Diskussion:Petrinisches Privileg

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Die Änderung vom 18. Januar 2007 ist nicht korrekt. Die Version vom 4. Januar 2007 ist noch richtig, da das "Privilegium Petrinum" die Auflösung einer sehr wohl gültigen und vollzogenen, allerdings nichtsakramentalen Ehe durch den Papst betrifft (vgl. die Verfahrensnormen).

Das Recht des Papstes, eine sakramental geschlossene gültige, aber nicht vollzogene Ehe aufzulösen, ist in can. 1142 CIC geregelt und hat mit dem "Privilegium Petrinum" nichts zu tun. --213.203.142.18 18:14, 2. Jun. 2007 (CEST)


Für ganz korrekt würde ich das Wort "sakramental" da auch nicht halten. Auch die Naturehe ist grundsätzlich ein Sakrament (bis zum Konzil von Trient, das die Formpflicht einführte, gab es gar keine andere.). Wobei das m.E. nur Nichtkatholiken (zum Zeitpunkt der Eheschließung) treffen kann: Denn wenn ein Katholik ohne Dispens heiratet (zB vor einem evangelischen Pastor) ist das katholisch-kirchenrechtlich eh nichtig, weil er formpflichtig ist; und mit Dispens funktioniert das Privilegium Petrinum eh nicht, weil sakramental geschlossen. Oder verstehe ich das falsch? Firmian 11:51, 18. Aug. 2011 (CEST)

Ja ;-)
1. Die Naturehe ist anscheinend kein Sakrament und jedenfalls nicht mit der vortridentischen Ehe unter Christen gleichzusetzen. Diese letztere war eben das volle christliche Sakrament der Ehe, das sich zwei Christen untereinander gespendet haben (nach St. Thomas mußten dazu die Worte "ich nehme Dich zu meiner Frau / zu meinem Mann" im Präsens gesprochen werden). Das Tridentinum fügte lediglich als Gültigkeitsbedingung ("lediglich verboten" waren heimliche Ehen tw. vorher schon) die Anwesenheit eines bevollmächtigten Geistlichen und zweier weiterer Zeugen hinzu; der Priester ist bei der eigentlichen Sakramentenspendung gewissermaßen "bloß" zeuge, der von ihm anschließend gespendete Brautsegen hingegen ist (wie die vorausgehende Ringesegnung) nicht das Sakrament, sondern "nur" ein Sakramentale.
2. Ein Katholik, der ohne Dispens mit einem trennenden Ehehindernis heiratet (also z. B. einen Nichtgetauften), schließt keine Ehe, wegen der Formpflicht; heiratet er aber mit Dispens einen Nichtgetauften, so schließt er ebenfalls nur eine Naturehe, insofern kann es auch eine halb-katholische Ehe treffen.--151.100.102.161 16:26, 13. Nov. 2013 (CET)
Hallo Firmian

Auch wenn diese Diskussion schon älter ist, darf man nicht gewisse rechtliche Regelungen (denn nur darum geht es beim Privilegium Petrinum bzw. der Naturehe!) vermischen, die der Antwortende hier nennt, das ist zwar nicht ganz falsch, aber auch nicht klar:

1. Eine Naturehe ist KEIN Sakrament. Nicht so ganz geklärt ist, ob eine Ehe mit einem Christen ein Sakrament oder sakramental oder was immer ist
2. Das trennende Hindernis der sog. Mischehe (also mit einem Nichtgetauften, "mixta religio") hat nichts mit der Formpflicht des Katholiken zu tun. Er schließt die Ehe nicht bzw. die vermeintliche Ehe ist ungültig, weil es ein Hindernis gibt. Es muss Dispens vom Hindernis erteilt werden und wenn ein Katholik dabei ist, der nicht katholisch (kirchlich) heiratet zusätzlich Dispens von der Form erteilt werden.
3. Das Sakrament der Ehe ergibt sich nach allgemeiner katholischer Auffassung nicht durch die kirchliche Eheschließung (das ist in den orthodoxen Kirchen der Fall), sondern aus der Taufe der Brautleute. Und es kommt in dem Moment zustande, wo sie die Worte des Konsens austauschen ("Ich nehme Dich... als Mann/ Frau usw.")
Hierzu bitte auch in den Artikel Eherecht der katholischen Kirche schauen und in die Diskussion über die Frage, wann die Kirche Ehe als Sakrament zählt, denn das stimmt so auch nicht, dass erst ab Trient bzw. Tametsi keine andere Ehe als Naturehen gab.... https://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Eherecht_der_katholischen_Kirche Gruß --Hannewe (Diskussion) 10:21, 28. Mär. 2017 (CEST)

PS: Der Begriff Naturehe bezeichnet in aktueller Auffassung eine Ehe, die von Nichtgetauften geschlossen wird. Die Ehe von zwei Evangelen ist Sakrament, da beide getauft sind, nicht formpflichtig in katholischer Weise und darum gültig (nach katholischem Recht!) auf dem Standesamt heiraten. Das ist KEINE Naturehe. Das Priv. Petr. betrifft faktisch Katholiken, die gültig sakramental verheiratet waren, z.B. mit einem Evangelen (also auch mit Dispens oder katholisch) und in zweiter Ehe dann einen Katholiken heiraten möchten.... es ist eben ein relativ junges Konstrukt - Ius sequitur agere... <seufz> --Hannewe (Diskussion) 10:28, 28. Mär. 2017 (CEST)

Wenn der Text so stimmt, wie es dasteht, würde eine gültige Ehe mit einem ev. Christen aber nicht reinfallen. Firmian (Diskussion) 09:04, 17. Okt. 2021 (CEST)