Diskussion:Personenstandsfälschung
Von Juristen - Für Juristen
was bedeuten "ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ist die konkrete Gefahr des letztlichen Irrtums bei der Personenstandsbehörde" und "Einwilligung des Betroffenen ist strafrechtlich unerheblich, weil es kein Dispositionsdelikt ist" und erst recht "Durch teleologische Reduktion wird diese Vorschrift nicht auf unwahre Angaben bei der Vaterschaftsanerkennung angewandt, auch nicht in Kombination mit den Grundsätzen der mittelbaren Täterschaft.". von juristen, für juristen. ich als laie verstehe nix. Denisoliver 00:15, 14. Aug 2005 (CEST)
- Schmunzel, da mus sich dir Recht geben. Allerdings handelt es sich um ein Bürokratiedelikt, irgendwie wäre eine einfache Erklärung unnatürlich ;-) Sagen wir es so: Sag dem Standesamt immer die Wahrheit, Ausweichmöglichkeiten sind kompliziert. --CJB 12:32, 14. Aug 2005 (CEST)
- Habe versucht, die unklaren Passagen näher zu erläutern. Verbleiben noch Unklarheiten? --Andrsvoss 17:23, 16. Aug 2005 (CEST)
- sehr viel besser. dank dir. Denisoliver 00:16, 20. Aug 2005 (CEST)
Unverständlich
Grund: Was da mit vielen Worten erläutert wird, ist in pädagogischer Hinsicht nicht einmal für ein Buch für Jura-Erstsemester tauglich, geschweige denn, für eine Enzyklopädie, die - vermutlich überwiegend - von Nicht-Juristen genutzt wird. Ich stelle nur deshalb keinen LA, weil es die Vorschrift im StGB gibt. --Zollwurf 11:53, 21. Aug 2005 (CEST) (Von Artikelseite hierher verschoben von --Bubo 容 12:48, 21. Aug 2005 (CEST))
- Bitte um Mitteilung was nicht verstanden wird. --Andrsvoss 14:50, 21. Aug 2005 (CEST)
- Ich komme die Tage darauf zurück. --Zollwurf 22:48, 21. Aug 2005 (CEST)
- ERLEDIGT. --Zollwurf 13:30, 9. Nov 2005 (CET)
Die neue Version ist inhaltlich falsch: Erstens reicht es nicht aus, dass die Tat gegenüber einer Behörde begangen wird. Es muss sich um eine zur Führung von Personenstandsbüchern oder zur Feststellung des Personenstands zuständige Behörde handeln. Das ist in der Regel das Standesamt nicht aber beispielsweise das Sozialamt oder das Kreiswehrersatzamt. Zweitens kennt das Gesetz drei Tathandlungen: Die eine ist das Unterschieben des Kindes, die zweite die falsche Angabe und die dritte die Unterdrückung des Personenstands. Drittens verlangt das Gesetz an keiner Stelle eine Täuschung. Es kommt nicht darauf an, welche Vorstellung sich der Adressat der Erklärung macht. Strafbar ist schon die bloße falsche Angabe. Mit ihr ist die Tat vollendet. Viertens kommt es unter keinem Gesichtspunkt auf die Absicht des Täters an, sich einen Vorteil zu erschleichen. Die Tat ist ganz unabhängig von den Motiven strafbar. Deshalb erscheint mir auch der letzte Satz des Artikels unhaltbar.
Zur Klärung folgende prototypische Fälle:
- Unterschieben
- Vertauschen des neugeborenen kranken Kindes wohlhabender, vorzugsweise adliger Eltern gegen einen gesundes Kind aus einfachen Verhältnis ohne Wissen der Mutter. (Das StGB stammt aus dem 18. Jahrhundert).
- falsche Angabe
- Antrag auf Todeserklärung einer Person, von der der Täter weis, das sie noch lebt.
- Unterdrückung
- Verschweigen der Kindesmutter im Vaterschaftsprozess über Personen mit denen sie in der gesetzlichen Empfängniszeit auch verkehrt hat oder Abgabe der Blutprobe durch einen Dritten nicht Beteiligten, um das Ergebnis des Abstammungsgutachtens zu verfälschen.
