Diskussion:Pestalozzi-Anlage
Hinrichtungsstätte
Dieser Quelle zufolge war die Wiese eine Hinrichtungsstätte. Zudem erwähnt Walter Baumann die Hinrichtungen in seinem Buch (Walter Baumann: Zürich – Bahnhofstrasse Orell Füssli Verlag, Zürich 1972) auf Seite 36: --Parpan 13:44, 9. Apr. 2011 (CEST)
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- http://www.stadt-zuerich.ch/internet/gsz/home/naturraeume/parkanlagen/parkanlagen_von_a.html#0050
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
- http://www.stadt-zuerich.ch/ted/de/index/gsz/natur-_und_erlebnisraeume/park-_und_gruenanlagen/parkanlagen_a-z.html#pestalozzianlage
- Dieser Link ist vermutlich nicht mehr im Quelltext des Artikels vorhanden; falls insgesamt weg, dann diesen Eintrag löschen.
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
- http://www.stadt-zuerich.ch/ted/de/index/gsz/planung_u_bau/bauprojekte/pestalozzi-anlagezuerich-city.html
- Dieser Link ist vermutlich nicht mehr im Quelltext des Artikels vorhanden; falls insgesamt weg, dann diesen Eintrag löschen.
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
– GiftBot (Diskussion) 00:55, 5. Jan. 2016 (CET)
Hinrichtungsstätte
Auch ich habe in der Primarschule noch gelernt, dass der Platz der Pestalozzi-Anlage ursprünglich ein Richtplatz gewesen sein soll. Die Bahnhofstrasse markiert bekanntermassen das Terrain, wo sich im Mittelalter die westliche Stadtmauer entlang zog. Als die Bevölkerung der Stadt zunahm, wurden ausserhalb der Stadt neue Häuser gebaut und die Stadtmauer niedergerissen und abgetragen. Hinrichtungsstätten wurden seit jeher meistens ausserhalb von Städten errichtet. Deshalb befindet sich die Pestalozzi-Anlage auch westlich der Bahnhofstrasse. Dass in der neueren Zeit genau an dieser Stelle eine Grünanlage angelegt wurde ist sehr einleuchtend. Denn an Orten wo sich einmal Richtplätze oder Friedhöfe befanden, wurden in unserem Kulturkreis nie Wohngebäude erbaut. Der Globus, der offenbar einen Teil der vormaligen Grünanlage bedeckt, ist jedoch nur ein Gebäude das zum Verkauf von Gebrauchswaren bestimmt ist – insofern stellt dies keine Verletzung der Pietät dar!
Beat Zbinden // 1.09.2019 (nicht signierter Beitrag von 77.56.62.162 (Diskussion) 22:01, 1. Sep. 2019 (CEST))