher, sie verstanden zu haben - obwohl ich natürlich dafür überhaupt keinen Beweis (weder formal noch anders) führen kann (manche Leute glauben deshalb, dass Sprache an und für sich immer unklar und undefiniert ist - gerne, dann dürfen sie sich aber auch nicht beim Bäcker anstellen, ein Brötchen verlangen und dann erwarten, eins zu bekommen ... das ist einfach nur Unsinn). Dass die Interpretation von Texten - u.a. von rechtlichen Texten - selbst auch wieder problematisiert werden kann (aus Interesse daran - da tummeln sich Linguisten und Philosophen; oder aus Notwendigkeit - da tummeln sich Juristen, aber auch Ingenieure, die z.B. Schnittstellenspezifikationen oder auch die RFCs für das WWW auslegen müssen), ist so - aber auch das ist "normal" in dem Sinn, dass personenübergreifend über Sprache eben wieder nur mit Sprache kommuniziert werden kann: Damit leben wir als sprachfähige, aber nicht gedankenübertragungsfähige Lebewesen.
Dass aber auch "im Einzelfall entschieden werden muss", hat einen anderen Grund: Bei allen abstrakten Regeln (von "rede nicht beim Essen", "wasch die Hände vor dem Essen" bis zu den elaboriertesten Schnittstellendefinitionen und auch Gesetzestexten) muss zu ihrer Anwendung geprüft werden, ob sie in dieser Situation auch angewendet werden sollen und können: Das kann natürlich nur durch Gegenüberstellung der "Preconditions" der Regeln und der "Facts" des Einzelfalles erfolgen. Wenn diese Gegenüberstellung eine Regelanwendung erlaubt (das ist die "Einzelfallprüfung"), dann wird die Regel für den Einzelfall gemäß ihrer Auslegung angewendet.
Wie man das halt so macht im realen Leben.
--Haraldmmueller (Diskussion) 09:53, 18. Mai 2018 (CEST)

Broken Link: Anmerkung zu meinem Edit vom 10.11.'12

"Verschwundenen" Link (vom 03.03.'12) via Suche wiederentdeckt: [1] --Thomas Schmidt - cesimbra (Diskussion) 15:59, 10. Nov. 2012 (CET)

Kann den Schreiber, Hoffentlich richtig genannt, Rudolfox nur Recht geben, diese Juristische Darstellung ist wirklich Quark.

Auch die Darlegung, Kinder sind besonders geschützt, ist ebenso Unsinn, Diese werden nicht nur durch Ihre Eltern, sondern sind Juristisch genauso geschützt.

Bitte nehmt euch das Gesetz, in Punkto Kunstuhrheberecht einmal genauer vor. (nicht signierter Beitrag von 176.94.48.75 (Diskussion) 18:45, 23. Sep. 2017 (CEST))