Diskussion:Pfändungsschutzkonto

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Ich habe die Änderung von AHZ rückgängig gemacht, da keine Verbesserung des Artikels gegeben ist. Warum können die Positionen der Hauptautoren bei der Wikipedia nicht besser berücksichtigt werden? --Habeo Consilium 10:51, 26. Dez. 2007 (CET)

Weil die Position des "Hauptautors" unerheblich ist. Bitte sei so gut und belasse die Version von ahz bei; sie ist WP-konform formuliert und formatiert, im Gegensatz zu Deiner Version. Danke. --Carol.Christiansen 10:55, 26. Dez. 2007 (CET)
(Bk) Deine in der Formatierung völlig missratene Urversion ist das klassische Beispiel, weshalb mit der Einstellung die Texte unter dieGNU-Lizenz für freie Dokumentation werden, damit sie in eine einer Enzyklopädie entsprechende Form gebracht werden können. --ahz 10:57, 26. Dez. 2007 (CET)

Redirect auf Kontopfändung

Der Artikel hier gehört doch eigentlich zum Artikel Kontopfändung. Falls sich keiner von euch wehrt, erstelle ich ein redirect, da ich den Artikel Kontopfändung bereits entsprechend erweitert habe. Vielleicht schaut mal einer drauf, ob wesentliche Teile fehlen. Ich habe es auf das Notwendige begrenzt ... wir machen ja weder Rechtsberatung noch werten wir hier irgendwas. Übrigens ist der verlinkte Gesetzentwurf nicht mehr up to date, da es im parlamentarischen Verfahren Änderungen gegeben hat. Aktuell ist die Drs. 376/09 vom 24.04.09. Nebenbei ist funktioniert mindestens ein Link nicht mehr. Die Kritik aus dem Gesetzgebundverfahren halte ich auch für überflüssig, da ja infolge der Verbändeanhörung noch Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen wurden. Es würde also im Vergleich zur jetzigen Version eher Verwirrung stiften. Beste Grüße --Pe-sa 18:45, 3. Aug. 2009 (CEST)


Das ist meines Erachtens durch die Historie überholt. --TennisOpa (Diskussion) 06:52, 21. Jul. 2018 (CEST)

staatslastig?

Gibt es das nur in Deutschland? --TennisOpa (Diskussion) 06:51, 21. Jul. 2018 (CEST)