Ich schlage daher vor, die Version vor den Änderungen von Benutzer:Zollwurf wieder herzustellen und den Unverständlich-Baustein zu entfernen. --Andrsvoss 17:02, 9 November 2005 (CET)
- Erledigt. -- Stechlin 17:40, 9. Nov 2005 (CET)
- ...womit der Artikel wieder in dem schönen "Lehrbuchstil" vor meiner Kürzung wäre. Hab' ich da nicht schon mal gelesen, dass WP eigentlich kein Raum für Aufsätze bieten soll? Egal, was soll's, behaltet halt den Artikel, den liest ohnehin kaum jemand (vermute ich mal). Gruß --Zollwurf 12:32, 10 November 2005 (CET)
- Naja, ich les ihn grad, und mir is er so lieber. Ich werd lieber umfassend als oberflächlich informiert, und wenn ich aufgrund unbekannter Fachtermini Verständnisprobleme habe, dann schlag ich lieber die Termini nach als die Gefahr einzugehen wegen der Lektüre einer popularisierten Fassung Fehler zu begehen/fortzupflanzen. Ich les ja um was dazuzulernen und nicht um blöd zu bleiben... -moe 15:15, 6 Juli 2006 (CET)
Allgemeine Definitionsfrage
Hallo, ich hätte da mal eine Frage. Als ich (damals noch minderjährig) von meinem Stiefvater adoptiert wurde, fehlte im Adoptionsvertrag der Vermerk meines standesamtlich bekannten und zustimmungspflichtigen Vaters. Das Vormundschaftsgericht/Amtsgericht bemerkte diesen Fehler nicht und sprach die Adoption ohne Anhörung meines Vaters aus. Liegt hier nicht auch eine Personenstandsfälschung vor? mit freundlichen Grüßen Harald
- Lieber Harald, wir diskutieren hier die Fassung des Artikels in Wikipedia, nicht aber konkrete persönliche Rechtsprobleme. Siehe Ziffer 5. bei Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist. --Andrsvoss 15:43, 19. Feb. 2007 (CET)
Meine Frage bezieht sich primär darauf, ob der Tatbestand der Personenstandsfälschung gegeben ist. Folglich keine Bitte um Lösung, sondern eine Frage zur Definition. Bleibt also - in leicht berichtigter Form - bestehen.
- Hi Harald, mit dem Artikel findest du den aktuellen Gesetzeswortlaut und unter Punkt 1.2 weitere Erläuterungen. Die Autoren hier konzentrieren sich darauf Unklares und Missverständliches in den Artikeln zu glätten (und allein dafür sind die Diskussionen da), wir halten uns mit der Interpretation der Inhalte zurück. Wir vertrauen aufs Leseverständnis des Lesers als interessierten Laien und das hast du sicher auch. Ich stimme Benutzer Andrsvoss zu. --CJB 11:54, 20. Feb. 2007 (CET)
Rechtstatsächlichkeit
Hallo Leute,
mittlerweile glaube ich eine Antwort auf die Frage gefunden zu haben, weshalb die Frage im Rechtsalltag kaum eine Rolle spielt.
Prinzipiell eröffnet sich bei Personenstandsfälschung nämlich ein Dilemma. Wenn tatsächlich nur rechtliche Verwandtschaftsverhältnisse relevant sind, dann müssen die ja irgendwo eingetragen sein. Sind sie aber eingetragen, dann gilt der Personenstand als bekannt, was vom kriminologischen Standpunkt eine Fälschung von vorneherein unmöglich macht.
In meinem eigenen Fall ist diese Schizophrenie klar erkennbar. Ich führe an, dass mein amtlich eingetragener Vater bei der Adoption unterschlagen wurde. Denn wäre er nie festgestellt worden, läge rechtlich auch keine Personenstandsfälschung vor. Das Gericht kontert, da der Vater nach meinen Angaben ja amtlich bekannt gewesen sei, liege folglich auch keine Personenstandsfälschung vor.
Da kann man ja echt wahnsinnig werden.
mit freundlichen Grüßen
Harald
Auswirkungen im Zivilrecht
Hallo,
hat eine erkannte Personenstandsfälschung keine zivilrechtlichen Folgen?
Le Roger
- Die unterschiebende Mutter wird dem Nichtmehrvater Unterhalt zurückzuzahlen haben, da sie sich durch seine Betreuungsleistungen bis zur Entdeckung, ungerechtfertigt bereichert hat. --188.61.231.189 16:20, 7. Aug. 2014 (CEST)
Absurd
Im Abschnitt Personenstandsfälschung#Unterschieben eines Kindes:
- Unterschieben eines Kindes (Kuckuckskind) liegt bei einer Handlung vor, die dazu führt, dass das Kind der Umwelt als Abkömmling einer anderen Frau als der Mutter erscheint.
Im Allgemeinen ist von einem Kuckuckskind die Rede, wenn die Mutter in Täuschungsabsicht verschweigt, in der Empfängniszeit mit anderen Männern als dem (sozialen) Vater Geschlechtsverkehr gehabt zu haben, und dieser in Folge dessen ein Kind großzieht, für dessen biologischen Vater er sich fälschlicherweise hält. Die oben zitierte schwarzerisierte Version ist vollkommen absurd. Bitte umgehend korrigieren. --87.79.225.37 22:09, 14. Sep. 2012 (CEST)
Ergänzung: Der Satz wurde mit leichten Änderungen offensichtlich von dieser Quelle kopiert. Ich halte die Info für äußerst fragwürdig, insbesondere in Verbindung mit der im Artikel ebenfalls enthaltenen Behauptung:
- Keine Kindesunterschiebung [...] ist das Verschweigen der Tatsache der Zeugung im Ehebruch durch die Kindesmutter gegenüber dem Ehemann.
Das ist offensichtlich unwahr. --87.79.225.37 22:26, 14. Sep. 2012 (CEST)