Diskussion:Peter Hennige

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Verurteilung

Nur eine Rückfrage zum letzten Revert: Herr Hennige wurde verurteilt, selbst wenn das Urteil aufgrund einer Berufung oder Revision nichts rechtskräftig geworden sein sollte. Ob ein Rechtsmittel eingelegt wurde, ist gegenwärtig leider nicht ersichtlich.

Welche Gründe sprechen dagegen, die Verurteilung mit aufzunehmen? Dass man dann hinzufügen müsste: "Ob das Urteil rechtskräftig geworden ist, ist unklar." - was zugegebenermaßen ziemlich komisch aussähe. Oder übersehe ich hier etwas? --XInolanIX (Diskussion) 15:08, 30. Jan. 2018 (CET)

Wenn das Urteil nicht rechtskräftig wurde, würde er nicht als verurteilt gelten. S.a. WP:BIO. --Palibe kanthu (Diskussion) 16:12, 30. Jan. 2018 (CET)