Diskussion:Peter Kotte

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Peter Kotte

Peter Kotte war zu keinem Zeitpunkt in Untersuchungshaft. Er wurde lediglich in einem zivilen Objekt zur Klärung der Umstände in Enschede und Lüttich außerhalb eines Strafverfahrens durch die Staatssicherheit befragt. Er hatte weder Vorbereitungen noch den Versuch zum ungesetzlichen Verlassen der DDR unternommen. Als Angehöriger der Polizei hatte er einen Eid geschworen, den er gebrochen hat. Aus diesem Grund wurde er unehrenhaft entlassen. (nicht signierter Beitrag von 91.64.45.248 (Diskussion) 14:31, 20. Jun. 2011 (CEST))

Eine Befragung durch die Staatsicherheit in einem zivilen Objekt ohne eingeleitetes Strafverfahren und ohne richterliche Anordnung von Untersuchungshaft hört sich nach Verstoß der in der DDR geltenden StPO an, nach der vorläufige Festnahmen auf einen Tag begrenzt waren. Zuständig für Ermittlungen in Strafsachen waren die Untersuchungsabteilungen der jeweiligen Stasidienststellen, die aber hätten spätestens am der Festnahme folgenden Tag die Staatsanwaltschaft zur Einleitung eines Strafverfahrens überzeugen und für die richterliche Anordnung von Untersuchungshaft sorgen müssen. Alles andere, insbesondere eine zivile Ingewahrsamnahme, war illegal. Daher gehe ich davon aus, dass die gesamte Aktion durch irgend welche operativen Stasileute ohne die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen erfolgt ist. Das wäre dann Freiheitsberaubung und Nötigung durch die nicht staatsanwaltlich bzw. richterlich legitimierte Aktion durchführenden Stasileute gewesen, was auch in der DDR unter Strafe stand.--TK-lion (Diskussion) 06:18, 24. Mai 2018 (CEST)